@alleWie ich bereits an anderer Stelle erwähnte, vermag ich mich an einen völlig hoffnungslosen JS im englischen Jugendknast (H.M. Remand Centre, Woodthorpe Road, Ashford, Middlesex) zu erinnern. Da wir beide die einzigen deutschen Staatsbürger dort waren, glaube ich, fiel unser gemeinsamer Kontakt dort sehr intensiv aus. Ich war damals 17, JS bereits zwei Jahre älter. Ich hatte bereits einschlägige Erfahrung zu der damaligen Zeit aus einem deutschen Jugendgefängnis (insgesamt 4 Monate bis dahin).
JS trugen, so meine ich es zu erinnern, seinerzeit sehr heftige Fluchtgedanken, nachdem ihn dort seine amerikanische Vergangenheit eingeholt hatte. Mitunter ein Grund wohl dafür, dass er auf einmal blitzartig in das Londoner Hochsicherheitsgefängnis für Erwachsene verlegt wurde (H.M. Prison Brixton, Brixton, London). In seiner dortigen Sicherheitsabteilung (A-Category) wurde jeder Besucher beim Innenministerium (home Office) abgefragt, sonst unüblich. In JS seiner Kategorie waren auch viele noch nicht verurteilte IRA-Terrorverdächtige untergebracht.
Ich meine, ich war der einzige Gefangene, der JS über das deutsche Jugendstrafrecht informieren konnte. Er ist ja wohl nicht bei seiner Flucht von Land zu Land gereist um sich darüber zu erkundigen. Sonst wäre er doch gleich in Deutschland für weitere Betrügereien verblieben; denn als Diplomatensohn weiß man doch dann sicher auch, das deutsche Staatsbürger (laut Grundgesetz) nicht seinerzeit ans Ausland ausgeliefert werden durften. Noch bis heute nicht an die USA oder außerhalb der Europäischen Union.
Das deutsche Jugendstrafrecht kennt aber auch eine entscheidende Altersgrenze. Es ist grundsätzlich anwendbar für den Straftäterkreis, die zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, aber bereits 14 Jahre alt gewesen sind.
Heranwachsende dagegen werden definiert in der Kohorte (18-21 Jahren). Wer zum Tatzeitpunkt bereits 18 Jahre alt gewesen ist, aber das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, kann bis heute nach dem Recht der BRD sowohl nach dem Erwachsenenstrafrecht, wie auch noch nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt werden. Hierzu wird ein Sachverständigengutachten eingeholt, das über den Reifezustand eines Heranwachsenden Auskunft gibt. D.h. ob dieser zum Tatzeitpunkt eher noch nach seiner geistigen Reife einem Jugendlichen entsprach, oder bereits den Reifezustand eines volljährigen (durchschnittlich begabten ) Erwachsenen erreicht hatte.
Das alles müsste ja ein JS bereits an Vorwissen in Washington gehabt haben, als er sich spontan dazu entschied sich für EH mal 5-10 Jahre in das deutsche Jugendgefängnis hineinzusetzen, mit dem Risiko in der BRD dennoch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt zu werden. Bei einem derart bestialischen Doppelmord hätte ihm lebenslange Freiheitsstrafe gedroht mit der Feststellung der besonders schweren Schuld. Dies hätte faktisch eine Vollstreckungsdauer von mindestens 20 Haftjahren hier bedeutet (regulär eher 25 Jahre bei einem Doppelmord).
Bei soviel unterstellter Cleverness, einfach mal frei unterstellt (Hochbegabtenstependiat im Erstsemester), wäre ein JS doch niemals mehr aus der BRD nach England ausgereist, selbst wenn er irrtümlich annahm, dass das einzige Risiko in Deutschland 5-10 Jahre Jugendknast für ihn bedeutet hätte. JS wäre von der BRD niemals an die USA für einen Prozess ausgeliefert worden. Stattdessen hätte man ihm hier in der BRD den Prozess gemacht. Nach seinen eigenen Darstellungen gefolgt, den anderen schon immer geistig weit voraus gewesen zu sein, hätte man ihn in der BRD, gleich welches Bundesland, nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen müssen, da JS zum Tatzeitpunkt bereits das 18. Lebensjahr vollendet hatte.
Daraus ergibt sich für mich, dass er keinen Plan von der faktischen Gesetzeslage hatte, als er sein erstes Geständnis in London abgab. Ich kannte zwar JS bereits circa fünf Wochen, bevor er sein damaliges erstes Geständnis in London abgab, aber JS sprach erst danach mit mir und anderen über diesen Fall. Und somit konnte ich ihn erst nachdem er sein erstes Geständnis abgegeben hatte über die bundesdeutsche Rechtslage (Nichtauslieferung deutscher Staatsbürger/Jugendstrafrecht der BRD) in Kenntnis setzen.
Irgendwie alles dumm gelaufen für ihn, oder?