Erst einmal muss ich mich entschuldigen, mir ist ein kleiner Fehler unterlaufen. Bei der Frage zur Tilgung der Eintragung ins BZR ging ich irgendwie von Elizabeth Haysoms Strafe aus, nicht von JS'. Sie hat eine zeitliche Strafe bekommen, die würde nach § 46 BZRG nach 15 Jahren getilgt. JS hat freilich zweimal lebenslang bekommen, die wird gar nicht getilgt, nach § 45. Irgendwie dachte ich, er hatte auch 90 Jahre bekommen. Sorry für das Missverständnis.
Ansonsten gilt aber, was ich gesagt habe. Dieses hat alles nur begrenzte Wichtigkeit. Er ist vorbestraft, er gilt weiterhin auch in Deutschland als vorbestraft, aber ausser eben in seinem Führungszeugnis, und damit eventuell bei Bewerbungen, bei Auslandsreisen oder bei Anträgen auf gewisse Behördendinge, wie z.B. einen Waffenschein, hat das erst einmal keine konkreten Auswirkungen auf sein Leben in Freiheit in Deutschland. Möge er das endlich produktiv nutzen.
borabora schrieb:Was sagt ein Täterprofil schon aus?
Richtig, darüber hatten wir schon diskutiert:
calligraphie schrieb:Wir haben hier schon im Sommer seitenweise über das damalige FBI Profiling, seine Bedeutung und Einordnung geredet. Profiling in der damaligen Form ging ein Mythos voraus. Dabei ist das Profiling nur eines von vielen anderen Hilfsmitteln der EB . Ein Hinweis, der aus gesammelten Erhebungen zu bestimmten Tätern gepaart mit Erfahrungen erstellt wird. Er ist in etwa so bedeutsam bzw unbedeutend wie der Lügendetektor Test. Kein Täterprofil kann als Beweis gewertet werden . Lediglich als Zusatz oder zur Bekräftigung zu bereits existenten beweisen , Indizien.
Das angebliche Profil hat überhaupt keine Relevanz, das kann ich aus meiner Erfahrung und Perspektive einfach mal so sagen. Ein Profil ist lediglich ein Hilfsmittel der Polizei, überhaupt mal eine Richtung zu finden, wenn man bisher noch völlig im Dunklen ermittelt. Findet man dann Indizien, die auf einen bestimmten Täter hinweisen, und der entspricht nicht dem Profil, wird das Profil ganz schnell ad acta gelegt. Indizien sind immer aussagekräftiger als ein Profil.
Nehmen wir an, ein Profil hätte ergeben, dass eine bestimmte Tat in der Regel von 45 jährigen oder älteren Männern begangen wird. Solange die Polizei nichts anderes hat, wird sie in dieser Richtung ermitteln. Findet sie am Tatort dann Spuren, die auf eine junge Frau hinweisen, z.B. DNA Spuren oder melden sich drei Augenzeugen, die ebenfalls auf eine junge Frau hinweisen, wird kein Ermittler in der Welt sagen: "Oh, sorry, Ihre Hinweise entsprechen nicht unserem Profil. Wir werden sie nicht beachten." Und ein Gericht wird das erst Recht nicht tun. Und wer mir nicht glaubt, der kann ja gerne mal bei Herrn Petermann anfragen, der freut sich sicher, wenn er auch zu diesem Fall was sagen darf.
:troll: