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Der Mensch Jens Söring

40.372 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Kino, Gefängnis ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Mensch Jens Söring

Der Mensch Jens Söring

19.08.2020 um 08:40
Gab es da nicht mal die story eines der JS Fans hier, dass sie zur Geburtstagsfeier dieses angeblichen Drogenmafioso gefahren sein soll und dort gleich mehrere Freiwillige aufgegabelt hat?

Ich stelle mir das so vor: Elisabeth betritt die Party und ruft: Hey Leute, ich brauche mal zwei starke Typen, die mal eben meine Eltern meucheln, dauert nicht lang. Wer hilft mir? Und sofort hoben alle die Hand...

Und es ergab sich, dass der Freiwillige die Blutgruppe 0 hatte und seine Füsse wie die des JS aussahen...


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Der Mensch Jens Söring

19.08.2020 um 09:00
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Hey Leute, ich brauche mal zwei starke Typen, die mal eben meine Eltern meucheln,
"Mein Freund sagte mir zwar, dass er hochmotiviert ist und gerne mal jemandem den Kopf eintreten möchte, aber die Pfeife bringts einfach nicht."


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Der Mensch Jens Söring

20.08.2020 um 15:01
Selbst Widerruf seines Geständnis in England, hätte dieses nicht komplett annulliert. Wenn man von Soerings Schuld ausgeht, welchen Vorteil hätte er womöglich davon gehabt, erst nach Rückkehr USA zu widerrufen?

Laut Buch ("nicht schuldig") hat er gesamte Haftzeit in England "Notizen" verfasst - wirklich als Hilfe für Anwälte oder doch Konzeption alternativen Tathergangs? Sollte es Letzteres sein, fehlte ihm wichtige Informationen: Er wusste nicht, was Haysom 87 in ihrem Prozess aussagte. Laut Buch, will er damals nur aus Presse davon erfahren haben. Im gleichen Buch jedoch, schreibt er später, dass ihr Prozess Transkript angeblich aus Archiv verschwunden sein soll. Er habe jedoch beglaubigtes Dokument.
Also muss er über Akteneinsicht seines Anwalts davon erfahren haben - entweder NACH Beginn des Europäischen Verfahrens oder nach
Rückkehr in USA , aber womöglich vor Prozess. Sollte dies so gewesen sein, hätte er Vorteil daraus gehabt. ( Denn damit hätte er Beweislage teilweise gekannt. Anhand früherer Aussagen von Haysom gegen ihn, hätte er sich auf neue Aussage von ihr in seinem Prozess vorbereiten können.)

2. Laut seiner Aussage, war DNA Analyse 1985 nicht möglich. Der Serologe E. Gist sagte 1990 bei Prozess aus, dass sämtliches serologisches Material aufgebraucht, Analyse nicht mehr möglich. Auch das könnte ihm vor Prozess über Akteneinsicht Anwälte bekannt gewesen sein. Sollte dies so gewesen sein, wäre auch dies entscheidender Vorteil - denn damit musste Soering davon ausgehen, dass man ihm jetzt +in Zukunft nie etwas nachweisen können wird. Ab 86 taktierte er, immer gemäß Kenntnisstand zum jeweiligen Zeitpunkt, immer spekulierend, was Staatsanwaltschaft gegen ihn hatte.

Ich würde gerne @rick Blaine um Einschätzung bitten: Muss Staatsanwaltschaft in USA, Infos wie oben dargelegt, über Akteneinsicht VOR Prozessbeginn den Anwälten des Angeklagten offenlegen (z. B. pretrial hearing, etc)? Ist es möglich, dass Soering - wie beschrieben- strategischen Vorteile aus Akteneinsicht beziehen konnte? Wenn man von Soerings Schuld ausgeht - wäre Akteneinsicht Grund, Widerruf Geständnis zu verschieben bis Akteneinsicht vorhanden? Konnte Soering Haysoms Prozessakte / Serolog Beweise womöglich bereits bei europ. Verfahren einsehen, auch wenn es nur um Anscheinbeweis ging?


Dagegen steht Frage, welchen Vorteil Widerruf in England unmittelbar gehabt haben könnte, bei Anscheinbeweis/Indizien Verfahren? Soering konnte für sich keine unmittelbar entlastenden Beweise (Zeugen, etc) vorlegen. Entscheidung Gericht hätte wahrscheinlich davon unbeeinflusst, aber womöglich seine Glaubwürdigkeit im späteren Prozess weiter beschädigt, denn man hätte dies als Einknicken vor Todesstrafe interpretieren können.


