helwa schrieb:Welches Interview meinst du? Ist Beyer im konsularischen Dienst? Ich hatte gedacht, das Mitarbeiter des Konsulats vor Ort für Söring zuständig waren.
Edelstoff schrieb:Ich bin jetzt etwas verwirrt. Welche Funktion hat denn Herr Beyer genau und warum ist er in dem Fall so präsent? Ich dachte er hätte eine Funktion im Auswärtigen Amt und sei mit dem Fall betraut gewesen?
Nun, da kann ich, falls genehm, ein wenig aus meiner beruflichen Erfahrung berichten. Gemäss Konsulargesetz hat jeder deutsche Staatsbürger, der im Ausland in Haft ist, Anspruch auf sogenannte "konsularische Betreuung." Das ist die deutsche Seite. Die deutsche Regierung muss, um tatsächlich tätig zu werden, freilich erst einmal diplomatische Beziehungen zu diesem Land haben, und ein Abkommen mit dem Land haben, das es erlaubt, dass man mit dem Inhaftierten in Kontakt tritt. Das Gute für JS war das beides im Fall der USA gegeben ist.
Wie sieht nun die sogenannte "konsularische Betreuung" aus? Das Auswärtige Amt führt eine Liste aller deutscher Gefangenen weltweit. Es weist das örtlich zuständige Generalkonsulat an, einmal im Jahr, den Gefangenen zu besuchen, sofern der das nicht ablehnt (denn das kann er) und festzustellen, ob dem Gefangenen ein gewisser Mindeststandard an Annehmlichkeiten gewährt wird, wie z.B. eine Unterkunft ohne Gesundheitsgefahr, eine angemessene medizinische Betreuung und gewisse juristische Grundrechte, wie Kontakt zu seinen Anwälten. Desweiteren kann das Konsulat auf Wunsch des Gefangenen manchmal helfen, Kontakt zu Angehörigen in Deutschland herzustellen oder einen deutschsprachigen Anwalt zu vermitteln.
Das Konsulat stellt dem Gefangenen keinen Anwalt und bezahlt auch keinen Anwalt. Und vor allem: es mischt sich nicht in die Rechtsprechung des jeweiligen Landes ein, denn das würde gegen die gebotene diplomatische Zurückhaltung verstossen. Daher wird man vergeblich nach einer offiziellen Stellungnahme seitens der deutschen Regierung in solchen Fällen suchen.
Es gibt nur eine Ausnahme: Deutschland tritt vehement gegen die Todesstrafe ein und die Regierung interveniert in allen Fällen, wo Deutsche zum Tode verurteilt werden oder das in Aussicht steht. In der Regel bedeutet das, dass die deutsche Regierung einen Brief an die Regierung des jeweiligen Landes sendet in dem sie deutlich macht, dass die deutsche Regierung die Todesstrafe nicht goutiert und man doch bitte darauf verzichten möge. Im Fall Dieter Riechmann und anderen hat sie z.B. einen solchen Brief gesandt.
Das war es dann auch schon. Der zuständige Konsul berichtet dann eben einmal im Jahr nach Berlin, dort nimmt irgendein Sachbearbeiter das zu den Akten. Sollte der Konsul berichten, dass es in dem Gefängnis Probleme gibt, z.B. der Gefangene hungert, dann kann das Auswärtige Amt wieder über diplomatische Kanäle versuchen auf die entsprechende Regierung des Landes einzuwirken, bitte diese Zustände abzustellen.
Und das war es dann wirklich. In ganz aussergewöhnlichen Fällen, wagt sich manchmal der Aussenminister auch an die Presse, so z.B. letztens manchmal wenn es um die Türkei ging. Dann heisst es meistens: "man habe das Thema bei dem Gespräch mit dem anderen Aussenminister zur Sprache gebracht." Und auch das war es meistens, da sich kaum ein Land von Deutschland in seine Angelegenheiten hereinreden lässt.
Wenn Bundestagsabgeordnete usw. dann meinen, sie wollen persönlich irgendwie aktiv werden, senden auch sie vielleicht mal einen Brief an die Regierung des anderen Landes, schön auf offiziellem Briefkopf des Bundestages... und die andere Regierung wirft so was meistens in den Papierkorb.
Das ist die Realität liebe Leute, vor allem wenn es sich nicht um eine kleine von Deutschland finanziell abhängige Bananenrepublik handelt, sondern z.B. um die Türkei, Russland oder gar die USA.
Dieser Beyer mag sich hier aufplustern, aber seine Meinung hat genausoviel Gewicht wie die jedes Forumnutzers hier.