Genausowenig wie wir hier bei allmy Spendenaufrufe zulassen, möchten wir eine Diskussion mit dem Zweck eines "Anti-Spendenaufrufs." Das entspricht nicht dem Sinn dieses Diskussionsforums und nicht dem Thema dieses Threads.
Hier kann und soll nüchtern und ausgewogen über den Fall Soering diskutiert werden, aber es soll hier kein "Anti-Soering" Forum entstehen. In dem Sinne sind Beiträge, die beabsichtigen etwaigen Spendenfluss zu Soerings Gunsten zu torpedieren hier off-topic.
Auch die Rechtslage scheinbarer Spendenkonten ist hier kein angemessenes Thema.
Dies ist einer der wenigen Threads in diesem Forum, der bereits mehr als 200 Seiten hat und dennoch fast ausnahmslos eine sachliche und vorurteilsfreie Diskussion zeigt. Bitte lasst es dabei bleiben!
Der Mensch Jens Söring
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
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Der Mensch Jens Söring
05.10.2016 um 09:36Mit ist eben aufgefallen, dass es so gut wie keine Informationen über die sentencing hearing von JS gibt. Ich finde diesen Teil eines Prozesses immer recht interessant, weil nochmals verschiedene Aspekte des Falles beleuchtet werden. Auf Youtube gibt es viele Videos, falls unbekannt.
Im ersten Schritt wird im US- Strafrecht nur die Frage geklärt, ob ein Angeklagter schuldig ist. In einer zweiten Runde geht es dann um das Strafmaß.
Habe ich da was verpasst? Warum schweigt JS zu diesem Thema?
Im ersten Schritt wird im US- Strafrecht nur die Frage geklärt, ob ein Angeklagter schuldig ist. In einer zweiten Runde geht es dann um das Strafmaß.
Habe ich da was verpasst? Warum schweigt JS zu diesem Thema?
Der Mensch Jens Söring
05.10.2016 um 19:56@ElvisP
Meiner Meinung nach macht JS sein Schweigen sowieso keinen Sinn mehr, nachdem sich JS erfolgreich um Kopf und Kragen geredet hat. Die "sentencing Hearing" sind in der Tat bestimmt auch sehr vielsagend und, wie JS es sich dann zurechtzubiegen versucht, es wird für uns Außenstehende sicher eine gute Unterhaltung werden. Vielleicht gönnt der uns das noch (zu seinen Lebzeiten)?
Meiner Meinung nach macht JS sein Schweigen sowieso keinen Sinn mehr, nachdem sich JS erfolgreich um Kopf und Kragen geredet hat. Die "sentencing Hearing" sind in der Tat bestimmt auch sehr vielsagend und, wie JS es sich dann zurechtzubiegen versucht, es wird für uns Außenstehende sicher eine gute Unterhaltung werden. Vielleicht gönnt der uns das noch (zu seinen Lebzeiten)?
Der Mensch Jens Söring
06.10.2016 um 05:42@alle
Mir würde wahrscheinlich die Argumentationsgrundlage fehlen JS für besonders gemeingefährlich zu halten, wenn JS nicht in seinem Öffentlichkeitsbild selbst mir diesen Eindruck nicht vermitteln würde. Ich hätte schlichtweg keine Vorlage, an der ich mich ethisch und moralisch stoßen könnte. JS wäre dann eine statistische Gefangennummer mit seinen knastinternen Merkmalen. Ich bin der Überzeugung, JS wäre schon längst an die BRD überstellt worden, wenn nicht jedes Mal daraus wieder ein Baustein der never-ending-Story gemacht würde. JS selbst hat sich aber für einen anderen Weg entschieden. Es ist ein Weg, so nehme ich das wahr, der der Öffentlichkeit immer wieder von Neuem Angst macht. Es würde doch sonst keiner hinterfragen, ob JS im Knast irgendeine Form von Therapie genossen hat.