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Der Mensch Jens Söring

20.08.2020 um 16:06
Nachtrag:

Vor Hintergrund meines vorherigen Postings: Wenn man von Soerings Schuld ausgeht, konnte er womöglich in England nicht widerrufen, bevor er über mögliche Akteneinsicht wusste, was Haysom im Detail sagte und andere Infos aus Akte hatte. Womöglich hätte er riskiert, irgendetwas zu sagen, was in Ihrem Prozess bereits widerlegt. Oder er hätte sich weiter in Widerspruche verwickeln können. Seine Retter story war schon mit ihrem Prozess obsolet - Sie sagte gnadenlos gegen ihn aus, im Wissen, dass ihm Todesstrafe drohte. Rechtlich wie moralisch band ihn nichts mehr ab da.
Aus Presse musste er zumindest bereits damals zumindest grob darüber informiert sein. Wäre seine Geschichte nicht konstruiert, hätte er ohne Bedenken +ohne Planung, einfach widerrufen können, unmittelbar nach ihrem Prozess. Noch bevor Prozedur europ Gerichtshof begann.
Er wusste, dass mit Widerruf nur ein Schuss frei sozusagen- die Story musste sitzen, weitere Revisionen konnte er sich nicht erlauben. Also wartete er auf bestmöglichen Zeitpunkt, wenn er alle Infos hatte. Für europ Gericht spielte Widerruf untergeordnete Rolle. Bei Ablehnung hätte er Hoffnung wahrscheinlich verloren, aber bei Bewilligung, wollte setzte er alle Hoffnung auf Prozess und wollte bestens vorbereitet sein.


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Der Mensch Jens Söring

20.08.2020 um 18:43
@Silentobserver

Gut aufgedröselt, die prozessuale Situation!

Ja, was hätte ihm ein Widerruf 1987 bis 1990 gebracht? Heute vielleicht ein Stück mehr Glaubwürdigkeit. Aber damals eine nicht einfach zu beantwortende Frage. Hätte es ihm damals mehr Glaubwürdigkeit gebracht? Als ihn beispielsweise in den USA seine Ex-Geliebte in die Pfanne haute?

Wohl nicht, das hätte man genauso als billige Retourkutsche empfinden können. Denn jeder Widerruf hätte implizit oder explizit die Behauptung enthalten, Elizabeth Haysom sei die Mörderin.

Ich hatte ja schon mal gesagt, ich hätte Söring jetzt nicht einfach empfehlen können, zu widerrufen. Und sein Geständnis von 1986 machte in Sachen EGMR schon insoweit Druck, weil das Gericht das Risiko der Todesstrafe genauer einschätzen konnte. Es zog dafür auch die Angaben von Söring heran. So hatte das Verfahren mehr "Drive", denn die Britische Regierung hatte bestritten, dass ihm die Todeszelle drohte und deshalb Art. 3 EMRK nicht zur Anwendung käme.

Das denkbare Argument, Söring hätte deshalb nicht widerrufen, weil seine Geständnisse von 1986 wahr waren und er sich erst eine neue Geschichte ausdenken musste, als er in die USA ausgeliefert wurde, zieht aber genauso wenig. Das wäre sehr kurzsichtig gewesen. Seine Anwälte werden ihm durchaus erklärt haben, dass die Auslieferung trotz Obsiegens vor dem EGMR erfolgen kann - aber eben unter der Zusicherung, nicht zum Tode verurteilt zu werden. Und so kam es ja auch.


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Der Mensch Jens Söring

20.08.2020 um 20:58
Zitat von monstramonstra schrieb:kbare Argument, Söring hätte deshalb nicht widerrufen, weil seine Geständnisse von 1986 wahr waren und er sich erst eine neue Geschichte ausdenken musste, als er in die USA ausgeliefert wurde, zieht aber genauso wenig. Das wäre sehr kurzsichtig gewesen. Seine Anwälte werden ihm durchaus erklärt haben, dass die Auslieferung trotz Obsiegens vor dem EGMR erfolgen kann - aber eben unter der Zusicherung, nicht zum Tode verurteilt zu werden. Und so kam es ja auch
Bitte kurze Erläuterung, wenn möglich. Bin mir nicht sicher, ob richtig verstanden.

Ich meinte, dass Vermeidung Todesstrafe nur Auftakt war (andernfalls hätte er laut Buch Suizid begehen wollen.) Sein Ziel war leb
enslange Haft zu umgehen. Strategie von ihm/ Anwälten war"reasonable doubt"-Jury gerade so viel zu manipulieren, dass wg Zweifel Einstimmigkeit vermieden wird. In einem späteren Interview, sprach er erstaunlich offen darüber, für seine Verhältnisse.

Aus seiner Sicht nichts zu verlieren - bleibt er bei Anfangsversion, dann lange Haft gewiss. Versucht er Zweifel zu wecken, dann zumindest theoretisch Chance auf geringes Strafmaß. In Buch schrieb er wörtlich, dass er sich gleich 2mal in Knast geredet. Das stimmt.

Was Egmr angeht, habe ich Text so verstanden, dass Wahrscheinlichkeit für Todesstrafe an Beweislage/ Umstände USA festgemacht. Denn bei Anscheinsbeweis wäre Einschätzung seiner Geständnisse spekulativ.
Auf seine Geständnisse wurde eingegangen, als Replik auf Argumentation der Briten, die sich jedoch stückweit selbst widersprachen, als sie am Ende Absatz trotz allem ernstes Risiko konstatierten. Auch wurde vom Gericht gewürdigt, dass sich seine Aussagen über Zeit geändert haben. Es wurde betont, dass man Verfahren nicht vorgreifen will.

Und ja, durchaus-Widerruf nach Haysoms Prozess, hätte man als Retourkutsche auslegen können.

