@Hesse18 Nein, da muesste ich erst nach den alten Vorschriften suchen, und dazu habe ich im Moment leider keine Zeit.
Es gibt ein Modell z.B. in Nevada, in dem das "Nacheinander" sehr wörtlich genommen wird: da würde das so ablaufen, dass er nach 15 Jahren um eine Aussetzung der ersten Strafe auf Bewährung nachfragen könnte. Würde die genehmigt, tritt er dann aber sofort die zweite Strafe an, das heisst er würde nicht entlassen, sondern müsste jetzt wieder 15 Jahre warten. Möglich, dass das damals in Virginia auch so gehandhabt wurde.
Es kann aber auch sein, dass damals die Vorschriften so waren, dass selbst bei einer Verbüssung "nacheinander" für beide Strafen eine gleichzeitige Aussetzung auf Bewährung möglich war, was technisch gesehen, die Strafen dann doch "concurrent" machen würde.