Der Mensch Jens Söring
03.12.2019 um 00:36Gerne, war aber leicht zu finden. Gute Nacht ☺
In meinem Amt als Justizminister und Generalstaatsanwalt von Kanada in den Jahren 2003 bisSoweit zur Vorstellung in einem Brief an Gouverneur Northam von Irwin Cotler (Kanada) als Unterstützer für Pardon und Parole.
2006 fiel das Überprüfen von Justizirrtümern vollständig in meinen Zuständigkeitsbereich und
war sowohl in dieser Zeit als auch in der Zeit, in der ich im Parlament tätig war, eine meiner
Hauptprioritäten. Ausländische Rechtssysteme, unter anderem auch das der Vereinigten
Staaten, stützen sich auf meine Ausführungen in dieser Thematik.
Im Jahr 2011 gab Tony Buchanan, ein Einwohner von Bedford, eine Erklärung unter EidGardner bestreitet öfters mal etwas, zumindest auch in dem Fall des Vorhandenseins eines Profilings.
ab, gemäß derer Elizabeth Haysom gemeinsam mit einem nicht identifizierten Mann,
der „definitiv nicht Jens Söring“ war, mit einem Auto, in seine Autowerkstatt kam,
welches blutverschmiert war und in dem sich ein sehr blutverschmiertes Jagdmesser
befand.
Herr Buchanan versichert, dass er dem damaligen Hauptermittler Ricky Gardner
damals davon in Kenntnis gesetzt hatte; Gardner bestreitet dies.
Soweit wir wissen, lehnt Gardner es ab, die neuen Beweise zu überprüfen, dieAber dies nur am Rande.
Ermittlungsakten wieder öffnen oder anderen Zugang zu diesen Akten zu genehmigen.
Gleichzeitig leugnet er die Existenz von Beweisen am Tatort, die er selbst als
„entlastend“ bezeichnet. Seine Darstellung wurde durch die ermittlungstechnischen
Ergebnisse von fünf hochrangigen und erfahrenen Ermittlern widerlegt
Bluelle schrieb:Soweit zur Vorstellung in einem Brief an Gouverneur Northam von Irwin Cotler (Kanada) als Unterstützer für Pardon und Parole.Ja, ich finde, du stellst das sehr überzeugend dar. Und der Zeuge Buchanan klingt doch auch irgendwie glaubwürdig. Und sein Haus ist auch sehr schön, also so jemand kann doch eigentlich gar nicht lügen.
Er greift in seinem Brief noch einmal wesentliche Entlastungspunkte auf, unter anderem auch die Aussage von Buchanan:
borabora schrieb:Mir würde nur einer einfallen, das ist @Rick_Blaine :)
Cpt.Germanica schrieb:Dann möge dieser @Rick_Blaine erscheinen!Wenn's denn sein muss. :) Im Moment wiederholt sich hier ja nur die Diskussion der letzten Jahre.
8. Unter welchen Voraussetzungen sind ausländische Verurteilungen zu registrieren?
Die registerrechtliche Behandlung von Verurteilungen, die durch ausländische Stellen ergangen sind, regeln die §§ 54 ff. BZRG. Ausländische strafrechtliche Verurteilungen sind nach § 54 Abs. 1 BZRG in das Zentralregister einzutragen, wenn
der Verurteilte Deutscher oder in Deutschland geboren oder wohnhaft ist,
wegen des der Verurteilung zugrunde liegenden oder sinngemäß umgestellten Sachverhalts auch nach deutschem Recht, ungeachtet etwaiger Verfahrenshindernisse, eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung hätte verhängt werden können,
die Entscheidung rechtskräftig ist.
Eintragungen ausländischer Verurteilungen im Zentralregister sind entsprechend den für deutsche Verurteilungen geltenden Regelungen in Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Register aufzunehmen.
Soweit strafrechtliche Verurteilungen Deutscher durch einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht nach § 54 BZRG in das Register einzutragen sind, müssen diese durch das Bundesamt für Justiz zeitlich beschränkt gesondert gespeichert werden (§ 56 b BZRG). Die Speicherung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Übermittlung an andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die hierum zur Unterstützung eines Strafverfahrens ersuchen.
Eine rechtliche und inhaltliche Überprüfung ausländischer Entscheidungen durch das Bundesamt für Justiz ist gesetzlich nicht vorgesehen. Eine Überprüfung der ausländischen Entscheidung kann nur in dem Staat, in dem die Entscheidung getroffen wurde, durch Einlegung des nach dem Recht dieses Staates zulässigen Rechtsbehelfs erreicht werden. Sofern dem Bundesamt für Justiz die Aufhebung einer ausländischen Entscheidung durch den Entscheidungsstaat mitgeteilt wird, wird diese aus dem Register entfernt.