JS verursacht nicht nur ständige Angst in der Öffentlichkeit (denn die Tatortbilder sind einfach schrecklich anzuschauen), sondern es ist wirklich lästig (für mich) immer wieder mitzubekommen, wie jemand immer weiter an seiner Lebensgeschichte feilt (Sisyphusarbeit).
Ich meine, JS weiß bereits selbst, dass dieser Kampf um Freiheit nicht mehr zu gewinnen ist, aber wenn er wohl gestehen würde, dann würden sich wohl die meisten Unterstützer von ihm abwenden. Dennoch wird ein JS weder Naturgesetze, noch kosmische Bedingungen verändern können. Insofern ist meine Überzeugung, dass es durchaus möglich ist erfolgreich im Leben an einer Stelle zu lügen, aber wenn sich auf einmal Lügen wie ein roter Faden durchs Leben ziehen, dann geht es garantiert schief (m.M. nach ein "kosmisches Gesetz").
Mir würde wahrscheinlich die Argumentationsgrundlage fehlen JS für besonders gemeingefährlich zu halten, wenn JS nicht in seinem Öffentlichkeitsbild selbst mir diesen Eindruck nicht vermitteln würde. Ich hätte schlichtweg keine Vorlage, an der ich mich ethisch und moralisch stoßen könnte. JS wäre dann eine statistische Gefangennummer mit seinen knastinternen Merkmalen. Ich bin der Überzeugung, JS wäre schon längst an die BRD überstellt worden, wenn nicht jedes Mal daraus wieder ein Baustein der never-ending-Story gemacht würde. JS selbst hat sich aber für einen anderen Weg entschieden. Es ist ein Weg, so nehme ich das wahr, der der Öffentlichkeit immer wieder von Neuem Angst macht. Es würde doch sonst keiner hinterfragen, ob JS im Knast irgendeine Form von Therapie genossen hat.
JS verursacht nicht nur ständige Angst in der Öffentlichkeit (denn die Tatortbilder sind einfach schrecklich anzuschauen), sondern es ist wirklich lästig (für mich) immer wieder mitzubekommen, wie jemand immer weiter an seiner Lebensgeschichte feilt (Sisyphusarbeit).
Ich meine, JS weiß bereits selbst, dass dieser Kampf um Freiheit nicht mehr zu gewinnen ist, aber wenn er wohl gestehen würde, dann würden sich wohl die meisten Unterstützer von ihm abwenden. Dennoch wird ein JS weder Naturgesetze, noch kosmische Bedingungen verändern können. Insofern ist meine Überzeugung, dass es durchaus möglich ist erfolgreich im Leben an einer Stelle zu lügen, aber wenn sich auf einmal Lügen wie ein roter Faden durchs Leben ziehen, dann geht es garantiert schief (m.M. nach ein "kosmisches Gesetz").
Der Mensch Jens Söring
06.10.2016 um 13:20@ElvisP
Soweit ich weiß gab es damals im Strafrecht von Virginia sowieso nur die Todesstrafe durch den elektrischen Stuhl und als einzigste andere Option nur noch lebenslang MIT vorzeitiger Haftentlassungsmöglichkeit; OHNE vorzeitige Haftentlassungsmöglichkeit gibt es erst seit dem 1. Januar 1995 in Virginia; aber natürlich nicht rückwirkend.
Ersteres war ja automatisch ausgeschlossen worden, weil es nicht mehr gefordert wurde von der Staatsanwaltschaft wegen der Auslieferungsbedingungen und des Grundsatzurteils des EGMR. Damit blieb nur letzteres als Option. Sehe ich das richtig? Ein extra "Sentencing-Hearing" wäre ja eigentlich nicht nötig gewesen, weil er ja das mildere und das einzige andere mögliche Strafmaß bekam.
Interessant wäre zu wissen, warum Söring bereits nach gerade einmal ca. 15 Jahren den ersten "Parole"-Antrag stellen konnte. Konnten damals die zwei "life sentences" nur "concurrent" (parallel zueinander) verbüßt werden und nicht "consecutive" (nacheinander) wie es heute möglich wäre? Bei letzterem hätte dann Söring nämlich erst dieses Jahr wohl seinen ersten Parole-Antrag stellen können.
