@praiseway Deine Gesetzestexte stimmen zwar, aber sie passen nicht zur Autokamera. Man darf mit der Autokamera jede Fahrt auf öffentlichem Raum filmen. Du darfst auch mit einer Videokamera in der Hand durch die Fußgängerzone laufen und filmen. Wenn das nicht erlaubt wäre, würden Touristen im Gefängnis landen.
;) Die filmen auch in der Fußgängerzone oder aus dem Stadtrundfahrtbus heraus.
Entscheidend ist, was du mit dem Bildmaterial machst. Solange du die Videos nicht im Internet veröffentlichst, darfst du filmen bis die Welt untergeht. Wenn du sie aber ins Internet stellst und darauf Personen zu erkennen sind oder gezielt Autos verfolgst und dabei ihre Nummernschilder erkennbar sind, machst du dich strafbar. In solchen Fällen muss man die Personen und Nummernschilder unkenntlich machen.
Aber ein Foto von einer Straße, auf dem rechts zufällig ein Auto steht und im Hintergrund ein Fußgänger läuft, darf ohne Bedenken veröffentlicht werden. Fußgänger und Auto sind Beiwerk.
Nicht erlaubt ist das Filmen mit der Autokamera, während das Auto geparkt ist. Also wenn du den Wagen abstellst und dich von ihm entfernst. Das zählt als Überwachung. Filmen während der Fahrt ist, wie gesagt, erlaubt.
Wenn dann mal ein Unfall passiert, kann das Videomaterial vor Gericht als Beweis zählen. Muss es aber nicht. Ich vermute mal, dass der Richter es nur ablehnt, wenn man darauf nicht eindeutig erkennt, welche Unfallfahrzeuge beteiligt sind und die Gegend schlecht erkennbar ist.
Ich würde sicherheitshalber eine hochauflösende Kamera kaufen und Uhrzeit und Datum einblenden lassen.