@trollollo @Rick_Blaine Ich denke mal, in Deutschland wäre Söring auch wegen besonderer Schwere der Schuld zu 15 Jahren verurteilt worden.
https://dejure.org/gesetze/JGG/105.htmlDie Frage ist aber, ob er diese 15 Jahre hätte absitzen müssen. Ich nehme stark an, in Deutschland hätten seine Anwälte ihm zu einer anderen Verteidigungsstrategie geraten. Er hätte sich einerseits reuig zeigen, andererseits die Rolle der Anstifterin stärker betonen müssen. "Sie wollte, dass ich sie verstümmele ... ich war wie von Sinnen ..."
Hätte er dann reumitig im Gefängnis seine Theapiestunden absolviert, hätte er nach 8-10 Jahren gute Chancen auf Freiheit gehabt. Mit seiner Nummer "Elizabeth war es ... Drogendealer ... etc." wäre hingegen mangelnde Schuldeinsicht festgestellt worden, das hätte ihm dann wohl die volle Jahreszahl aufgebrummt. Und natürlich hätte die Therapie auch eventuell andere Störungen zutage gebracht (Gewaltphantasien, krankhafte Habgier, Empathielosigkeit), das hätte eventuell noch ein paar Jahre Sicherheitsverwahrhung nach sich gezogen.
Da ich aber annehme, dass Söring in Deutschland ein Musterhäftling gewesen wäre, der seine Schuld in zahlreichen Interviews bereut hätte, wäre er sicher früher herausgekommen ...
Aber wie sagte so schön Peer Steinbrück? Hätte, hätte, Fahrradkette ...