Vielleicht weiß @Rick_Blaine als US-Anwalt mehr dazu. Ich weiß allerdings nicht wo er praktiziert und jeder einzelne US-Bundesstaat hat ja sein eigenes Strafgesetzbuch im Gegensatz zu Deutschland. Bei uns haben ja alle 16 Bundesländer das Gleiche StGB etc.
Soweit ich weiß gab es damals im Strafrecht von Virginia sowieso nur die Todesstrafe durch den elektrischen Stuhl und als einzigste andere Option nur noch lebenslang MIT vorzeitiger Haftentlassungsmöglichkeit; OHNE vorzeitige Haftentlassungsmöglichkeit gibt es erst seit dem 1. Januar 1995 in Virginia; aber natürlich nicht rückwirkend.
Ersteres war ja automatisch ausgeschlossen worden, weil es nicht mehr gefordert wurde von der Staatsanwaltschaft wegen der Auslieferungsbedingungen und des Grundsatzurteils des EGMR. Damit blieb nur letzteres als Option. Sehe ich das richtig? Ein extra "Sentencing-Hearing" wäre ja eigentlich nicht nötig gewesen, weil er ja das mildere und das einzige andere mögliche Strafmaß bekam.
Interessant wäre zu wissen, warum Söring bereits nach gerade einmal ca. 15 Jahren den ersten "Parole"-Antrag stellen konnte. Konnten damals die zwei "life sentences" nur "concurrent" (parallel zueinander) verbüßt werden und nicht "consecutive" (nacheinander) wie es heute möglich wäre? Bei letzterem hätte dann Söring nämlich erst dieses Jahr wohl seinen ersten Parole-Antrag stellen können.
Vielleicht weiß @Rick_Blaine als US-Anwalt mehr dazu. Ich weiß allerdings nicht wo er praktiziert und jeder einzelne US-Bundesstaat hat ja sein eigenes Strafgesetzbuch im Gegensatz zu Deutschland. Bei uns haben ja alle 16 Bundesländer das Gleiche StGB etc.
Der Mensch Jens Söring
06.10.2016 um 14:52@hesse
Zitat: "Interessant wäre zu wissen, warum Söring bereits nach gerade einmal ca. 15 Jahren den ersten "Parole"-Antrag stellen konnte. Konnten damals die zwei "life sentences" nur "concurrent" (parallel zueinander) verbüßt werden und nicht "consecutive" (nacheinander) wie es heute möglich wäre?"
Also ich bin ja kein Experte, wie die meisten Anderen hier.... aber das man eine mehrfache Bestrafung in den USA parallel absitzen könnte, wär jetzt ja wohl etwas gar schildbürgermässig. Wie soll das gehen? :-)
EH hat ihren ersten Antrag schon nach etwa 8 Jahren machen können... so what ?
Zitat: "Interessant wäre zu wissen, warum Söring bereits nach gerade einmal ca. 15 Jahren den ersten "Parole"-Antrag stellen konnte. Konnten damals die zwei "life sentences" nur "concurrent" (parallel zueinander) verbüßt werden und nicht "consecutive" (nacheinander) wie es heute möglich wäre?"
Also ich bin ja kein Experte, wie die meisten Anderen hier.... aber das man eine mehrfache Bestrafung in den USA parallel absitzen könnte, wär jetzt ja wohl etwas gar schildbürgermässig. Wie soll das gehen? :-)
EH hat ihren ersten Antrag schon nach etwa 8 Jahren machen können... so what ?
Der Mensch Jens Söring
06.10.2016 um 22:26@Hesse18
Danke für deine Ausführungen. Das macht durchaus Sinn. Ich dachte nur, dass der Richter vielleicht auch ein Wahlrecht hatte, also beispielsweise JS insgesamt 150 Jahre oder so hätte aufbrummen können.