Aber was wäre als "normale" Reaktion von jmd erwartbar, der nicht lügt, taktiert, sich nicht um öffentliche Meinung scherrt, in Situation, wo mit Todesstrafe konfrontiert, wenn wirklich unschuldig? Prozess vor Emgr langwierig, hoher Druck und Ausgang ungewiss? Würde man dann nicht förmlich herausbrüllen, dass man unschuldig ist, wenn man es denn wirklich wäre? Für was die Scharade?
Seine Darlegung über angebliche Einschätzung/ Rat Anwälte scheint mir unglaubwürdig, dies auch deshalb weil bei Lanz einer seiner Anwälte an der Stelle, ungläubig Gesicht verzogen (extra eingeblendet). Wobei das jetzt natürlich spekulativ ist. Aber den von Soering genannten juristischen Begriff im Buch/ Mortal thoughts gibt es definitiv nicht.


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Der Mensch Jens Söring

20.08.2020 um 21:34
Zitat von SilentobserverSilentobserver schrieb:Bitte kurze Erläuterung, wenn möglich. Bin mir nicht sicher, ob richtig verstanden.
:-) Bitteschön:

Ich bezog mich nur auf das EGMR-Verfahren bzw. den Kampf gegen die Auslieferung.

Die Taktik (egal ob schuldig oder nicht) vor einer US-Jury ist dann wieder eine völlig andere Frage. Ob es ihm da genutzt hätte, noch in UK-Haft zu widerrufen, das kann ich nicht beurteilen.
Zitat von SilentobserverSilentobserver schrieb:Aus seiner Sicht nichts zu verlieren - bleibt er bei Anfangsversion, dann lange Haft gewiss. Versucht er Zweifel zu wecken, dann zumindest theoretisch Chance auf geringes Strafmaß.
Sörings Schilderung ist natürlich davon gefärbt, dass er als unschuldig gelten will. Ob er verurteilt würde, war ja nicht nur eine Frage der Taktik, sondern auch der Beweislage. Und aus meiner Sicht war das Urteil gegen Elizabeth Haysom nebst ihrer belastenden Aussagen schon ein Aufschlag, gegen den kaum anzukommen war.
Zitat von SilentobserverSilentobserver schrieb:Was Egmr angeht, habe ich Text so verstanden, dass Wahrscheinlichkeit für Todesstrafe an Beweislage/ Umstände USA festgemacht. Denn bei Anscheinsbeweis wäre Einschätzung seiner Geständnisse spekulativ.
Der EGMR führt das meiner Erinnerung nach nicht genauer aus. Aber der Anscheinsbeweis war von den USA zu führen. Teil davon war sicher das Geständnis, das die US-Beamten mit nach Hause mitgenommen haben. Der andere Teil die Tatsache, dass Haysom bereits verurteilt worden war. Zudem werden die Anwälte Sörings bei der Sachverhaltsdarstellung die Tat, die Söring vorgeworfen wurde, nicht bestritten haben. Die Sachverhaltsdarstellung wird als unstreitig dargestellt (Indikativ). Das hat natürlich keine konstitutive Wirkung, ist aber der Sachverhalt an dem die Wahrscheinlichkeit der Todesstrafe gemessen wird.
Zitat von SilentobserverSilentobserver schrieb:Aber was wäre als "normale" Reaktion von jmd erwartbar, der nicht lügt, taktiert, sich nicht um öffentliche Meinung scherrt, in Situation, wo mit Todesstrafe konfrontiert, wenn wirklich unschuldig?
Der hätte schon am Anfang kein "falsches" Geständnis abgeliefert...
Zitat von SilentobserverSilentobserver schrieb:Würde man dann nicht förmlich herausbrüllen, dass man unschuldig ist, wenn man es denn wirklich wäre?
Vielleicht, wenn das "falsche" Geständnis erpresst wurde oder durch Folter zustande kam. Söring taktierte aber von Anfang an, genau genommen schon, als er den Ermittlern einen merkwürdigen Brief hinterließ, als er flüchtete. Auch für einen Mörder ist sein Verhalten höchst merkwürdig und nicht wirklich zu erklären außer mit absoluter Hybris. Dagegen spricht aber wieder die archaische Durchführung der Tat. Mit einem Messer. Wie unelegant.
Zitat von SilentobserverSilentobserver schrieb:Seine Darlegung über angebliche Einschätzung/ Rat Anwälte scheint mir unglaubwürdig, dies auch deshalb weil bei Lanz einer seiner Anwälte an der Stelle, ungläubig Gesicht verzogen (extra eingeblendet). Wobei das jetzt natürlich spekulativ ist.
Dazu kann ich nichts sagen.

Ein zwingenden Rechtsbegriff kenne ich jetzt auch nicht und kann dem Urteil auch keinen entnehmen. Was nicht heißt, dass es nicht eine Präklusionswirkung, fehlende Beschwer oder mangelndes Rechtsschutzinteresse gegeben hätte, wenn er sein Geständnis nicht aufrecht erhalten hätte. Bei objektiver Betrachtung der Situation vor dem EGMR kann ich mir gut vorstellen, dass taktische Überlegungen gegen einen Widerruf gesprochen haben. Ich sehe aber auch sonst keinen Grund, warum er über seine Motive lügen sollte. Denke aber, dass er Rechtsfragen nicht immer differenziert darstellt, sondern in dem Licht, das ihn am günstigsten zeigt.

