Der Mensch Jens Söring
27.08.2016 um 08:38Hm, die Sache ist schon interessant. Ich will erst einmal auf die letzten Beiträge eingehen, besonders die Sache mit JS Bruder. Wenn sein Anwalt im Prozess tatsächlich so schlecht gewesen sein soll, dann kann man das nicht mehr von den folgenden Anwälten sagen. Gail Marshall hat ja einen gewissen Ruf, und sie war nicht die einzige.
Auch ist eine Vertretung unterhalb der Mindestqualität (ineffective assistance of counsel) ein Revisionsgrund. Offensichtlich haben die zahlreichen Revisionsinstanzen, die JS bemüht hat, diesmal mit guten Anwälten, die Arbeit seines ersten Anwalts als nicht problematisch angesehen. Das sagt ja auch etwas.
In gewisser Weise ist es auch richtig, dass wenn sein Bruder ein Jurist ist und dem Prozess täglich folgte, er solch eklatante Fehler, wie man sie heute dem ersten Anwalt von Seiten des JS vorwirft, zumindest hätte bemerken können und dann anregen können, doch mal die Qualität des Anwalts zu hinterfragen.
Aber das ist nur ein Nebenschauplatz, soweit ich sehe ist der Bruder ein Anwalt für Bank- Wertpapierrecht, und kein Strafverteidiger.
Wichtiger ist, dass keiner der Revisionsanwälte ein Revisionsgericht überzeugten konnte, dass die Vertretung des ersten Anwalts so schlecht war.
Nun aber zum Hauptpunkt.
Ich gehe mal davon aus, dass die Behauptungen so wie nun aufgestellt, wahr sind: dass die beiden Blutspuren sowohl Gruppe 0 sind als auch eindeutig nicht von JS. Ich habe zwar beruflich inzwischen grosse Zweifel an der "Unfehlbarkeit" von DNA Tests entwickelt, aber gehe mal davon aus.
Was bedeutet es nun? Das Problem ist, dass die Rechtslage für ein Wiederaufnahmeverfahren verlangt, dass JS Beweise für seine Unschuld erbringt.
Im normalen Strafverfahren muss die Staatsanwaltschaft die Schuld beweisen. Im Wiederaufnahmeverfahren, oder richtiger, um ein WAV zu erreichen, ist die Beweislast umgekehrt!
Und das ist das Problem, wie ich schon einmal beschrieb: Die Gegenwart von Blutspuren am Tatort, die weder den Opfern noch JS zuzurechnen sind, beweist nicht seine Unschuld. Ich gebe zu, es wäre ein Indiz, vielleicht sogar ein starkes Indiz dafür, aber noch kein klarer Beweis.
Ich versuche das mal an einem mathematischen Beispiel zu verdeutlichen: Wenn die Gleichung gilt 5+x=9 meinen wir, dass x nur 4 sein kann. Kommt also irgendwann heraus, dass tatsächlich x=3, dann kann die Gleichung nur falsch sein. Das stimmt aber nur, wenn x nur eine einzige ganze Zahl sein kann.
Ist also nur möglich, dass eine einzige DNA am Tatort sein kann, ist es ausgeschlossen, dass eine weitere dort sein kann, dann wäre es ein Unschuldsbeweis, wenn JS nachweist, dass seine DNA x=3 ist.
Nun ist es aber in diesem Fall nicht so. Es ist nicht ausgeschlossen, dass noch eine dritte Person am Tatort anwesen sein konnte. Mathematisch gesagt klingt das so: 5+x=9. Aber anstatt zu sagen, dass x immer 4 sein muss (nur eine DNA möglich), gilt in Wirklichkeit: man kann sagen x=y+n. Soerings DNA ist y. y=3. Dann ist n=1 und die Gleichung stimmt noch immer.
In der Rechtssprache bedeutet das (und hier bin ich weit besser bewandert als in der Mathematik): Die Tatsache, dass eine dritte Person am Tatort war heisst nicht, dass JS nicht auch dort war. Es bedeutet nicht einmal, dass die dritte Person zur gleichen Zeit am Tatort gewesen sein muss. Es bedeutet nicht, dass JS die Opfer nicht umgebracht haben kann.
Solange es eine vernünftige Erklärungsmöglichkeit gibt, dass sowohl eine dritte Person am Tatort gewesen sein kann und JS die Morde verübt haben kann, solange hat er keinen Beweis für seine Unschuld erbracht.
