Venice2009 schrieb:es ist schon fast genial, wie er Menschen überzeugen kann.
Mir kommt es vor, als würden seine Unterstützer ihn da auch lange und ausdauernd von überzeugt haben - wechselseitige Bestätigung. Irgendwann glaubt man es dann selbst, insbesondere, wenn man gar keine weiteren, auch kritischen, menschlichen "Abgleichmöglichkeiten" ausser den Ermittlern und Behörden/Gerichten (mehr) hat. Letztere sind ja auch mehr abstrakt, da fällt eine Schuldverschiebung leichter (im Sinne von "Justizirrtum" und "Opfer der Justiz"). Deshalb möge man es mir nachsehen, wenn ich mich an "Details" wie den Eintrag und dessen Tilgung festbeisse. Die machen am Ende ja schliesslich das Gesamtbild aus. Ich störe mich auch nicht an der "Parole" und der Abschiebung selbst, sondern mehr an der Art der Öffentlichkeitsdarstellung hier in D.
ligala schrieb:Zur Frage des Status von Jens Söring:
Man wird ja hören/lesen, was MdB Beyer selbst dazu sagt.
Ich appelliere nochmal an die Logik: Allein die Bewährungsauflage, dass er nicht in die USA einreisen darf, muss doch schon verzeichnet werden. Der Grund ist dann natürlich auch angegeben. Und das ist wohl kaum über einen Anwalt oder MdB zu verhandeln.
Ich zitiere (Hervorhebungen von mir) nochmal Rick_Blaine von der Seite 1.102 (der ein mögliches Missverständnis wegen der Tilgung da ja auch schon ausgeräumt hatte):
Rick_Blaine schrieb:Erst einmal muss ich mich entschuldigen, mir ist ein kleiner Fehler unterlaufen. Bei der Frage zur Tilgung der Eintragung ins BZR ging ich irgendwie von Elizabeth Haysoms Strafe aus, nicht von JS'. Sie hat eine zeitliche Strafe bekommen, die würde nach § 46 BZRG nach 15 Jahren getilgt. JS hat freilich zweimal lebenslang bekommen, die wird gar nicht getilgt, nach § 45. Irgendwie dachte ich, er hatte auch 90 Jahre bekommen. Sorry für das Missverständnis.
Ansonsten gilt aber, was ich gesagt habe. Dieses hat alles nur begrenzte Wichtigkeit. Er ist vorbestraft, er gilt weiterhin auch in Deutschland als vorbestraft, aber ausser eben in seinem Führungszeugnis, und damit eventuell bei Bewerbungen, bei Auslandsreisen oder bei Anträgen auf gewisse Behördendinge, wie z.B. einen Waffenschein, hat das erst einmal keine konkreten Auswirkungen auf sein Leben in Freiheit in Deutschland. Möge er das endlich produktiv nutzen.
Fragen, die man Beyer stellen könnte, wären also z.B.: Wieso sollte man annehmen, dass man mit J.S. anders verfahren würde als mit anderen Vorbestraften? Auf welcher Gesetzesgrundlage? Wo ist die rechtliche "Ausnahme"?
Aufgehangen hat sich die Diskussion ja an der Formulierung "unbescholten", also könnte man Beyer auch fragen, warum er da diesen etwas unpassenden Begriff gewählt hat.
Hier ab § 5 BZRG zu den möglichen Eintragungen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/BJNR002430971.html Und § 54 - Eintragungen in das Register:
https://dejure.org/gesetze/BZRG/54.html