Mir ist auch noch nicht klar, warum Völkerrechtler das Urteil als "epochal" einordnen und was das Besondere an dem Fall war, so dass der EGMR erstmals verlangte, es müsse eine Zusicherung geben, dass die Todesstrafe nicht verhängt wird. Vielleicht liegt da des Rätsels Lösung


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Der Mensch Jens Söring

20.08.2020 um 22:56
Hallo,

seit etwa drei Jahren lese ich hier im Forum immer mal wieder mit. An dieser Stelle danke ich euch allen für das Zusammentragen der Fakten, Denkanstösse und Links :-)

Überhaupt habe ich über den spektakulären Fall so ziemlich alles gelesen, was das www dazu hergibt.

Es ist auch für mich absolut nicht nachvollziehbar, dass es Menschen gibt, die JS für unschuldig halten. Obwohl: Wenn ich nur sein Buch gelesen und/oder den Doku-Film „Killing for Love“ gesehen hätte... und Fakten schönreden... und/oder nicht wahrhaben wollen würde...

Seine Bücher sind m.E. Meisterwerke der Manipulation. Ebenso wie der Doku-Film "Killing for Love". Was hat sich das Dream-Team (im wahrsten Sinne der Worte) Vetter/Steinberger nur dabei gedacht???

Mir ist aufgefallen, dass die JS-Jünger gerne mal auf die falschen Angaben zur Lage der Leichen und zur Kleidung von NH „rumhacken“. Meine Gedanken dazu:

Nach allem was ich über den Fall gelesen habe, ist auch bei mir der Eindruck entstanden, dass JS in seinen Geständnissen alles gegeben hat, um in einem späteren Prozess strafmildernde Umstände zu bekommen.

Über die Beschaffung/Herkunft des Messers wollte er nichts sagen.

Weil er befürchtete, die Verstümmelung der Leichen könnte die Tat als besonders verwerflich qualifizieren, schob er sie einer anderen Person zu, die er obendrein auch noch namentlich benannte und die offenbar an einer psychischen Erkrankung litt.

In der Presse wurden die Tat als „Voodoo-Morde“ betitelt, was auch JS nicht entgangen war. In diesem Kontext halte ich es für nicht nur möglich, sondern sehr wahrscheinlich, dass JS die Stellung der Leichen bewusst nicht korrekt eingezeichnet hat. Die Leichen wurden ja exakt an den Stellen vorgefunden, die er in seinen Geständnissen angegeben hatte. Lediglich die Lage des Leichnams von DH hat JS falsch eingezeichnet: In der von JS angefertigten Skizze liegtDH nicht in der am Tatort vorgefundenen V-Stellung zu NH. JS hat in seiner Aufzeichnung den Leichnam um ca. 90° gedreht.

Denkbar wäre m.E., dass JS die Lage des Leichnams von DH bewusst anders skizziert hat, um zu untermauern, dass er keine Voodoo-Morde begangen und die Verstümmelung der Leichen seiner Aussage entsprechend eine andere Person zu verantworten hat.

Die Aufregung über das „falsche Geständnis“ hinsichtlich der von NH getragenen Kleidung verstehe ich ehrlich gesagt nicht. JS hatte ausgesagt, dass NH oben in ihrem Atelier war. Vielleicht ist sie dort erst auf die Auseinandersetzung (oder besser: blutigen Kampf) zwischen JS und DH aufmerksam geworden und dann nach unten gelaufen, um nachzusehen. Letztendlich wäre es meiner Ansicht nach nur „menschlich“, wenn man bei der Ausführung einer derart bestialischen Tat die Kleidung des (vielleicht erst später hinzugekommenen) weiteren Opfers nicht mehr auf dem Schirm hat. JS hat ja den Aufzeichnungen zufolge im Geständnis an diesem Punkt verunsichert "rumgedruckst".

JS wird sich noch heute in den selbstverliebten Popo beißen, weil er im Zusammenhang mit dem Alibi-Ausflug nach Washington den Tachometer des Mietwagens zum "geplanten Abendessen" mit EH*s Eltern nicht bedacht hatte.

Die Recherche-Möglichkeiten des Internets dürften JS lange Zeit nahezu unbekannt gewesen sein. Ansonsten lässt sich dieser lächerliche Kram, den er über seine Unschuld vom Stapel lässt, nicht erklären. Obgleich: Wie sich in den mit ihm geführten Interviews gezeigt hat: ‚Ein JS diskutiert nicht - er psychologisiert. Das ist zumindest mein Eindruck...


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Der Mensch Jens Söring

21.08.2020 um 04:11
Zitat von SilentobserverSilentobserver schrieb:Muss Staatsanwaltschaft in USA, Infos wie oben dargelegt, über Akteneinsicht VOR Prozessbeginn den Anwälten des Angeklagten offenlegen (z. B. pretrial hearing, etc)? Ist es möglich, dass Soering - wie beschrieben- strategischen Vorteile aus Akteneinsicht beziehen konnte? Wenn man von Soerings Schuld ausgeht - wäre Akteneinsicht Grund, Widerruf Geständnis zu verschieben bis Akteneinsicht vorhanden? Konnte Soering Haysoms Prozessakte / Serolog Beweise womöglich bereits bei europ. Verfahren einsehen, auch wenn es nur um Anscheinbeweis ging?
Ja, spätestens nach der Verhaftung oder ähnlichen klaren Schritten muss die Staatsanwaltschaft Akteneinsicht gewähren. Das gilt auch weiterhin bis zum Beginn der Hauptverhandlung.

