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Der Mensch Jens Söring

40.372 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Kino, Gefängnis ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Mensch Jens Söring
dwt ehemaliges Mitglied

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Der Mensch Jens Söring

19.10.2021 um 20:28
@calligraphie
Danke für den Einblick, als Europäer ist man nicht nicht mit allen details eines Geschworenen Gerichts betraut.... Gibt ja pro's und contra's wenn man usa vs Europa (pauschal) vergleicht

Nach meiner Meinung urteilen unsere Richter zu wenig streng im Gegensatz zu Geschworenen Gerichte wo der normale Bürger meistens doch das bessere Gespür hat (das zusammen in einer Gruppe wo man die Beweise/Aussagen in einer Gruppe diskutiert und Gemeinsam zu einem Urteil kommt)


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Der Mensch Jens Söring

19.10.2021 um 20:53
@dwt und all - Laien dürfen da urteilen und mit abstimmen in den Vereinigten Staaten aber mit Richter, der das letzte Wort hat und Urteil spricht.(?)

Ganz normale Bürger aus allen Schichten ohne! jegliche juristische Ausbildung oder Vorbildung.
Eben ‚ nur‘ learning by doing (?)

Wäre bei uns undenkbar ohne Ausbildung, Examen.
Obwohl Schöffen gibts bei uns auch.
Sind die vergleichbar mit Geschworenen?

Glaube @rich Blaine wäre da ein Fall für ( Erklärung).

Hab nur mein Romanwissen, über Verhandlungen in den USA.


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dwt ehemaliges Mitglied

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Der Mensch Jens Söring

19.10.2021 um 21:10
Zitat von Stella26Stella26 schrieb:Ganz normale Bürger aus allen Schichten ohne! jegliche juristische Ausbildung oder Vorbildung.
Eben ‚ nur‘ learning by doing (?)
@Stella26
1. Jedes System kann Fehlurteile produzieren
2. unsere Gerichte sind sehr Täterfreundlich, Beispiel Mord (Schweiz)
Max 18 Jahre Strafe ("lebenslänglich")
Bei guter Führung entlassen nach 2/3 also 12 Jahre. Dazu nach 6 jahre Gefängnis "Urlaub"...
3. Geschworene also normale Bürger entscheiden kollektiv und ringen nach einem angemessenen Urteil.. finde das demokratisch
4. Das allerwichtigste man kan bei beiden Systemen Revision einlegen da Fehlurteile passieren können....


Aber klar Leute Lebenslänglich einsperren ist sehr teuer ein Platz kostet bei uns ca 10 000 Euro pro Monat den Steuerzahler...als 120k Euro pro Jahr


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Der Mensch Jens Söring

19.10.2021 um 21:18
BGB, Strafgesetzbuch- können da Laien gesetzmässig korrekt urteilen ohne Kenntnis dessen?
Allein dem gesunden Menschenverstand nach, oder gar nach Sympathie oder eigenen Gefühlen.


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Der Mensch Jens Söring

19.10.2021 um 21:20
Zitat von Stella26Stella26 schrieb:Ganz normale Bürger aus allen Schichten ohne! jegliche juristische Ausbildung oder Vorbildung.
In D sind auch immer Berufsrichter dabei.

Schöffen:

BW
Schöffen

Als Schöffen bezeichnet man die Personen, die durch Wahl zu ehrenamtlichen Richtern in der Strafjustiz bestimmt worden sind. Als solche sind sie unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Wie die Berufsrichter sind sie zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Deshalb lautet der Eid, den sie zu Beginn ihrer Tätigkeit zu leisten haben, dass sie "nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person" urteilen werden. Sie sollen in diesem Ehrenamt als Vertreter des Volkes dazu beitragen, dass das Vertrauen des Volkes in die Justiz erhalten bleibt.

Auswahlverfahren

Für das Auswahlverfahren der Schöffen stellen die Gemeinden in jedem fünften Jahr gemäß einem im Gesetz festgelegten Verfahren eine Vorschlagsliste für Schöffen auf, in der alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden sollen. Aus dieser Liste wird durch einen Ausschuss, bestehend aus einem Richter am Amtsgericht, einem Verwaltungsbeamten und zehn Vertrauenspersonen aus dem Amtsgerichtsbezirk, die erforderliche Zahl der Schöffen und Hilfsschöffen gewählt. In ähnlicher Weise werden auch die Jugendhauptschöffen und Jugendhilfsschöffen auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses bestimmt.

