@Rick_BlaineGrundsätzlich kann ich Dir im Allgemeinen zustimmen.
Es bleibt aber auch zu berücksichtigen, wenn JS sich für diplomatisch immun gehalten hätte, dann erklärt das keine weltweite Betrugstour oder gar die hingelegte Flucht. Wieso und warum sah denn so zunächst die Zukunftsplanung von JS aus?
Ich habe auch hierzu, glaube ich, damals von JS eine Antwort bekommen. Ich meine zu erinnern, dass das Auswärtige Amt gegenüber dem Staate Virginia zustimmte das bei JS Fingerabdrücke und Blut jederzeit in dieser Sache abgenommen werden dürfte. Dies war nach meiner Erinnerung der Grund des spontanen Aufbruchs, ohne Rücksicht auf mögliche Karriere in den USA.
Dann möchte ich darauf hinweisen, das eine Verbüßungszeit bei einem bestialischen Doppelmord von 15 Jahren bei lebenslanger Freiheitsstrafe unrealistisch ist. Die vom Bundesminister der Justiz in Berlin veröffentlichte Statistik geht bei einem "lebenslänglich" im Urteil (ohne Feststellung der besonderen Schwere der Schuld) von einer durchschnittlichen Verbüßungszeit - je nach Bundesland - zwischen 16,8 - 19 Jahren aus. Nach 15 Jahren wird die Prüfung eingeleitet, dann muß ein ausgebildeter Gutachter kommen usw. Letzterer gibt auch Empfehlungen ab (Entlassung nach vorhandener Wohnung etc.). Therapeuten werden angehört usw.
Bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine Entlassung nicht vor 18 Jahren möglich bzw. zuvor ausgeschlossen. Die durchschnittliche Verbüßungszeit liegt dann bei circa 21 Jahren. Sollte es sich um Doppelmord handeln, dann erhöht sich die Vollstreckungsdauer um durchschnittlich zusätzliche 2-5 Jahre, also im Schnitt werden in so einem Fall zwischen 22-27 Jahren vollstreckt, abhängig im Wesentlichen vom Bundesland und der Vollzugsprognose.
Der Grund für das Vorliegen der Feststellung der "besonderen Schwere der Schuld" liegt im vorliegenden Fall bei JS gleich bei drei Kriterien:"Nachtatverhalten, besondere Grausamkeit der Tatausführung, Planung der Tat (Heimtücke)."