Elizabeth's Ermittlungsakten freilich konnte JS nicht ohne weiteres einsehen, sondern nur den Teil davon, der es eben in seine Ermittlungsakte geschafft hat.

Ich persönlich sehe keinen Vorteil, den er gehabt haben soll, den Widerruf zu verzögern:
Zitat von SilentobserverSilentobserver schrieb:Dagegen steht Frage, welchen Vorteil Widerruf in England unmittelbar gehabt haben könnte, bei Anscheinbeweis/Indizien Verfahren? Soering konnte für sich keine unmittelbar entlastenden Beweise (Zeugen, etc) vorlegen. Entscheidung Gericht hätte wahrscheinlich davon unbeeinflusst, aber womöglich seine Glaubwürdigkeit im späteren Prozess weiter beschädigt, denn man hätte dies als Einknicken vor Todesstrafe interpretieren können.
Wo wir gerade davon sprechen, dass er auf Akteneinsicht etc. spekuliert hat. Unter uns Verteidigern gilt es durchaus als sinnvoll, Vorverfahrensschritte auszunutzen, auch wenn das Ergebnis im Prinzip schon feststeht, um Erkenntnisse und Strategie der Staatsanwaltschaft festzustellen. So gibt es im amerikanischen Strafrecht das Recht auf eine Anhörung, in welcher die Staatsanwaltschaft den dringenden Tatverdacht beweisen muss, notfalls auch durch Anhörung von Zeugen usw. In vielen Fällen ist es auch der Verteidigung völlig klar, dass gegen den Mandanten ein solcher dringender Tatverdacht besteht und man kann auf die Anhörung auch verzichten. Das wird regelmässig bei Verfahren mit geringerer Tragweite auch getan. In einem Mordprozess dagegen würde ich nicht darauf verzichten, denn so wird die Staatsanwaltschaft gezwungen, viele ihrer Indizien offenzulegen. Man kann das zwar auch aus der Akteneinsicht gewinnen, aber in einer Anhörung kann man manchmal noch mehr in Erfahrung bringen, z.B. wie geben sich die Zeugen, wie sicher scheinen sie selbst zu sein usw. Das kann einem Verteidiger interessante Fakten liefern, obwohl der Ausgang dieser Anhörung von vornherein feststeht.

Gleiches hätte sich für die Verteidigung durchaus in einem Auslieferungsverfahren ergeben können: vor dem britischen Richter hätten die amerikanischen Ankläger ihre Karten offenlegen müssen, und wer weiss, was der Verteidiger hieraus hätte lernen können. Daher würde ich in der Regel meinem Mandanten in solchen Fällen empfehlen, einer Auslieferung nicht ohne Anhörung zuzustimmen. Ein Geständnis dagegen macht so eine Anhörung natürlich vollkommen überflüssig.
Zitat von monstramonstra schrieb:Mir ist auch noch nicht klar, warum Völkerrechtler das Urteil als "epochal" einordnen und was das Besondere an dem Fall war, so dass der EGMR erstmals verlangte, es müsse eine Zusicherung geben, dass die Todesstrafe nicht verhängt wird. Vielleicht liegt da des Rätsels Lösung
Das wird es wohl sein, obwohl ich auch nicht von "epochal" reden würde


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Der Mensch Jens Söring

21.08.2020 um 11:55
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das wird es wohl sein, obwohl ich auch nicht von "epochal" reden würde
Aus Sicht der Völkerrechtler scheint die Zuschreibung aber zu stimmen. Schon die Zeitgenossen erahnten, dass es eine Zeit "vor und nach Söring" geben würde:
Man wird die Diskussion um den Grund- und Menschenrechtsschutz im Auslieferungsrecht wohl in eine Zeit “vor und nach Soering” einteilen müssen, so grundlegend sind die Ausführungen des Straßburger Gerichtshofs. Er hat in seinem Urteil, mit dem er erstmals zum Auslieferungsschutz nach der Europäischen Menschenrechtskonvention Stellung nehmen konnte, nicht nur argumentative “Aufräumarbeit” geleistet (unten I), das Ergebnis - Auslieferungsverbot nach Art. 3 MRK bei drohender unmenschlicher Behandlung - hat darüber hinaus auch unmittelbare Bedeutung für die Auslegung der Grundrechte des Grundgesetzes (unten II).
Quelle: Anm. Lagodny, Otto, NJW 1990, 2189

Die Entscheidung wurde auch damals vollständig in der NJW abgedruckt und hat bis heute großen Einfluss auf Fragen der Auslieferung und v.a. der Abschiebung in Länder, in denen die Todesstrafe droht.