(1) Die Tilgungsfrist beträgt ... fünfzehn Jahre...https://dejure.org/gesetze/BZRG/46.html
(2) Die Aussetzung der Strafe oder eines Strafrestes zur Bewährung oder die Beseitigung des Strafmakels bleiben bei der Berechnung der Frist unberücksichtigt, wenn diese Entscheidungen widerrufen worden sind.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 Buchstabe e, Nr. 2 Buchstabe c und d sowie Nummer 3 und 4 verlängert sich die Frist um die Dauer der Freiheitsstrafe, des Strafarrestes oder der Jugendstrafe.
7. Welche Rechtsfolgen hat die Tilgung einer Eintragung?Nach der Tilgung also darf "im Rechtsverkehr" der Person die Tat nicht mehr nachteilig vorgehalten oder verwertet werden. Allerdings gibt es da Ausnahmen in § 52. Diese greifen z.B. in dem Fall, dass JS in Deutschland einen Antrag auf einen Waffenschein stellen würde, da dürfte die Behörde auch berücksichtigen, dass er bereits einmal wegen Mord verurteilt wurde.
Ist die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden oder ist sie zu tilgen, dürfen die Tat und die Verurteilung der betroffenen Person im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten oder zu ihrem Nachteil verwertet werden (§ 51 Abs. 1 BZRG). Ausnahmen von diesem Verwertungsverbot regelt § 52 BZRG.
Aus der Tat oder der Verurteilung entstandene Rechte Dritter, gesetzliche Rechtsfolgen der Tat oder der Verurteilung und Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden, die im Zusammenhang mit der Tat oder der Verurteilung ergangen sind, bleiben von der Tilgung unberührt.
Rick_Blaine schrieb:Nach der Tilgung also darf "im Rechtsverkehr" der Person die Tat nicht mehr nachteilig vorgehalten oder verwertet werden.Also nach frühestens 15 Jahren darf Herr Söring nicht mehr als Mörder bezeichnet werden, verstehe ich das richtig?
ViennaHundt schrieb:Was mich stutzig macht, weshalb haben die beiden nicht als erstes alle Indizien vernichtet wie die Briefe in denen Elizabeth über dieTodeswünsche schreibt?Ja die Briefe von Elizabeth finde ich auch schlimm. Was sie da immer so schreibt über Tod und Sex und so. Eigentlich müsste sie dafür nochmal ins Gefängnis finde ich. Die haben die Briefe bestimmt deswegen nicht weggeschmissen, weil sie ihn erpressen wollte.
Dass Menschen eine Borderline Persönlichkeitsstörung nie wieder loswerden, bezweifel ich vorsorglich erstmal mit Nichtwissen.da würde ich mich mal nicht so weit aus dem Fenster lehnen an deiner Stelle.
Rick_Blaine schrieb:Dann gibt es die Regel, dass Eintragungen getilgt werden können, in seinem Fall nach § 46 BZRG:Ne lebenslange Haftstrafe (bzw. hier doppelt lebenslang) dürfte nach §45 Abs. 3 BZRG eigentlich nie getilgt werden, oder? (abgesehen von "Murks" nach §49)
6. Wie lange bleiben Eintragungen im Register gespeichert?
Eintragungen über Verurteilungen werden nach Ablauf einer bestimmten Frist getilgt, es sei denn, es handelt sich um eine Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe [...] (§ 45 BZRG).
Ich muss mich auf das verlassen, was er mir sagt.https://www.deutschlandfunk.de/freilassung-von-jens-soering-in-den-usa-fall-war-spielball.694.de.html?dram:article_id=464479
helwa schrieb:Da ist meiner Meinung nach nix mit "unbescholten" und frei bewegen, vielleicht in der EU, aber andere visumpflichtige Länder werden ihm sicher die Einreise verbieten.Auch meiner Meinung nach ist das freundlich unterstellt irreführend formuliert.
Eintragungen ausländischer Verurteilungen im Zentralregister sind entsprechend den für deutsche Verurteilungen geltenden Regelungen in Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Register aufzunehmen.Und:
Eine rechtliche und inhaltliche Überprüfung ausländischer Entscheidungen durch das Bundesamt für Justiz ist gesetzlich nicht vorgesehen. Eine Überprüfung der ausländischen Entscheidung kann nur in dem Staat, in dem die Entscheidung getroffen wurde, durch Einlegung des nach dem Recht dieses Staates zulässigen Rechtsbehelfs erreicht werden. Sofern dem Bundesamt für Justiz die Aufhebung einer ausländischen Entscheidung durch den Entscheidungsstaat mitgeteilt wird, wird diese aus dem Register entfernt.
sooma schrieb:Es gibt ja das Interview mit Beyer, da sticht mir halt besonders ein Satz ins Auge:das ist etwas, was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann. Denn wer hätte ihm die belastenden Dokumente zur Verfügung stellen sollen JS etwa? Hat Beyer oder ein anderer Unterstützer tatsächlich alles kritisch hinterfragt? Dann hätten sie auf eigene Faust Nachforschungen anstellen müssen.
Ich muss mich auf das verlassen, was er mir sagt.
Venice2009 schrieb:Im Mietwagen fand man weder Blutspuren noch hat man jemals das Tatmesser gefunden.Das ist eine Sache, die ich seltsam finde.