Verfahrensmitwirkung der Schöffen

Beim Landgericht wirken die Schöffen in folgender Weise mit:

- bei der kleinen Strafkammer, besetzt mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen, die zuständig ist für die Berufungen gegen Urteile
des Amtsgerichts,

- bei der großen Strafkammer, besetzt mit zwei oder drei Berufsrichtern und zwei Schöffen, die zuständig ist für erstinstanzliche Strafsachen,

- bei der Schwurgerichtskammer, besetzt mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen, die zuständig ist für erstinstanzliche Strafsachen, bei denen Straftaten gegen das Leben (Mord usw.) verhandelt werden

- bei der Jugendkammer, die als kleine Jugendstrafkammer mit einem Vorsitzenden und zwei Jugendschöffen und als (große) Jugendstrafkammer, der ein oder zwei weitere Berufsrichterinnen oder -richter (also insgesamt 2 oder 3) angehören und zwei Jugendschöffen besetzt ist.
Quelle: https://landgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aufgaben+_+Verfahren/Schoeffen

Und NRW
Abstimmung

Zu jeder für den Angeklagten nachteiligen Entscheidung, welche die Schuldfrage und die Rechtsfolgen der Tat (die Bemessung

der Strafe, die Strafaussetzung zur Bewährung, die Anordnung einer Nebenstrafe oder Nebenfolge, die Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung oder die Aussetzung einer Maßregel zur Bewährung) betrifft, ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich.

Dem Gericht gehören stets zwei Schöffen an. Ist ein Berufsrichter beteiligt, müssen also mindestens zwei, sind zwei Berufsrichter beteiligt, müssen mindestens drei, sind drei Berufsrichter beteiligt, müssen mindestens vier Mitglieder des Gerichts für die Bejahung der Schuldfrage und für die auszusprechende Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung stimmen. Zur Schuldfrage gehört auch die Frage nach solchen von den Strafgesetzen vorgesehenen Umständen, welche die Strafbarkeit ausschließen, vermindern oder erhöhen; sie umfasst nicht die Frage nach den Voraussetzungen der Verjährung.

Im Übrigen entscheidet das Gericht mit absoluter Mehrheit der Stimmen.

Bilden sich in einer Strafsache, von der Schuldfrage abgesehen, mehr als zwei Meinungen, von denen keine die erforderliche
Mehrheit für sich hat, so werden die für Angeklagte nachteiligsten Stimmen den zunächst minder nachteiligen so lange hinzugerechnet, bis sich die erforderliche Mehrheit ergibt. Stimmen also von den fünf Mitgliedern einer großen Strafkammer zwei für ein
Jahr Freiheitsstrafe, zwei für acht Monate Freiheitsstrafe und ein Mitglied für sechs Monate Freiheitsstrafe, so ist auf acht Monate
erkannt
Quelle: https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/Vordruck_124_gen_11_2017.pdf


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Der Mensch Jens Söring

19.10.2021 um 21:21
Zitat von dwtdwt schrieb:Dazu nach 6 jahre Gefängnis "Urlaub"...
Und Freigang etc.,
Aber ehrlich gesagt finde ich es gut, dass das deutsche Strafsystem auch die "Zeit danach" im Blick hat. Da wir Täter nicht ewig weggesperrt werden können bzw. sollen, ist es richtig, sie auf die Freiheit vorzubereiten. SIe zu therapieren. Sie arbeiten zu lassen für ein paar Euros. Sie auch danach noch etwas zu betreuen. Ja, auch Mörder. Wie sollen sie sonst wieder in die Gesellschaft integriert werden?


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dwt ehemaliges Mitglied

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Der Mensch Jens Söring

19.10.2021 um 21:22
Wichtiger Beweis das der W Report ECHT ist

@higan7
@blorgempire

Döring schreibt in seinem Buch sehr polemisch:
Vorgeblicher Autor ist ein pensionierter britischer Kriminalbeamter, der 1986 an meinen Verhören teil- nahm. Dieser ist allerdings nirgendwo auffindbar, selbst einem anderen britischen Polizisten gelingt es trotz größter Bemühungen nicht, mit ihm in Kontakt zu treten.
Wer nur das liest könnte denkt Ham. verbreite Fake News, aber hier die Antwort von ihm;
Terry Wright und Kenneth Beever sind sehr echt, ich habe mit Terry Wright persönlich gesprochen. In den kommenden Monaten werden wir noch viel von ihm hören. Bleiben Sie dran!
Ich hoffe das Ham. Ein Interview noch macht mit Terry Wright, das würde die Echtheit noch weiter untermauern


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Der Mensch Jens Söring

19.10.2021 um 21:25
Zitat von dwtdwt schrieb:Ein Interview noch macht mit Terry W., das würde die Echtheit noch weiter untermauern
Das wäre der Hammer ...


