Also, ich finde, daß in der vierten Folge des Podcasts Prof.Dr. Kristin Drenkhahn gut ausführt, daß ein Unterschied zwischen dem anderen gewachsenen Rechtssystem in den USA und dessen Logik und dem dt.
Rechtssystem besteht. (ab 32.10)
Weiter vorne führt sie auch aus, daß J.S. eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Aussicht auf Bewährung
bekommen habe und daß es das so in Dtld. nicht gebe, da wären dann das Bundesverfassungsgericht und
der Europäische Gerichtshof und Human Rights Watch davor.
Hier frage ich mich : irrt sich Frau Drenkhahn hier nicht ? Nach dem, was ich von J.S., allerdings nur von ihm
selbst behauptet in seinen Büchern, weiß, hätte eigentlich in Virginia ein zu lebenslänglich Verurteilter die Möglichkeit gehabt, nach ca 15 Jahren Bewährung zu beantragen, bevor "Parole" abgeschafft wurde (in den
Neunzigern). Aber, die davor noch verurteilt worden waren, hatten diese Möglichkeit noch, deswegen hatte er
sie ja auch. Falls ich da fehlinformiert worden bin, bitte ich um Berichtigung, bestimmt weiß
@Rick_Blaine ja
Bescheid.