27 Jahre später, 2017, wird die Entscheidung noch einmal in der NJW besprochen und als "historisch" bezeichnet:
Der Fall Soering bildet eine frühe Leitentscheidung, deren Bedeutung heute weit über den Anlassfall hinausgeht. Sie markiert im Rückblick den Beginn der Rechtsprechung im Menschenrechtsbereich, in der die Menschenrechtskonformität staatlicher Maßnahmen von Umständen im Ausland abhängt, die der Ingerenz des Staates entzogen sind. (...)

Wenngleich der Fall Soering das Auslieferungsrecht betraf, hatte er in der historischen Verortung des Urteils die größte Bedeutung für das Ausländerrecht und für das Asylrecht.
Quelle: Anm. Grabenwarter, Christoph, NJW 2017, 3052.

In den Besprechungen wird darauf hingewiesen, dass bis zur Soering-Entscheidung des EGMR bei der Prüfung von Auslieferungshindernissen die Anwendung des Art. 3 EMRK in Auslieferungsfällen auf Anlässe beschränkt war, bei denen die unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung im Ausland gewiss, unmittelbar und schwerwiegend war. Die Tatsache, dass die gerügten Menschenrechtsverletzungen noch nicht eingetreten sind, verbunden mit dem allgemeinen und legitimen Interesse aller Staaten, flüchtige Straftäter vor Gericht zu bringen, erforderte eine alle Zweifel ausschließende unmittelbare Gefahr, dass eine Schlechtbehandlung tatsächlich erfolgen wird.

Insofern brachte die Aufrechterhaltung des Geständnisses für Söring vor dem Votum des EGMR den "Vorteil", dass die Todesstrafe somit viel wahrscheinlicher war. Und man somit die Chancen für ein Auslieferungsverbot nach Art. 3 EMRK verbesserte. Gleiches galt dann auch für das Verfahren vor dem EGMR. Bis der entschied, dass es gar nicht darauf ankam.

Damit lässt sich der Wahrheitsgehalt von Sörings Argumentation nun aus rechtlicher Sicht gut nachvollziehen. Vor der EGMR-Entscheidung war es für den Betroffenen tatsächlich besser, die Vorwürfe zu bestätigen. Damit wurde eine Verurteilung zum Tode zur unmittelbaren Gefahr und die Berufung auf Art. 3 EMRK war eröffnet.

Daran sieht man, wie viel Aufwand manchmal nötig ist, um den Wahrheitsgehalt einer Aussage beurteilen zu können.


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Der Mensch Jens Söring

21.08.2020 um 13:34
Ich bin neu hier, aber mir ist völlig schleierhaft, weshalb es hier solch ausgedehnte Diskussionen über die diversen Geständnisse des Herrn Söring gibt. Der Sachverhalt ist doch mittlerweile ziemlich klar:

Hr. Söring behauptet, seine (ersten) Geständnisse in London nur gemacht zu haben, um "Elizabeth zu schützen". Schaut man sich die Geständnisse an, wird sofort klar, daß diese Behauptung unwahr ist: Er erhebt in diesen Geständnissen Anschuldigungen gegen Elizabeth, die in Virginia (und anderswo) zu lebenslanger Haft führen ("accessory before the fact") können.

Warum aber macht er diese Geständnisse ? Weil er davon ausgeht, daß man ihm die Tat ohnehin schon nachweisen kann und er nun versucht, so viel wie möglich an "mildernden Umständen" einzuführen und einen Vorsatz abzustreiten.
Die (falsche) Annahme, die Ermittler in Virginia hätten schon genug physisches Beweismaterial, wurde nicht zuletzt durch den Anruf des (Halb-)Bruders von Elizabeth ausgelöst, Mr. Gardner hätte ihm gesagt, sie stehen unmittelbar vor der Lösung des Falles. Daher auch der Tagebucheintrag: "the case is about to be solved".

Nach der Auslieferung kommt jedoch ein neues Problem für Herrn Söring: All die "mildernden Umstände" seiner Geständnisse in London gelten nach Virginianischen Recht nicht als mildernd !
Er (bzw. seine Anwälte) versuchen daher in einem Pretrial-Hearing zu verhindern, daß diese Geständnisse als Beweismittel im Hauptverfahren zugelassen werden, NICHT etwa mit der Begründung, sie seien falsch, sondern sie seien unter Verletzung div. Rechte erfolgt.
Richter Sweneey lehnt diesen Antrag jedoch ab.

Was nun ? Herr Söring weiß, die Geständnisse werden der Jury vorgetragen und würden zu einer Verurteilung führen. Ihm bleibt nur noch ein Ausweg: Er muß eine Erklärung hervorzaubern, warum er trotz dieser Geständnisse nicht am Tatort war.... und das "Elizabeth schützen" Märchen klingt doch soooo gut.


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Der Mensch Jens Söring

21.08.2020 um 13:50
Nachtrag zu meinem letzten Beitrag:

Es machte also aus Herrn Sörings Sicht überhaupt keinen Sinn, die Geständnisse vorzeitig zu widerrufen: Falls er nach Deutschland ausgeliefert worden wäre, wären diese Geständnisse doch gut gewesen:
Ein geständiger, reuiger Täter, 18 Jahre alt, unter Alkoholeinfluß, angestiftet von einer anderen, älteren Person, provoziert von den Opfern und unter psychischer Erkrankung leidend .... da hätte ein Staatsanwalt hierzulande schon Mühe gehabt, überhaupt Mord und nicht Totschlag anzuklagen. Und wenn, dann wären da vielleicht 5-6 Jahre Jugendstrafe herausgekommen mit Bewährung nach 2/3.
Unter Anrechnung von 4 Jahren U-Haft in England hätte Herr Söring so gute Chancen gehabt, den Gerichtssaal als freier Mann zu verlassen.