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dwt ehemaliges Mitglied

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Der Mensch Jens Söring

19.10.2021 um 21:29
Zitat von blorgempireblorgempire schrieb:Wie sollen sie sonst wieder in die Gesellschaft integriert werden
@Stella26
Da gebe ich dir absolut recht, die USA hat pro Kopf die höchste Dichte an Sträflinge, sind sie deswegen das sicherste Land? Nein im Gegenteil

Auf jeden Fall müssen diese Leute nach einer gerechten Strafe resozialisiert werden. In den USA ist es vielfach das Problem das sie schlimmer rauskommen als sie rein sind...das sollte ja nicht das Ziel sein.

Aber das hat ja nicht direkt mit dem Fall Döring zu tun...sind ein wenig abgeschweift


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dwt ehemaliges Mitglied

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Der Mensch Jens Söring

19.10.2021 um 21:36
Zitat von blorgempireblorgempire schrieb:Ein Interview noch macht mit Terry W., das würde die Echtheit noch weiter untermauern
Das wäre der Hammer ...
@blorgempire
Das ist an Frechheit nicht zu überbieten, das ein renommierter Buchverlag solcher Humbug druckt....
Seine Hauptquelle ist dabei ein Text, der in der FAZ fälschlicherweise als »Scotland Yard-Bericht« bezeichnet wurde. Es handelt sich vielmehr um ein privates Dokument, das im Internet auf einer anonymen Hassseite veröffentlicht wurde, entsprechend unsachlich sind Tonfall und Inhalt
Hier die Replik;
Diese Bezeichnung taucht nur in der Überschrift auf, die ich nicht gewählt habe. Der Bericht wurde aber von zwei pensionierten hochrangigen Scotland-Yard-Detektiven verfasst, so dass sie kaum irreführend ist. Jens Soering Guilty as Charged ist keine Hassseite, sondern eine Seite, die Argumente und Beweise sammelt, die Sörings Unschuldsbehauptungen widerlegen. Wahrscheinlich hasst Söring diese Seite, aber das bedeutet nicht zwangsläufig, dass sie eine Hassseite ist. Der Autor ist für meinen Geschmack manchmal zu bissig, aber Söring hat noch nie auf einen einzigen Fehler hingewiesen auf dieser Website, die voller Originaldokumente und überzeugender Argumente anbietet.
Döring ist nicht so verrückt und lässt sich auf einen offenen Kampf/Duell mit Ham. ein, er weiss das er den kürzeren ziehen würde....


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Der Mensch Jens Söring

19.10.2021 um 21:52
Danke@JosephConrad

Schön, dass du mir für was Recht gibst, was ich gar nicht schrieb und noch gar nicht wusste@dwt
( Betreff: Dichte..)

Dass die Wiedereingliederung ins Leben ( Gesellschaft ) hier wie drüben ein Problem darstellt, dürfte klar sein.
Strafe absitzen, Zeit möglichst sinnvoll nutzen und dann noch auf die ‚Freiheit‘ draußen vorbereiten.

Habe schon mal gehört, dass Leute im Gefängnis Schulabschlüsse nachholen oder Ausbildung machen.
JS schrieb Bücher, Bence Toth lernt Sprachen.
Dieser Tüfftler Madsen arbeitete in Werkstatt.
Off Topic?

Schutz der Menschen draußen vor Täter.
Wenn sie dann entlassen werden, sind sie aber immer noch die selben Menschen.
Nur eben verurteilte Straftäter.
Na gut, manche vielleicht geläutert, oder bereuen Taten?
EH soll ja von Reue gesprochen haben.