Das seine beiden "counts" nicht "consecutive" hat mich auch gewundert. Keine Ahnung warum das so ist. Bei dem Verbrechen?
Ab wann man den ersten Antrag auf Bewährung stellen kann, ist wohl von Staat zu Staat unterschiedlich.
Danke für deine Ausführungen. Das macht durchaus Sinn. Ich dachte nur, dass der Richter vielleicht auch ein Wahlrecht hatte, also beispielsweise JS insgesamt 150 Jahre oder so hätte aufbrummen können.
Das seine beiden "counts" nicht "consecutive" hat mich auch gewundert. Keine Ahnung warum das so ist. Bei dem Verbrechen?
Ab wann man den ersten Antrag auf Bewährung stellen kann, ist wohl von Staat zu Staat unterschiedlich.
Der Mensch Jens Söring
07.10.2016 um 07:58@Hesse18
Ich praktiziere in Kalifornien und tatsächlich, das Strafrecht ist hier von Bundesstaat zu Bundesstaat oft sehr unterschiedlich. Ganz allgemein gilt aber, dass es seit jener Zeit in der JS verurteilt wurde, weitgehend verschärft wurde. Viele Bundesstaaten, so auch Virginia in 1995, haben die Bewährung abgeschafft. Allerdings gilt das nicht rückwirkend, so dass JS noch nach altem Recht behandelt wird.
Es ist eine Besonderheit amerikanischen Rechts, dass Strafen für einzelne Straftaten entweder hintereinander, oder gleichzeitig verbüsst werden können/müssen. In Deutschland ist das anders, da schreibt das StGB die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe vor, die höchstens 15 Jahre betragen darf, oder lebenslänglich, wenn lebenslänglich für eine der Taten vorgesehen ist.
In den USA kommt es auf die Umstände an, in den meisten Fällen kann der Richter entscheiden, ob die Einzelstrafen nacheinander oder gleichzeitig verbüsst werden: natürlich kann praktisch niemand zweimal lebenslänglich sitzen oder 235 Jahre etc. Aber eine Freiheitsstrafe von z.B. 8 Jahren wegen unerlaubtem Waffenbesitz und 15 Jahren wegen Bankraub kann schon zu 23 Jahren summiert werden. In den meisten Fällen jedoch wird die gleichzeitige Verbüssung verordnet, d.h. in diesem Beispiel würde der Verurteilte dann 15 Jahre absitzen.
In Bundesstaaten in welchen es Bewährung gibt und diese automatisch gewährt werden soll kann sich eine Strafe, die nacheinander verbüsst werden muss natürlich dramatisch auswirken: Nehmen wir mal an, es sei die Regel, dass eine Strafe nach 2/3 auf Bewährung ausgesetzt wird: Wurde unser Täter zu 15 und 8 Jahren gleichzeitig verurteilt, kann er also nach 10 Jahren (2/3 der längeren Strafe) entlassen werden. Muss er die Strafen nacheinander absitzen, muss er mindestens 15.3 Jahre sitzen ( 2/3 von 8 Jahren und dann 2/3 von 15 Jahren).
Strafmasszumessung ist hier inzwischen zu einer stark kritisierten Pseudowissenschaft geworden, mit teilweise abstrusen und unverständlichen komplizierten Berechnungen, vor allem im Bund. Neuerdings haben auch Politiker erkannt, dass sich hier etwas ändern sollte und es hat ein Gegentrend eingesetzt.
Ich praktiziere in Kalifornien und tatsächlich, das Strafrecht ist hier von Bundesstaat zu Bundesstaat oft sehr unterschiedlich. Ganz allgemein gilt aber, dass es seit jener Zeit in der JS verurteilt wurde, weitgehend verschärft wurde. Viele Bundesstaaten, so auch Virginia in 1995, haben die Bewährung abgeschafft. Allerdings gilt das nicht rückwirkend, so dass JS noch nach altem Recht behandelt wird.