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Der Mensch Jens Söring

21.08.2020 um 14:01
Zitat von sf008sf008 schrieb:Nach der Auslieferung kommt jedoch ein neues Problem für Herrn Söring: All die "mildernden Umstände" seiner Geständnisse in London gelten nach Virginianischen Recht nicht als mildernd !
Und das wusste er nicht vorher? Er wusste, dass die USA einen Auslieferungsantrag gestellt hatten. Er hatte doch vor dem EGMR argumentiert, dass ihm die Todesstrafe droht. Und nicht mildernde Umstände.
Zitat von sf008sf008 schrieb:Ein geständiger, reuiger Täter
Von Reue bemerke ich in den beiden Geständnissen rein gar nichts.
Zitat von sf008sf008 schrieb:Unter Anrechnung von 4 Jahren U-Haft in England hätte Herr Söring so gute Chancen gehabt, den Gerichtssaal als freier Mann zu verlassen.
Das wohl nicht. Aber nach 2 weiteren Jahren war das durchaus vorstellbar. Das sind schon ganz andere Kategorien als die 33 Jahre, die er abgesessen hat.


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Der Mensch Jens Söring

21.08.2020 um 14:33
Zitat von monstramonstra schrieb:Und das wusste er nicht vorher?
In 1986 wohl nicht, sonst hätte er in den seinerzeitigen Geständnissen nicht solchen Wert darauf gelegt.
Zitat von monstramonstra schrieb:Er hatte doch vor dem EGMR argumentiert, dass ihm die Todesstrafe droht
Na das war ja auch die einzige Möglichkeit, überhaupt eine Auslieferung in die USA zu verhindern. Und wann wurde der EGMR angerufen ?

Bitte beachten: Herr Söring passte seine Erzählungen immer der jeweiligen Situation an.
Zitat von monstramonstra schrieb:Von Reue bemerke ich in den beiden Geständnissen rein gar nichts
Die wäre in der Hauptverhandlung in Deutschland schon noch gekommen. Es gab übrigens 4 Geständnisse: 1. Engl. Ermittler, 2. dt. Staatsanwalt, 3. Psychiater, 4. Jury in Virginia.


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Der Mensch Jens Söring

21.08.2020 um 14:57
Nachtrag zu meinem letzten Beitrag (warum kann man hier eigene Beiträge nicht nachträglich editieren ?):

Beim Geständnis vom Juli 1986 geht Herr Söring definitiv nicht von der Todesstrafe aus: Vielmehr diskutiert er mit Mr. Gardner lange über die seiner Meinung nach strafverschärfende Wirkung der Verstümmlungen der Leichen ("doing vodoo").
Welche Verschärfung der Todesstrafe sollte es denn geben ???


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Der Mensch Jens Söring

21.08.2020 um 15:13
Zitat von sf008sf008 schrieb:Die wäre in der Hauptverhandlung in Deutschland schon noch gekommen. Es gab übrigens 4 Geständnisse: 1. Engl. Ermittler, 2. dt. Staatsanwalt, 3. Psychiater, 4. Jury in Virginia.
Gut, das ist spekulativ, ob die Reue noch gekommen wäre... Das Geständnis Nr. 4 ist aber kein Tatgeständnis.

Ansonsten finde ich ja die Idee ganz charmant, dass die Geständnisse auf die deutsche Gerichtsbarkeit gemünzt waren. Das mag für den Juli 1986 zutreffen, würde zudem auch seine Geschichte bestätigen, wonach er die Schuld auf sich genommen habe, um Haysom zu entlasten.

Nach der Verurteilung von Haysom 1987 zu 2 x 45 Jahren sah die Sache aber schon deutlich anders aus.
Zitat von sf008sf008 schrieb:Bitte beachten: Herr Söring passte seine Erzählungen immer der jeweiligen Situation an.
Hier geht es darum, wie man sich prozesstaktisch klug verhält. Ich habe versucht nachzuweisen, dass er nur dann Chancen hatte, erfolgreich gegen die Auslieferung vorzugehen, wenn die Todesstrafe mit großer Wahrscheinlichkeit drohte. Und diese Prognose war nur möglich, wenn er seine Täterschaft nicht in Frage stellte.

Insofern seine heutige Erzählung plausibel.


