Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?
18.05.2020 um 11:18Vampirella schrieb:Klar gibt es da unterschiede in der Gewalttätigkeit, das macht das eine nicht besser als das andere und wenn du das doch denkst bist du teil des ProblemsJepp, dann bin ich wohl Teil des Problems.
Vampirella schrieb:Ich seh hier viele versuche derartiges Verhalten zu rechtfertigen und alle kommen von Männern, schon interessant.Hier rechtfertigt keiner sexuelle Gewalt, oder sexuelle Belästigung. Ganz im Gegenteil: Ich diskutierte hier mit einer Dame darüber, warum für mich sexuelle Belästigung im Internet nicht weniger schlimm ist als auf der Straße - was sie völlig anders sah. Hör auf, dich hier in die Opferrolle zu flüchten und dich damit zu begnügen, dass andere Meinungen halt "von Männern" kommen. Spar dir solche Frechheiten, vor allem, wenn hier nirgends auch nur eine Spur sexuelle Gewalt oder Belästigung gerechtfertigt wird.
Du empfindest eine Situation, in der man Sex mehr oder minder über sich ergehen lässt, weil man nicht "Nein" sagen will - aus welchen Gründen auch immer, sei es Angst den anderen zu enttäuschen, zu blamieren, oder aus Angst um sich selbst - als genau so schlimm wie das, was @dieLara hier schildert und erleben musste? Finde ich, um ehrlich zu sein, schon richtig anmaßend und schäbig. Das Strafrecht unterscheidet hier zwar
Für mich macht das einen gewaltigen Unterschied ob jemand sich nicht wehrt, weil er/sie sich nicht traut, oder das ganze nur schnell hinter sich haben will, oder ob sich jemand nach Kräften wehrt und mit körperlicher Gewalt niedergerungen wird. Gemeinsam haben die Opfer in beiden Fällen eines: sie wollten nicht. Das eine Opfer sagt nichts und macht nichts, das andere Opfer kämpft nach Kräften um seine Unversehrtheit. Wenn das für dich keinen Unterschied macht, dann weiß ich auch nicht.
Wenn "Ich hatte keine Lust, habs dann aber trotzdem gemacht" schon ausreicht um von Vergewaltigung zu sprechen ist der Rechtsstaat am Ende. Genau so eine Argumentation ist der Lohfink grandios um die Ohren gehauen worden.
Das StGB beginnt entsprechend so:
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.Und du meinst allen Ernstes wenn man es einfach über sich ergehen lässt, aber keine Anstalten macht, zumindest mal "Nein!" zu sagen, ist man schon bei einer Vergewaltigung? Dann muss ich meine Frau mal fragen, wie oft ich sie schon vergewaltigt habe, ohne es zu merken. Oder sie mich.
Wobei mir nach deinem letzten Beitrag eigentlich schon der Gedanke umtreibt, das Männer für dich grundsätzlich eh schon verdächtig sind, ein potentieller Vergewaltiger zu sein.