interrobang schrieb:Ironischerweise ist das Hauptproblem das sie nicht verstehen (wollen, da ich es mehrmals schrieb) das sich aussagen und Meinungen von mir inhaltlich mit den ihren decken.
Naja, dann schreib das doch auch einfach mal so hin! (und nicht nur: das habe ich jetzt bereits sechsmal erklärt^^)
Ganz ehrlich, das ist echt unnötig wie sonst was.
Kann ja sein, dass du mit deinem Leggins-Beispiel genau das sagen wolltest, was
@FF und
@Tussinelda meinen, aber, dann sag das doch auch einfach genau so (und nicht: jetzt habe ich euch, ätschibätschi, ihr widerspricht euch, ihr seht die Ironie nicht etc.).
Unfassbar, dass man hier echt seitenweise so einen Schrott diskutieren muss.
Und, wie schon richtig angemerkt wurde, das Beispiel mit den Leggins ist eben deshalb so unpassend, da es in eine ganz andere Kategorie fällt (hat mit SEXUELLER Belästigung eben nichts zu tun).
vincent schrieb:Was soll denn jetzt objektiv nachvollziehbar sein? Für wen? Ich denke wichtig war doch, wie das Opfer darüber denkt?
Kann ein nackter Mann mit einem Steifen für eine Frau also eine sexuelle Belästigung sein, ja oder nein?
Ganz einfach:
Beides muss in die Bewertung mit einfließen!
Und, wie in deinem Beispiel deutlich wird, ist durchaus denkbar, dass die Frau sich NICHT belästigt wird, aber OBJEKTIV (also nach dem, was ein Großteil der Menschen in dieser Situation denken würde; bzw. was unter verschiedenen Bewertungsaspekten und einer sorgfältigen Abwägung der Situation so gesehen werden kann) durchaus eine sex. Belästigung vorliegen kann.
Dass eine Frau es nicht so empfindet, ist nicht zwingend ein Ausschlusskriterium.
Denn das eine schließt das andere nicht aus:
Zum Beispiel ist es so, dass eine Person sich sexuell belästigt fühlen kann - beispielsweise, wenn ihr irgendjemand ständig anzüglich in den Ausschnitt starrt. Die Person gibt dann aber an (und, wer weiß, vielleicht stimmt es ja auch), sie habe gar nicht in den Ausschnitt gestarrt, sondern nur die Halskette bewundert (einfach mal als, zugegebenermaßen, dämliches Beispiel).
Dennoch liegt damit in den Augen des Opfers eine sexuelle Belästigung vor!
Dass diese eventuell schwierig nachzuweisen sein dürfte, liegt auf der Hand.
Ebenso kann jemand bewusst eine Tat begehen, die auf sexuelle Belästigung angelegt ist - bsp.weise, jemand begrabscht eine andere Person.
Diese tut das aber ab - sie findet es "nicht schlimm".
Das kann zweierlei bedeuten: Sie findet es tatsächlich nicht schlimm (und erlebt subjektiv damit auch keine sexuelle Belästigung, obwohl objektiv eine vorliegt) oder, sie verdrängt die Tat, bzw. schweigt, reagiert nicht aus Angst (subjektiv und objektiv ist eine Belästigung also gegeben).
Entscheidend ist in meinen Augen auch die Zielgerichtetheit, die
@Tussinelda hier recht gut erläutert hat.
Ich würde das eventuell noch mit dem Merkmal der Intention ergänzen wollen:
Es kommt auch darauf an, ob "gewollt" sexuell belästigt wird.
Bei deinem Beispiel wäre es ja durchaus denkbar, dass diese Aktion z. B. ein Kunstprojekt sein könnte (und die Frau, der nachgestellt wird, daher weiß, dass sie nicht sexuell belästigt werden "soll", bzw. dies dann eben auch nicht so empfindet.)
Nichtsdestotrotz können sich aber durchaus andere Frauen, die von der ursprünglichen Intention nichts wissen, durchaus dennoch sexuell belästigt fühlen (und zu Recht: denn dann hätte der, der die Aktion plant, voraussehen können, dass er damit die Grenzen des guten Geschmacks verletzt und durchaus auch andere in ihrem Empfinden verletzt werden können.)