Autofahrer verprügelt, zu früh an Ampel gehalten
15.11.2013 um 21:54Anzeige
§ 4 BDSG?Spirit2015 schrieb:Und einen Grund dafür zu finden, ein Video nicht anzusehen, wenn darauf ein Unfallhergang gezeigt wird, wenn es im Verfahren um den Unfall geht ist ziemlich abwegig.
Das Filmen von öffentlichen Plätzen ist keine Erhebung PERSONENBEZOGENER Daten.praiseway schrieb:personenbezogener Daten
klingelts?praiseway schrieb:verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt
Hab ich auch nie behauptet. Aber das Filmen anderer Personen. Und im Gegensatz zu Dir hab ich Recht studiert.Spirit2015 schrieb:Das Filmen von öffentlichen Plätzen ist keine Erhebung PERSONENBEZOGENER Daten.