Es ist eine Besonderheit amerikanischen Rechts, dass Strafen für einzelne Straftaten entweder hintereinander, oder gleichzeitig verbüsst werden können/müssen. In Deutschland ist das anders, da schreibt das StGB die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe vor, die höchstens 15 Jahre betragen darf, oder lebenslänglich, wenn lebenslänglich für eine der Taten vorgesehen ist.
In den USA kommt es auf die Umstände an, in den meisten Fällen kann der Richter entscheiden, ob die Einzelstrafen nacheinander oder gleichzeitig verbüsst werden: natürlich kann praktisch niemand zweimal lebenslänglich sitzen oder 235 Jahre etc. Aber eine Freiheitsstrafe von z.B. 8 Jahren wegen unerlaubtem Waffenbesitz und 15 Jahren wegen Bankraub kann schon zu 23 Jahren summiert werden. In den meisten Fällen jedoch wird die gleichzeitige Verbüssung verordnet, d.h. in diesem Beispiel würde der Verurteilte dann 15 Jahre absitzen.
In Bundesstaaten in welchen es Bewährung gibt und diese automatisch gewährt werden soll kann sich eine Strafe, die nacheinander verbüsst werden muss natürlich dramatisch auswirken: Nehmen wir mal an, es sei die Regel, dass eine Strafe nach 2/3 auf Bewährung ausgesetzt wird: Wurde unser Täter zu 15 und 8 Jahren gleichzeitig verurteilt, kann er also nach 10 Jahren (2/3 der längeren Strafe) entlassen werden. Muss er die Strafen nacheinander absitzen, muss er mindestens 15.3 Jahre sitzen ( 2/3 von 8 Jahren und dann 2/3 von 15 Jahren).
Strafmasszumessung ist hier inzwischen zu einer stark kritisierten Pseudowissenschaft geworden, mit teilweise abstrusen und unverständlichen komplizierten Berechnungen, vor allem im Bund. Neuerdings haben auch Politiker erkannt, dass sich hier etwas ändern sollte und es hat ein Gegentrend eingesetzt.
Der Mensch Jens Söring
07.10.2016 um 21:50Dann lag ich doch richtig ganz im Gegensatz zu @Ventura69. Hat irgendwer einen Videolink vom "Sentencing" mit der Begründung warum die zwei Haftstrafen "concurrent" und nicht "consecutive" sind?
Der Mensch Jens Söring
08.10.2016 um 10:52Concurrent gilt als der Normalfall, da gibt es meistens keine Begründung.
Der Mensch Jens Söring
09.10.2016 um 21:42Was heisst das eigentlich bei Sörings Strafe? Sitzt er die 2x 45 Jahre also zusammen ab und wird dann entlassen wie ja EH auch? Ich dachte immer er sitze 90 Jahre ab... Bei ihm ist es ja auch "nur" eine Tat, jedoch mit 2 Opfern. Hat er für jedes Opfer 45 Jahre gekriegt, die er parallel abzusitzen hat?
Der Mensch Jens Söring
10.10.2016 um 11:00@Ventura69
JS hat zweimal lebenslange Haft mit vorzeitiger Haftentlassungsmöglichkeit bekommen. Die Mindestverbüßungszeit war bei ihm etwa 15 Jahre. Das Höchstmaß seiner Strafe ist sein eigener Tod also nach oben hin wie die Strafe bereits andeutet unbegrenzt.
EH hatte 90 Jahre Haft bekommen von denen sie 45 Jahre absitzen muss und kommt spätestens im April 2032 frei. Sie konnte den ersten Strafaussetzungsantrag auf Bewährung nach bereits gerade einmal 20% ihrer Strafe stellen, also nach 9 Jahren bereits.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
JS hat zweimal lebenslange Haft mit vorzeitiger Haftentlassungsmöglichkeit bekommen. Die Mindestverbüßungszeit war bei ihm etwa 15 Jahre. Das Höchstmaß seiner Strafe ist sein eigener Tod also nach oben hin wie die Strafe bereits andeutet unbegrenzt.
