Der Mensch Jens Söring
31.05.2017 um 11:50JS hat ja insgesamt 5 Geständnisse abgegeben, leider lässt sich jedoch insbesondere zu dem 5.ten Geständnis nichts bzgl. den Inhalt betreffend finden. Interessant dazu sind die Ausführungen des Europäischen Gerichtshofes zu diesem Themenkomplex:
Quelle: http://www.eugrz.info/PDF/EGMR4/EGMR04-27.pdf
1. Hintergrund
Der Beschwerdeführer (Bf.), Jens Soering, geb. am 1. August 1966, ist deutscher Staatsangehöriger. [Er kam im Alter von elf Jahren mit seinen Eltern in die Vereinigten Staaten.] Zum Zeitpunkt des vorliegenden Verfahrens befand sich der Bf. in Auslieferungshaft in England, um in die Vereinigten Staaten von Amerika ausgeliefert zu werden, wo er im US-Bundesstaat Virginia wegen zweifachen Mordes angeklagt war. [12., 13.]
Soering hatte seine Opfer, William Reginald Haysom (72) und Nancy Astor Haysom (53), die Eltern seiner Freundin Elizabeth Haysom (kanadische Staatsangehörige) in Bedford County im US-Bundesstaat Virginia im März 1985 getötet. Wegen des Widerstandes der Eltern Haysom gegen die Beziehung der beiden, fassten der Bf. und seine Freundin den Plan, sie zu töten.
In einem Streit fügte der Bf. den Eltern Haysom mit einem Messer eine Vielzahl massiver Stich- und Schnittwunden in Hals, Kehle und Leib zu, die zum Tode führten. Zur Tatzeit war der Bf. 18 Jahre und Elizabeth Haysom 20 Jahre alt.
Im Oktober 1985 flüchteten beide aus Virginia, wurden aber im April 1986 in England wegen Scheckbetrugs verhaftet. Am 8. Mai 1987 wurde Elisabeth Haysom an die Vereinigten Staaten ausgeliefert und dort, nachdem sie sich am 22. August für schuldig erklärt hatte, am 6. Oktober 1987 wegen Beihilfe zum Mord zu 90 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Gegen den Bf. hatte der Circuit Court für den Verwaltungsbezirk Bedford die Anklage wegen der Ermordung der Eheleute Haysom am 13. Juni 1986 zugelassen. Die Anklage lautete auf zwei getrennte Straftatbestände, mit der Todesstrafe bedrohten Mord (capital murder) und auf nicht mit der Todesstrafe bedrohten Mord.
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Am 30. Dezember 1986 wurde der Bf. von einem deutschen Staatsanwalt vernommen. In einer beeideten Zeugenaussage sagte der Staatsanwalt über den Inhalt der Vernehmung und über die Dokumente aus, in die er Einblick hatte. Nachdem das Amtsgericht Bonn am 11. Februar 1987 einen Haftbefehl erlassen hatte, ersuchte die deutsche Regierung um die Auslieferung des Bf. an die Bundesrepublik.
(Seite 4)
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Erstens habe der Bf. den gegen ihn erhobenen Schuldvorwurf wegen Mordes nicht anerkannt. Dies werde durch das Verhör des deutschen Staatsanwalts belegt (s.o. Ziff. 16), in dem der Bf. jede Tötungsabsicht abzustreiten schien.
(Seite 17)
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Wie der Bf. selbst hervorhebt, hat er gegenüber amerikanischen und britischen Polizeibeamten und gegenüber zwei Psychiatern eine Beteiligung an der Tötung der Haysom Eltern zugegeben, obwohl er dies im Verhör beim deutschen Staatsanwalt wieder etwas zurücknahm (s.o. Ziff. 13, 16 und 21).
(Seite 18)
Quelle: http://www.eugrz.info/PDF/EGMR4/EGMR04-27.pdf
1. Hintergrund
Der Beschwerdeführer (Bf.), Jens Soering, geb. am 1. August 1966, ist deutscher Staatsangehöriger. [Er kam im Alter von elf Jahren mit seinen Eltern in die Vereinigten Staaten.] Zum Zeitpunkt des vorliegenden Verfahrens befand sich der Bf. in Auslieferungshaft in England, um in die Vereinigten Staaten von Amerika ausgeliefert zu werden, wo er im US-Bundesstaat Virginia wegen zweifachen Mordes angeklagt war. [12., 13.]
Soering hatte seine Opfer, William Reginald Haysom (72) und Nancy Astor Haysom (53), die Eltern seiner Freundin Elizabeth Haysom (kanadische Staatsangehörige) in Bedford County im US-Bundesstaat Virginia im März 1985 getötet. Wegen des Widerstandes der Eltern Haysom gegen die Beziehung der beiden, fassten der Bf. und seine Freundin den Plan, sie zu töten.
In einem Streit fügte der Bf. den Eltern Haysom mit einem Messer eine Vielzahl massiver Stich- und Schnittwunden in Hals, Kehle und Leib zu, die zum Tode führten. Zur Tatzeit war der Bf. 18 Jahre und Elizabeth Haysom 20 Jahre alt.
Im Oktober 1985 flüchteten beide aus Virginia, wurden aber im April 1986 in England wegen Scheckbetrugs verhaftet. Am 8. Mai 1987 wurde Elisabeth Haysom an die Vereinigten Staaten ausgeliefert und dort, nachdem sie sich am 22. August für schuldig erklärt hatte, am 6. Oktober 1987 wegen Beihilfe zum Mord zu 90 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Gegen den Bf. hatte der Circuit Court für den Verwaltungsbezirk Bedford die Anklage wegen der Ermordung der Eheleute Haysom am 13. Juni 1986 zugelassen. Die Anklage lautete auf zwei getrennte Straftatbestände, mit der Todesstrafe bedrohten Mord (capital murder) und auf nicht mit der Todesstrafe bedrohten Mord.
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Am 30. Dezember 1986 wurde der Bf. von einem deutschen Staatsanwalt vernommen. In einer beeideten Zeugenaussage sagte der Staatsanwalt über den Inhalt der Vernehmung und über die Dokumente aus, in die er Einblick hatte. Nachdem das Amtsgericht Bonn am 11. Februar 1987 einen Haftbefehl erlassen hatte, ersuchte die deutsche Regierung um die Auslieferung des Bf. an die Bundesrepublik.
(Seite 4)
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Erstens habe der Bf. den gegen ihn erhobenen Schuldvorwurf wegen Mordes nicht anerkannt. Dies werde durch das Verhör des deutschen Staatsanwalts belegt (s.o. Ziff. 16), in dem der Bf. jede Tötungsabsicht abzustreiten schien.
(Seite 17)
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Wie der Bf. selbst hervorhebt, hat er gegenüber amerikanischen und britischen Polizeibeamten und gegenüber zwei Psychiatern eine Beteiligung an der Tötung der Haysom Eltern zugegeben, obwohl er dies im Verhör beim deutschen Staatsanwalt wieder etwas zurücknahm (s.o. Ziff. 13, 16 und 21).
(Seite 18)