Euch einen guten Abend


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Der Mensch Jens Söring

19.10.2021 um 21:52
@Stella26
In den USA wird der Einsatz als Juror als Service (Dienst) an der Gesellschaft verstanden. Das kann eigentlich jeden erwachsenen Bürger des Landes treffen.
Aus der Nummer kommt man so schnell auch nicht raus. Im besten Fall, hat ein vorläufiger Juror das „ Glück“ dass man ihn aussortiert im Zuge der Vorauswahl. (Evtl hast du den Prozess gegen Derek Chauvin zum Tod von George Floyd mitverfolgt?). Um so einen „Dienst“ reißt man sich mit Sicherheit nicht unbedingt.
Manchmal dauert ein Prozess wochenlang u länger. Der Richter lässt die Geschworenen manchmal komplett abschirmen, soweit es geht. Und stundenlang konzentriert zuhören und das Tage und wochenlang?
Die Richter stehen den Geschworenen ja auch bei Fragen zur Seite. Aber am Ende sollen sie unabhängig und nur den Beweisen folgend entscheiden:
Eine Ausbildung oder gar Erfahrung auf juristischem Gebiet ist keine Voraussetzung.
Deshalb müssen sich ja Ankläger und Verteidigung den Wettbewerb liefern, wer hat die besseren Argumente um die Jury zu überzeugen. Der Richter selbst überwacht das ganze Prozedere.
Ich könnte mir vorstellen, dass das alles seinen Ursprung im Gedanken hat, den Bürger in den Prozess und die Urteilsfindung mit einzubinden. Eine Form demokratischer Meinungsbildung, Mitbestimmung. Schließlich wird ja auch Anklage im Auftrag der Gesellschaft erhoben. Da liegt es nahe, dass ein Teil der Gesellschaft auch im Gerichtsaal am Prozess beteiligt ist. Unabhängig und möglichst vorurteilsfrei.


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dwt ehemaliges Mitglied

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Der Mensch Jens Söring

19.10.2021 um 22:12
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Manchmal dauert ein Prozess wochenlang u länger. Der Richter lässt die Geschworenen manchmal komplett abschirmen, soweit es geht. Und stundenlang konzentriert zuhören und das Tage und wochenlang?
@calligraphie
@Stella26
Ich denke an vielen Geschworenen geht es auch so wie an Arthur Spooner (King of Queens)

Musste gerade an diese.Szene denken nach deinem Beitrag...

https://www.youtube.com/watch?v=ken49YsYLCw (Video: Arthur im Gericht - King of Queens)


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Der Mensch Jens Söring

19.10.2021 um 22:13
@dwt
Zitat von dwtdwt schrieb:Ein Interview noch macht mit Terry W., das würde die Echtheit noch weiter untermauern
Glaube ich kaum - ist es ein Papier/E-Papierinterview, werde die Dörings sagen: "Hat Ham. selbst geschrieben!"
Erscheint er in einem Video: "Ein Schauspieler!"
Geht er zum Notar: "Gekaufter Notar! Wo ist dessen Zulassung? Beweise bitte!!"

Der Zirkus ginge dann nur in einer neuen Manege weiter.


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Der Mensch Jens Söring

20.10.2021 um 06:02
Zitat von Stella26Stella26 schrieb:@dwt und all - Laien dürfen da urteilen und mit abstimmen in den Vereinigten Staaten aber mit Richter, der das letzte Wort hat und Urteil spricht.(?)

Ganz normale Bürger aus allen Schichten ohne! jegliche juristische Ausbildung oder Vorbildung.
Eben ‚ nur‘ learning by doing (?)

Wäre bei uns undenkbar ohne Ausbildung, Examen.
Obwohl Schöffen gibts bei uns auch.
Sind die vergleichbar mit Geschworenen?

Glaube @rich Blaine wäre da ein Fall für ( Erklärung).
Gerne, das ist ja meine Welt, in der ich mich jeden Tag bewege. Das haben Herr Ham. und ich gemein: wir sind beide Juristen in den USA (gewesen).

Also: erst einmal muss man in den USA streng unterscheiden: die Jury ist nur zuständig, aber ausschliesslich, für die Entscheidung, ob ein Angeklagter schuldig ist oder nicht. Juror kann jeder volljährige und nicht vorbestrafte amerikanische Staatsbürger werden. Sie werden zufällig ausgewählt und müssen als Juror dienen, wenn sie nicht sehr gute Gründe dagegen vorbringen können. Beide Seiten, Anklage und Verteidigung, können Juroren ablehnen, begründet und unbegründet, nur nicht aus rassistischen Gründen usw.