Ah, ich sehe schon, es ist gut dass ich nie Mathelehrer geworden bin, aber ich denke, es ist verständlich geworden, was ich sagen will. JS braucht einen stärkeren Unschuldsbeweis.
Auch ist eine Vertretung unterhalb der Mindestqualität (ineffective assistance of counsel) ein Revisionsgrund. Offensichtlich haben die zahlreichen Revisionsinstanzen, die JS bemüht hat, diesmal mit guten Anwälten, die Arbeit seines ersten Anwalts als nicht problematisch angesehen. Das sagt ja auch etwas.
In gewisser Weise ist es auch richtig, dass wenn sein Bruder ein Jurist ist und dem Prozess täglich folgte, er solch eklatante Fehler, wie man sie heute dem ersten Anwalt von Seiten des JS vorwirft, zumindest hätte bemerken können und dann anregen können, doch mal die Qualität des Anwalts zu hinterfragen.
Aber das ist nur ein Nebenschauplatz, soweit ich sehe ist der Bruder ein Anwalt für Bank- Wertpapierrecht, und kein Strafverteidiger.
Wichtiger ist, dass keiner der Revisionsanwälte ein Revisionsgericht überzeugten konnte, dass die Vertretung des ersten Anwalts so schlecht war.
Nun aber zum Hauptpunkt.
Ich gehe mal davon aus, dass die Behauptungen so wie nun aufgestellt, wahr sind: dass die beiden Blutspuren sowohl Gruppe 0 sind als auch eindeutig nicht von JS. Ich habe zwar beruflich inzwischen grosse Zweifel an der "Unfehlbarkeit" von DNA Tests entwickelt, aber gehe mal davon aus.
Was bedeutet es nun? Das Problem ist, dass die Rechtslage für ein Wiederaufnahmeverfahren verlangt, dass JS Beweise für seine Unschuld erbringt.
Im normalen Strafverfahren muss die Staatsanwaltschaft die Schuld beweisen. Im Wiederaufnahmeverfahren, oder richtiger, um ein WAV zu erreichen, ist die Beweislast umgekehrt!
Und das ist das Problem, wie ich schon einmal beschrieb: Die Gegenwart von Blutspuren am Tatort, die weder den Opfern noch JS zuzurechnen sind, beweist nicht seine Unschuld. Ich gebe zu, es wäre ein Indiz, vielleicht sogar ein starkes Indiz dafür, aber noch kein klarer Beweis.
Ich versuche das mal an einem mathematischen Beispiel zu verdeutlichen: Wenn die Gleichung gilt 5+x=9 meinen wir, dass x nur 4 sein kann. Kommt also irgendwann heraus, dass tatsächlich x=3, dann kann die Gleichung nur falsch sein. Das stimmt aber nur, wenn x nur eine einzige ganze Zahl sein kann.
Ist also nur möglich, dass eine einzige DNA am Tatort sein kann, ist es ausgeschlossen, dass eine weitere dort sein kann, dann wäre es ein Unschuldsbeweis, wenn JS nachweist, dass seine DNA x=3 ist.
Nun ist es aber in diesem Fall nicht so. Es ist nicht ausgeschlossen, dass noch eine dritte Person am Tatort anwesen sein konnte. Mathematisch gesagt klingt das so: 5+x=9. Aber anstatt zu sagen, dass x immer 4 sein muss (nur eine DNA möglich), gilt in Wirklichkeit: man kann sagen x=y+n. Soerings DNA ist y. y=3. Dann ist n=1 und die Gleichung stimmt noch immer.
In der Rechtssprache bedeutet das (und hier bin ich weit besser bewandert als in der Mathematik): Die Tatsache, dass eine dritte Person am Tatort war heisst nicht, dass JS nicht auch dort war. Es bedeutet nicht einmal, dass die dritte Person zur gleichen Zeit am Tatort gewesen sein muss. Es bedeutet nicht, dass JS die Opfer nicht umgebracht haben kann.
Solange es eine vernünftige Erklärungsmöglichkeit gibt, dass sowohl eine dritte Person am Tatort gewesen sein kann und JS die Morde verübt haben kann, solange hat er keinen Beweis für seine Unschuld erbracht.
Ah, ich sehe schon, es ist gut dass ich nie Mathelehrer geworden bin, aber ich denke, es ist verständlich geworden, was ich sagen will. JS braucht einen stärkeren Unschuldsbeweis.