EH hatte 90 Jahre Haft bekommen von denen sie 45 Jahre absitzen muss und kommt spätestens im April 2032 frei. Sie konnte den ersten Strafaussetzungsantrag auf Bewährung nach bereits gerade einmal 20% ihrer Strafe stellen, also nach 9 Jahren bereits.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Der Mensch Jens Söring
11.10.2016 um 14:57Hier noch ein Text vom Fr, 17. Juni 2016
http://www.tichyseinblick.de/kolumnen/bettina-roehl-direkt/ein-amerikanischer-justizirrtum-der-fall-jens-soering
Die Autorin beschäftigt sich unter anderem mit dem blutigen Sockenabdruck und der Haltung von EH nach den Morden zu ihren Eltern.
Ob und inwieweit sie erhaltene Informationen (Buch "Nicht Schuldig", Briefkontakt mit JS) unabhängig überprüfen konnte bleibt ungesagt.
http://www.tichyseinblick.de/kolumnen/bettina-roehl-direkt/ein-amerikanischer-justizirrtum-der-fall-jens-soering
Die Autorin beschäftigt sich unter anderem mit dem blutigen Sockenabdruck und der Haltung von EH nach den Morden zu ihren Eltern.
Ob und inwieweit sie erhaltene Informationen (Buch "Nicht Schuldig", Briefkontakt mit JS) unabhängig überprüfen konnte bleibt ungesagt.
Der Mensch Jens Söring
11.10.2016 um 15:04Und noch was:
US-Vizepräsidentschaftskandidat und JS Überstellung nach D.Land:
http://www.politico.com/story/2016/08/tim-kaine-jens-soering-germany-murder-226907
GOP demands answers on Kaine's 2009 bid to deport convicted murderer
As Virginia governor, Kaine moved to transfer an incarcerated double-murderer back to his native Germany.
By Burgess Everett
08/11/16 10:29 AM EDT
Updated 08/11/16 11:22 AM EDT
US-Vizepräsidentschaftskandidat und JS Überstellung nach D.Land:
http://www.politico.com/story/2016/08/tim-kaine-jens-soering-germany-murder-226907
GOP demands answers on Kaine's 2009 bid to deport convicted murderer
As Virginia governor, Kaine moved to transfer an incarcerated double-murderer back to his native Germany.
By Burgess Everett
08/11/16 10:29 AM EDT
Updated 08/11/16 11:22 AM EDT
Der Mensch Jens Söring
13.10.2016 um 11:53Kennt jemand diese Art der Darstellung(Verzicht auf Nachgehen der DNA-Sache um die zugesagte Haftüberstellung nicht zu gefährden) aus früheren Quellen?
http://www.cicero.de/weltbuehne/fuer-immer-haft-moerder-ohne-schuld/41760
Denn Söring verzichtete auf die Überprüfung seiner DNA-Ergebnisse. Der Grund: Er hatte zu diesem Zeitpunkt große Hoffnung auf seine Freilassung. Der damalige demokratische Gouverneur Timothy M. Kaine hatte Sörings Unterstützern in den letzten Tagen seiner Amtszeit die mündliche Zusage erteilt, man werde seine beantragte Haftüberstellung nach Deutschland genehmigen.Aus:
http://www.cicero.de/weltbuehne/fuer-immer-haft-moerder-ohne-schuld/41760
Der Mensch Jens Söring
13.10.2016 um 14:55@LangSchlaefer
JS hatte das früher immer so dargestellt. Also ein Verzicht auf Überprüfung, weil er die Überstellung schon in der Tasche hatte. Inzwischen kennen wir ja die wahren Gründe: die DNA Spuren entlassten ihn nicht.
In diesem Zusammenhang: das innocence project interessiert sich nicht für seinen Fall. Warum wohl?
JS hatte das früher immer so dargestellt. Also ein Verzicht auf Überprüfung, weil er die Überstellung schon in der Tasche hatte. Inzwischen kennen wir ja die wahren Gründe: die DNA Spuren entlassten ihn nicht.