Da die Jury keine juristischen Entscheidungen trifft, braucht sie auch nicht juristisch vorgebildet sein. Es geht nur darum, die vorgebrachten Beweise zu würdigen und zu entscheiden: die Beweise reichen aus, die Schuld festzustellen oder eben nicht. Dazu ist keine juristische Ausbildung notwendig und vom System eben nicht gewollt. Es sollen Bürger aus der gleichen Lebenswelt wie der Angeklagte sein ("jury of peers.")

Der Richter dagegen ist der juristische Herr des Verfahrens: er trifft alle Entscheidungen des Prozessrechts, er entscheidet ob Beweise eingebracht werden dürfen oder nicht, wer was fragen darf oder nicht usw. - alles auf Grundlage des Strafprozessrechts. Er soll auch dafür sorgen, dass das Verfahren fair ist, dass beide Seiten die gleichen Möglichkeiten haben, Beweise einzubringen und dass niemand übervorteilt wird. Gesetz und Verfassung garantieren dem Angeklagten viele Rechte. Über die wacht der Richter. Er moderiert also das Verfahren und hat daher eine ganz wichtige und entscheidende Rolle.

Der Ablauf des Verfahrens in diesem Rahmen obliegt den beteiligten Anwälten: sie allein entscheiden, was sie der Jury vorlegen. Die Jury darf nur zuhören, keine eigenen Fragen stellen (das ist der Hauptunterschied zum deutschen System, da stellt das Gericht die Fragen).

Wenn die Jury den Angeklagten schuldig beurteilt, dann ist wieder der Richter allein gefragt: er verhängt das Strafmass, freilich wieder auf der Grundlage des Gesetzes. Nur bei der Todesstrafe gibt es eine Ausnahme, über die muss die Jury entscheiden.

Die Jury entscheidet auch über Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, also z.B. ob Notwehr vorlag oder nicht, etc.

Man sieht also: sowohl Richter als auch Jury haben eine sehr wichtige Rolle im Ausgang des Verfahrens.

Noch ein gewichtiger Unterschied zum deutschen System ist, dass die Staatsanwaltschaft gegen einen Freispruch durch die Jury keine Revision einlegen kann. Der Freispruch ist endgültig. Einzige Ausnahme wäre, wenn eklatante Verfahrensfehler vorlagen, dann kann das Gericht entscheiden, den ganzen Prozess noch einmal durchzuführen.

Beim Schuldspruch ist das anders, das habe ich vor langer Zeit hier schon mal erklärt: der Verurteilte hat das Recht auf Revision und das sogar öfter als in Deutschland.


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dwt ehemaliges Mitglied

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20.10.2021 um 07:28
Zitat von dwtdwt schrieb am 12.10.2021:Killing for love der Verrat
Richter Sweeney verkündigt das Urteil (auf deutsch übersetzt)

Minute 18 26-32 Sekunde

Beides bedeutet lebenslänglich, Ms Haysom ich verurteile sie für 2x 45 Jahre

Killing for love das Urteil
Minute 33.17
Ich verurteile sie zu lebenslanger Haft (jens Söring)

Ich kenne mich zu wenig aus mit dem US Rechtssystem...evlt wäre das eine Frage für Ham.

Was das bedeutet er sagt bei beiden lebenslänglich aber bei ihr mit zahl 2x45 und bei ihm nicht
@Rick_Blaine
Vielen dank für deine Ausführungen! Ich bin froh um dich, habe vieles nicht gewusst

Hier oben ist noch eine Frage offen, evtl könntest du helfen?

@jacky

Richter Sweeney hat gemäß originalaufnahmen beide zu lebenslänglichen Haft verurteilt aber bei Elisabeth hatte er noch das strafmaß zweimal 45 gesagt ( im Gegensatz zu döring) gesagt

Was ist da genau der Unterschied????


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Der Mensch Jens Söring

20.10.2021 um 07:48
In den USA ist es üblich, für jeden Anklagepunkt, ein eigenes Strafmass festzusetzen und das zu verkünden. In Deutschland dagegen muss in einem solchen Fall das Gericht eine "Gesamtfreiheitsstrafe" errechnen, und die wird dann verkündet. Dabei gelten dann bestimmte Regeln, so dass z.B. nie 130 Jahre herauskommen können, wenn jemand wegen 10 Anklagepunkten, auf die jeweils 13 Jahre stehen, verurteilt werden kann.