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Der Mensch Jens Söring

21.08.2020 um 16:20
Zitat von monstramonstra schrieb:, dass die Geständnisse auf die deutsche Gerichtsbarkeit gemünzt waren
nicht nur auf die deutsche Gerichtsbarkeit. Die Vorstellung, daß mildernde Umstände, insbesondere ein wahrheitsgemäßes Geständnis, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind, entsprachen halt dem Rechtsempfinden eines 19jährigen ...... nur dummerweise nicht dem virgianischen Rechtssystem.
Zitat von monstramonstra schrieb:Das mag für den Juli 1986 zutreffen, würde zudem auch seine Geschichte bestätigen, wonach er die Schuld auf sich genommen habe, um Haysom zu entlasten.
Nochmal: Mit seinen Geständnissen wollte er nicht Haysom entlasten, sondern sich selbst (vor lebenslangem Knast) retten. Hätte er sie "retten" wollen, hätte er sie nicht der Mitwisserschaft bezichtigt. In seinem Geständnis vom 30.12.86 spricht er sogar davon, daß Elizabeth "vielleicht" mit am Tatort war. Sieht so "retten" aus ?
Zitat von monstramonstra schrieb:Ich habe versucht nachzuweisen, dass er nur dann Chancen hatte, erfolgreich gegen die Auslieferung vorzugehen, wenn die Todesstrafe mit großer Wahrscheinlichkeit drohte. Und diese Prognose war nur möglich, wenn er seine Täterschaft nicht in Frage stellte.
Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Das Urteil des EGMR ist ja auch an Kuriosität kaum zu überbieten. Für völlig abwegig halte ich Sörings Erklärung (was diese Sache angeht) daher auch nicht.

Der wichtigere Grund, warum er diese Geständnisse nicht widerrief war jedoch: Es war im wesentlichen die Wahrheit, angereichert um eine Vielzahl mildernder Umstände und damit wohl auch aus Sicht seines Anwalts schlicht gut. (Mal abgesehen davon, daß es eine Riesendummheit war, überhaupt irgendein Geständnis abzugeben)
Das "Elizabeth retten" Märchen, das ohnehin erst nach dem März 1990 erdacht wurde, wäre auch beim EGMR durchgefallen.


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Der Mensch Jens Söring

21.08.2020 um 17:11
Im wiki zu diesem Fall kann man folgende interessante Stelle finden:
In mid-April, Elizabeth wrote Jens complaining that he had become too possessive.

``The death of my parents released me from that position,'' she said. ``I was free to choose to whom I gave my love. ... But you made the decision for me. I was truly appalled when you said, `I didn't do this for your brothers to take you away.' I thought we did it so that I could be free.''
Ist dieser Ausschnitt aus einem Brief von Elizabeth an Jens wirklich von Mitte April 1985 ?
Dann ist aus meiner Sicht völlig klar, was mit "this" gemeint ist, nämlich "the death of my parents"


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Der Mensch Jens Söring

21.08.2020 um 17:46
Zitat von sf008sf008 schrieb:entsprachen halt dem Rechtsempfinden eines 19jährigen ...... nur dummerweise nicht dem virgianischen Rechtssystem.
Söring hat lange genug in den USA gelebt, um eine Vorstellung vom Rechtssystem dort zu haben. Ein Rechtssystem, das sich nicht scheute, 16jährige oder geistig Behinderte hinzurichten.
Zitat von sf008sf008 schrieb:In seinem Geständnis vom 30.12.86 spricht er sogar davon, daß Elizabeth "vielleicht" mit am Tatort war. Sieht so "retten" aus?
Da hatte ihm Elizabeth die Freundschaft schon aufgekündigt und erklärt, sich ausliefern zu lassen. Der Rettungsversuch lag im 1. Geständnis vom Juni 86. Im Dezember-Geständnis wankt und wackelt er hin und her was Elizabeth anbelangt. Zum Schluss trifft er sich doch mit ihr wieder in Washington "wo sie auf mich gewartet hat".
Zitat von sf008sf008 schrieb:Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand.
Das sagen Anwälte, wenn sie nicht wissen wie es ausgeht. Der Satz ist trotzdem grundfalsch.
Zitat von sf008sf008 schrieb:Das Urteil des EGMR ist ja auch an Kuriosität kaum zu überbieten.
Willst Du Dich unbedingt disqualifizieren? Ich habe das ausgeführt.


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Der Mensch Jens Söring

21.08.2020 um 19:00
Zitat von monstramonstra schrieb:Der Satz ist trotzdem grundfalsch
Der Satz ist völlig richtig, Urteile von Gerichten sind kaum vorhersehbar. Derselbe Sachverhalt wird mal so, mal so beurteilt. Das Grundproblem ist eben, daß es sich bei der ganzen Juristerei um keine echte Wissenschaft, sondern allenfalls um eine Ansammlung von Meinungen handelt, die sich im Übrigen je nach Zeitgeist ändern können.

Schönes Beispiel ist hierfür das Söring Urteil des EGMR:
Das Urteil wurde begründet mit dem"death row phenomen". Die Todesstrafe an sich stellt nach damaliger Meinung des Gerichts kein Auslieferungshindernis dar.
Aus heutiger Sicht (und meines Erachtens auch aus damaliger Sicht) eben eine Kuriosität, die kaum zu überbieten ist.
Zitat von monstramonstra schrieb:
Zitat von monstramonstra schrieb:Da hatte ihm Elizabeth die Freundschaft schon aufgekündigt und erklärt, sich ausliefern zu lassen
Der Rettungsversuch lag im 1. Geständnis vom Juni 86
Nochmal: Das ist kompletter Unsinn: Er belastet in diesem Geständnis Elisabeth schwer. Das soll ein Rettungsversuch sein ? Lächerlich


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