vincent schrieb:Ein einfaches öffentliches entblößen der Frau wird nie und nimmer eine Straftat darstellen.
Weiß nicht, ob sie direkt groß verurteilt werden würde... aber wenn sie stundenlang im Park rumrennt, dann rückt die Streife an... weil man es eben doch anzeigen kann...
Wenn eine Frau sich nackt an den Strand von Rodenkirchen hier legt (Stadtteil in Köln am Rhein und sehr beliebt fürs Strandliegen), sagen wir mal "oben-ohne", wird niemand da bei der Polizei anrufen, glaub' ich nicht... und da rückt auch keiner an...
Aber wenn die Frau völlig nackt da liegt, sich entblößt und ähnliches... und sich extra reckt und streckt... hm, da weiß ich es nicht, ob nicht doch jemand sie darauf aufmerksam macht, dass da auch Kinder liegen und am Wasser spielen... und wenn sie völlig uneinsichtig ist und auch noch Wind macht, dann kann mal ein Anruf bei der Polizei eingehen.
Ob die sich dann darum kümmern, ist wieder eine andere Frage... aber wenn jemand Anzeige erstatten will, eben wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, dann wird wohl ne Streife raus kommen müssen.