In den USA ist das zunächst einmal normal, wobei hier freilich auch am Ende meist eine Gesamtstrafe herauskommt, denn sonst wären solche Urteile ja offensichtlich absurd. Aber es ist dadurch transparenter, da man sehen kann genau für was welche Strafe verkündet wird.

Bleiben wir bei dem Beispiel: zehn Anklagepunkte, je 13 Jahre. In den USA ist am Ende dann meistens die Strafe 13 Jahre - es wird verkündet, dass alle Einzelstrafen gleichzeitig abgebüsst werden. Es kann aber auch in bestimmten Fällen angeordnet werden, dass sie nacheinander berechnet werden, also z.B. jemand hat 3 Jahre für den einen Punkt und 5 Jahre für den anderen erhalten, dann sitzt er insgesamt 8 Jahre. Auch in Deutschland kann sich eine Gesamtstrafe so addieren.

In unserem Fall hier kommt es auf die gesetzliche Grundlage an: einmal wird hier deutlich: beide wurden jeweils für zwei Taten verurteilt: den Mord an Herrn und Frau Haysom. Daher das "2x."

In Deutschland gibt es für Mord nach dem StGB zunächst einmal nur eine festgelegte Strafe: lebenslang. Inzwischen gibt es aber in Deutschland auch die Möglichkeit, in Einzelfällen eine geringere Strafe zu verhängen, das nennt man "Strafrahmenverschiebung." In Virginia dagegen gibt das Gesetz dem Gericht einen tatsächlichen Rahmen vor, in Österreich ist das z.B. auch so. Es setzt eine Mindeststrafe und eine Höchststrafe, und es bleibt dem Gericht überlassen, die Schuld zu gewichten.

Nach dem heute gültigen Gesetz in Virginia gilt eine Mindeststrafe von 20 Jahren und eine Höchststrafe von lebenslang, in bestimmten Fällen auch die Todesstrafe. Da ist es dem Richter überlassen, nun genau festzulegen, wie er die Schuld im einzelnen wertet.

Er kann zum Beispiel sagen: ich finde, die Anstiftung zum Mord in diesem Fall ist 45 Jahre wert, aber die tatsächliche Tötung ist lebenslang wert. Damit würde er ausdrücken, dass derjenige, der das Messer führt eine höhere Strafe verdient hat, als der, der bei der Tat gar nicht dabei war, aber massgeblich dazu beigetragen hat.

Auswirkungen kann das auf die tatsächlich zu verbüssende Zeit haben, denn die Frist, ob und wann frühestens jemand auf Bewährung entlassen werden kann (nicht unbedingt muss!) kann sich dadurch verschieben.

In unserem Fall hatte der Richter entschieden, dass Elizabeth zu 2x45 Jahre verurteilt wird, für jede Anstiftung also 45 Jahre, aber dass die Strafen nacheinander zu verbüssen sind, also effektiv 90 Jahre herauskommen. Da 90 Jahre freilich praktisch den Rest des Lebens bedeuten, wird oft fälschlich gesagt, dass sie zu lebenslang verurteilt wurde. Das wurde sie aber eben nicht.

Döring erhielt dagegen als Mörder zweimal lebenslang, wobei die Fristberechnung erst mal akademisch wird, also ob nacheinander oder gleichzeitig. Und somit erhielten praktisch gesehen beide die gleiche Strafe: bis zum Tod im Gefängnis - wenn sie nicht vorzeitig entlassen werden.

Das Gesetz in Virginia hat sich zwischenzeitlich geändert, aber das entspricht dem Stand damals bei der Verurteilung.

Ist das jetzt etwas klarer geworden? Ich hoffe es.


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Der Mensch Jens Söring

20.10.2021 um 07:51
Danke auch von mir an @rick Blaine

Jetzt hab ich den nick korrekt geschrieben

Einfluss der Jury ( Juroren ) auf Urteil doch gewichtig.

Revision einlegen öfters möglich.(USA)
Siehe Bsp. JS, der öfters Revision einlegte um ein Wiederaufnahmeverfahren zu bekommen, dies aber jedesmal abgelehnt wurde.


