@Mr.StielzDanke für den Link. Ich beziehe mich aber hier nur auf A. Hammels letzten Eintrag vom 22.08.20, weil er darin Sörings Behauptung, er habe nicht widerrufen können, als rechtlich irrelevant erklärt.
monstra schrieb:Eer Vorteil, nicht in England zu widerrufen, bestand nicht darin, in den USA einen Vorteil zu erlangen, indem er erst dort widerrief. Sondern er bestand nun nach damaliger völkerrechtlicher Lehre darin, dann bessere Karten gegen eine Auslieferung und für eine Anwendung des Art. 3 EMRK beim EGMR zu haben
Unabhäng von möglichem Motiv für Rückhalt Widerruf(Akteneinsicht oder auch nicht), würde die letzte Annahme, dies sei bewusste Prozess Strategie seiner Anwälte voraussetzen, dass sie über mögliche Unschuld überhaupt informiert waren.
1.In "Mortal thoughts" (1994) schrieb er noch, dass er in England weder seinen Anwälten noch seinen Eltern "Wahrheit" mitteilen konnte - angeblich aus Angst. Seinen Anwälten will er darüber erst in Brief 1989 berichtet haben - nach Abschluss der Anhörungen vor EMGR, aber vor Urteil. Kapitel 10/ 154/155. Trotz gebrochenen Handgelenk.
Dieser Brief wurde später nie erwähnt. Dieser Teil fehlt dann in späterer Ausgabe von 2012,in "Nicht schuldig", obwohl Bücher größtenteils wortwörtlich übereinstimmen. In beiden gleich ist jedoch Angabe, dass er geg Anwälten nur vage, hypothetische Anspielung gemacht:
"Zögernd fragte ich meine Anwälte, wie meine rechtliche Stellung aussehen würde, wenn ich unschuldig wäre".
Fazit: Er hat sich unverbindlich nach Rechtslage erkundigt. Eine ernstzunehmende Offenbarung geg Anwalt, dass Geständnis falsch, war dies nicht.
2. Laut N. S. (2012) sollen ihm Anwälte bereits im Januar 1987 prophezeit haben, dass er Instanzenweg in England ohnehin verlieren werde.
Lead counsel Nicholls war auf human rights spezialisiert + hatte vor Kommission 1983 sehr ähnlichen Fall vertreten (Kirkwood vs Uk). Mandant war jedoch Amerikaner, weshalb dieser damals nicht klagen konnte. Wahrscheinlich rechnete Nicolls ohnehin mit EMGR. In Auslieferungsvertrag war bereits damals Klausel enthalten, dass Zusage gegen Todesstrafe vorliegen muss, aber eher Charakter einer diplomatischen Note. Söering wollte Garantie. Engl Gerichte können nicht wg Menschenrechts Verletzung dagegen entscheiden.
Wenn ich R. Blaine + A. Hammel richtig verstanden habe, gehen beide davon aus, dass Widerruf nicht geschadet, bzw. zum Vorteil des Mandanten (Hammel).
Im Urteil (07/89) nehmen Geständnisse wenig Raum. Indirekt in Einleitung, dann nur als direkte Antwort auf Einwand der Briten-parag 93/94.
Hätte Veränderung Aussage Konsequenzen wie von Söring befürchtet, dann hätten diese bereits eintreten müssen. Denn im Urteil war man bereits davon ausgegangen, dass er Vorsatz /Mordabsicht bestreitet. Von "homocides in question" war Rede. Trotzdem wurde signifikantes Risiko nicht verneint. Im Juni 1987 gab es Überprüfung Auslieferungsantrag vor engl Gericht mit mündlicher Anhörung. USA legten Beweise vor. Psychiatr. Gutachten wurden von brit. Gericht nicht anerkannt.
Das war nach Haysoms Abschiebung, aber vor ihrem Prozess. Im Mai 87 war H erneut verhört worden +belastete ihn. Laut N. S. hätten Anwälte daraufhin Berufung eingelegt, aber was genau schreibt er nicht. Er wusste seit Dez, dass sie schuldig plädieren würde, im April kam ihr Abschiedsbrief.
Wenn er bei diesem Termin im Juni 1987 widerrufen hätte, hätte er dann bei ihrem Gerichtstermin womöglich aussagen müssen, Zeugenladung?
Was vielleicht "Druck" auf Gericht machte, waren sein junges Alter, dass Auslieferung bereits angeordnet + Verlegung in psychiatrische Abteilung wg Suizid Gefahr, sowie neues psychiatr Gutachten zu seiner Verfassung.
Ich halte Sörings Behauptung für Schutzbehauptung, auch weil seine Darstellung diesbezüglich zu den unglaubwürdigsten Passagen des ganzen Buches zählt +mind 1,5 Unwahrheiten enthält.
Im Whright Bericht wird auf S 243 darauf hingewiesen, dass S bei Widerruf 1990 bereits in einer Sache "prosecution evidence" gesehen hatte + Aussage mutmaßlich danach ausrichtete. Das kann aber auch Zufall gewesen sein + nicht Grund, warum er nicht widerrief in England. Lage komplex, Mehrere Faktoren möglich, bzw x Möglichkeiten.