In diesem Zusammenhang: das innocence project interessiert sich nicht für seinen Fall. Warum wohl?
Der Mensch Jens Söring
20.10.2016 um 15:20In den letzten Tagen wurden echt ganz schön viele Artikel veröffentlicht über den Fall (wenn auch ohne neue Fakten) und die "Doku" wird in echt vielen Ländern auf kleineren Filmfestspielen präsentiert. Das hätte ich nicht gedacht, dass Herr Vetter und co. weltweit so gut vernetzt sind.
Gibt es Neuigekeiten wann bzw. ob der Film in einigen deutschen Kinos laufen wird bzw. wann der Film im Fernsehen läuft und ob das Parole Board über Herrn Sörings zwölften Antrag entschieden hat bzw. der Gouverneur McAuliffe über seinen Begnadigungsantrag? Hat er eigentlich die Newsletter für immer eingestellt weil seit über einem halben Jahr nichts kam? Weiß da wer mehr?
Gibt es Neuigekeiten wann bzw. ob der Film in einigen deutschen Kinos laufen wird bzw. wann der Film im Fernsehen läuft und ob das Parole Board über Herrn Sörings zwölften Antrag entschieden hat bzw. der Gouverneur McAuliffe über seinen Begnadigungsantrag? Hat er eigentlich die Newsletter für immer eingestellt weil seit über einem halben Jahr nichts kam? Weiß da wer mehr?
Der Mensch Jens Söring
20.10.2016 um 17:16auf der Seite von Versprechen.de sieht man wo der Film ausgestrahlt wird. Ich finde nicht unbedingt, dass es sonderlich erfolgreich ist bzw. großes Interesse besteht. Die meisten Kinos senden nur spät bzw. nur an einem Abend. Ich wohne in einer größeren Stadt und hier z. B. wird er gar nicht ausgestrahlt.
Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass die Entscheidung erst nächstes Jahr fallen soll bezüglich der Begnadigung. Ich hoffe, dass es negativ ausfällt. Das was er abzieht ist unterste Schublade. So einer ist deshalb dort wo er ist viel besser aufgehoben.
Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass die Entscheidung erst nächstes Jahr fallen soll bezüglich der Begnadigung. Ich hoffe, dass es negativ ausfällt. Das was er abzieht ist unterste Schublade. So einer ist deshalb dort wo er ist viel besser aufgehoben.
Der Mensch Jens Söring
20.10.2016 um 19:09In Frankfurt/ Main läuft die "Dokumentation" in genau einem Kino- einem Programmkino. Erfolgreich ist anders.
Man sollte sich durch die Teilnahme an den Festivals nicht blenden lassen.
Man sollte sich durch die Teilnahme an den Festivals nicht blenden lassen.
Der Mensch Jens Söring
20.10.2016 um 19:17@Ashford1986
Ashford1986 schrieb am 03.10.2016:es geht mir schon darum, dass JS die EH, so meine Überzeugung, zu Unrecht öffentlich seit Jahrzehnten diffamiert und zu Unrecht der Tatausführung beschuldigt. Das macht mich richtig traurig und wütend. Darum hat JS für mich seine Freiheitsrechte schon allein aus moralischen Gründen verwirkt. Angenommen, EH ist wirklich die schwer psychisch angeschlagene Borderlinerin, dann macht das JS sein Verhaltensstil um so verwerflicher.Kann dich da ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Welchen Unterschied macht das? Sie hat geholfen, ihre eigenen Eltern umzubringen und hat es zugelassen und hat sich nicht die Gelegenheit entgehen lassen, einen Deal einzugehen und JS ans Kreuz zu nageln. Das hat sie nicht aus Reue getan, sondern um ihren Arsch zu retten. Mehr braucht sie dazu auch nicht zu sagen. Und selbst wenn sie Borderlinerin ist, kann sie trotzdem zwischen richtig und falsch entscheiden. Was meinst du wieviele Borderliner es gibt, die nicht morden?