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Der Mensch Jens Söring

20.10.2021 um 07:55
Zitat von Stella26Stella26 schrieb:Siehe Bsp. JS, der öfters Revision einlegte um ein Wiederaufnahmeverfahren zu bekommen, dies aber jedesmal abgelehnt wurde.
Genau. Die deutschen Begriffe "Revision" und "Wiederaufnahmeantrag" sind nicht exakt deckungsgleich im amerikanischen System, aber beides ist möglich und mehr als nur einmal. Wen die Details interessieren, irgendwo weit vorn in diesem Thread hab ich das mal ausführlich beschrieben.

Döring hat allerdings nie Erfolg bei seinen vielen Rechtsmitteln gehabt, was m.E. auch zeigt, dass seine masslosen Vorwürfe hinsichtlich eines Justizirrtums auf wackeligen Füssen stehen. Es müssten sich schon sehr viele erfahrene Juristen "geirrt" haben. Genau wie in Deutschland auch werden alle Rechtsmittel nur vor Berufsrichtern, erfahrenen und ausgebildeten Juristen, verhandelt. Eine Jury gibt es nur in der ersten Instanz.


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Der Mensch Jens Söring

20.10.2021 um 10:29
Stella26 schrieb :
Zitat von Stella26Stella26 schrieb:Habe schon mal gehört, dass Leute im Gefängnis Schulabschlüsse nachholen oder Ausbildung machen.
JS schrieb Bücher, Bence Toth lernt Sprachen.
@Stella26
Jens Söring schreibt darüber ausführlich in seinem Buch "Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet" in Kapitel 12 "Der gute Schächer - Ausbildung im Strafvollzug". Er schreibt, daß die Häftlinge im Strafvollzug
Schulabschlüsse nachholen können und berufliche Fertigkeiten erlernen können wie Maschinenschreiben,
Computer. Allerdings seien seien die Mittel für Bildung im Strafwesen erheblich gekürzt worden, 1982 habe es
noch 350 College‐Programme in den Gefängnissen der USA gegeben, 2001 dagegen nur noch 12.Dieser Wandel sei auf Bill Clinton zurückzuführen, der 1994 beschlossen habe, Häftlingen keinen Zuschuss für die
Studiengebühren mehr zu geben. Die staatlichen Zuschüsse zum Schulgeld seien dann auch von den meisten
Bundesstaaten gestrichen worden. Aber auch in Handwerken solle man eine Lehre absolvieren können. Immerhin werde das Gefängnis von vielen afroamerikanischen Häftlingen "N.....U"(Universität) genannt, denn dort hätten sie mehr Chancen, Bildung zu erwerben als außerhalb.
E.H. hat ja auch (zwei?) Ausbildungen im Gefängnis absolviert, sie ist technische Zeichnerin und Braille Übersetzerin und, ich glaube noch Hundetrainerin geworden. Sie sagte in dem Brief an "charged as guilty" glaube ich, daß ihr Cousin ihr die Ausbildung ermöglicht hat.
Der lange unschuldig im Gefängnis gewesene Dewey Bozella hat auch einen bachelor und masters degree in
Theologie im Gefängnis gemacht, ich glaube, er hat auch die Studiengebühren durch eine Stiftung bekommen.
Auch habe ich schon mal gelesen, daß auf der Internetseite "WriteAPrisoner.com" davon die Rede ist, daß man Häftlingen Hilfen bei der Finanzierung von Bildung geben könne.

Jetzt will ich J.S. keine Vorwürfe machen, indem ich ihm andere als leuchtende Beispiele hinstelle. Aber es wundert mich auch, warum er keine Ausbildung im Gefängnis angestrebt hat. Es ist in einem der neuen Medienbeiträge die Rede davon, daß er ein Fernstudium an der Fernuniversität Hagen machen wollte, was aber nicht erlaubt wurde, weil keine deutsche Sprache mehr erlaubt ist. Aber für ihn wäre es doch keine
Schwierigkeit gewesen, auf Englisch etwas zu machen. Die Studiengebüren dürfte er auch bekommen haben können. Aber da will ich ihm keine Vorwürfe machen;er sagte auch, viele haben keine Energie mehr, etwas zu lernen, wenn sie wissen, daß sie keine reale Chance haben, frei zu kommen. Vielleicht wollte er dann lieber für seine Freilassung kämpfen, indem er sich in Prozeßakten vertiefte und briefliche Kontakte pflegte.
Das ist jetzt ohne Ironie. Man weiß ja nicht, wie einem Menschen zumute ist in der Situation, und jeder Mensch ist anders.


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