Der Mensch Jens Söring
22.12.2019 um 00:02monstra schrieb:Wundert mich aber, denn wenn Söring 1990 zu 10 Jahren Jugendstrafe wegen Doppelmordes verurteilt worden wäre,Wurde er aber nicht.
Eine rechtliche und inhaltliche Überprüfung ausländischer Entscheidungen durch das Bundesamt für Justiz ist gesetzlich nicht vorgesehen.Man kann demnach von Mord ausgehen und der entsprechenden Rechtsfolge hier.
Er kann aber die Entfernung der Eintragung einer ausländischen Verurteilung gemäß § 55 Abs. 2 BZRG oder Tilgung nach § 49 Abs. 1 BRZG beantragen. Die Tilgung erfolgt nur in außergewöhnlichen Fällen. Ob seiner als außergewöhnlicher Fall, evtl. mit obiger Argumentation, gesehen wird, wird sich dann herausstellen.