Der Mensch Jens Söring
03.01.2022 um 17:41@dwt
Bei Assange ist es doch genauso. Er wird nur ausgeliefert (Großbritannien), wenn ihm keine Todesstrafe droht. Unabhängig davon, ob sein Anwalt auf schuldig oder nichtschuldig plädiert.
Seit dem epochalen Söhring Urteil vor dem EGMR werden keine Personen mehr an die USA ausgeliefert, bei denen die Gefahr der Todesstrafe besteht, UNABHÄNGIG von der Schuldfrage, weil: nach europäischem Rechtsverständnis (humanistisches Menschenbild) die Todesstrafe nie gerechtfertigt ist - auch nicht bei schuldigen Personen, egal was sie getan haben.
Das ist meine persönliche Smoking Gun. :)
dwt schrieb:Daher wird er logischerweise als er den menschengerichtshof angerufen hat nicht gesagt haben ich bin unschuldig (war in Washington DC)..... Sonst hätten sie ja gedacht wenn der unschuldig ist da muss er keine Angst vor der Todesstrafe haben....Entscheidend ist die Anklage und das Strafmaß, in dem Falle die Todesstrafe. Was der Angeklagte dazu aussagt, ist nicht relevant, sondern die Strafdrohung, die eine mögliche Todesstrafe als Höchststrafe beinhaltet. Sonst müsste sich ja jede von der Auslieferung bedrohte Person erst einmal schuldig bekennen.
Bei Assange ist es doch genauso. Er wird nur ausgeliefert (Großbritannien), wenn ihm keine Todesstrafe droht. Unabhängig davon, ob sein Anwalt auf schuldig oder nichtschuldig plädiert.
Seit dem epochalen Söhring Urteil vor dem EGMR werden keine Personen mehr an die USA ausgeliefert, bei denen die Gefahr der Todesstrafe besteht, UNABHÄNGIG von der Schuldfrage, weil: nach europäischem Rechtsverständnis (humanistisches Menschenbild) die Todesstrafe nie gerechtfertigt ist - auch nicht bei schuldigen Personen, egal was sie getan haben.
Das ist meine persönliche Smoking Gun. :)