Jamegumb schrieb:Aber lest selber. Es ist hochinteressant und die Zweifler dürften immer weniger werden.
Ach je, ich kannte den berühmten Griffith Report bisher gar nicht und habe mir nun vorgestellt, dass hier wirklich ein schwergewichtiges Gutachten erscheint. So habe ich ihn nun gelesen, und muss feststellen, dass ich masslos enttäuscht bin. Aus Strafverteidiger-Sicht muss ich sagen: völlig unbrauchbar. Das beginnt schon damit, dass ein eklatanter Fehler gleich am Beginn steht, nämlich, dass JS "nur auf grund seines Geständnisses" verurteilt wurde. Das ist, wie alle wissen, die sich mit diesem Fall beschäftigt haben, freilich Unsinn. Jeder halbwegs interessierte Jurastudent lernt, dass zur Verwertung eines Geständnisses immer noch dieses belegende Indizien und Beweise notwendig sind. Und diese wurden der Jury hier ja auch präsentiert und hier im Forum ewig diskutiert.
Egal, was dann folgt ist auch nicht besser. Ein Grossteil dieses "reports" beschäftigt sich mit Dingen, die zwar interessant sein mögen, aber eben gar nichts mit der Frage zu tun haben, ob das Geständnis nun falsch war oder nicht. Würde ich als Verteidiger dieses "Gutachten" einbringen wollen, würde ich in Gefahr laufen, dass es mir verwehrt wird, weil es alles mögliche betrachtet, aber nicht die Frage beantwortet, die es beantworten soll.
Auch das mag man erst einmal zurückstellen, fragen wir also noch einmal nach der entscheidenden Frage: falsch oder nicht? Hierzu hat der Jurist Hammel ja deutliche Stellung bezogen und ich kann mich seiner Meinung komplett anschliessen, daher brauche ich das nicht alles noch einmal hier aufführen.
Schliesslich ist noch einmal zu sagen, dass aus prozessrechtlicher Sicht dieses Gutachten unbrauchbar ist, da es ungerechtfertigte (weil nach Prozessrecht der Jury vorbehaltene) und unbelegte Schlüsse zieht. Insofern wäre es in einem Prozess sehr leicht angreifbar und als Verteidiger würde ich auf jeden Fall versuchen, ein weitaus substantiellers Gutachten zu erlangen. In einem Prozess würde ich dieses hier vermutlich gar nicht erst vorlegen, denn die wenigen Punkte, die man hier ernsthaft betrachten kann, liessen sich durch andere Beweismittel anbringen (bzw muss man sogar nach prozessrechtlichen Regeln anders anbringen). Nun ist zur Verteidigung des Autors natürlich zu sagen, dass dieses "Gutachten" nicht zu dem Zweck vorgelegt worden ist. Dementsprechend ist es allerdings dann auch nicht sehr aussagekräftig.
Lesenswert sind hingegen Hammels einzelne Anmerkungen, denn diese nehmen auf, was hier auch schon oft bemerkt wurde, besonders hinsichtlich der hier schon mal so genannten "edle Ritter Theorie."