JestersTear schrieb:Wenn der Brief "weitestgehend deckungsgleich" mit den Ermittlungsergebnissen ist
Du interpretiert in diese Formulierung des Kommissars nach wie vor sehr viel rein.
Ich hatte dich ja schon mal gefragt, was denn der Briefschreiber alles an Ermittlungsergebnissen wiedergegeben haben sollte...
Woran denkst du konkret?
Kielius schrieb am 19.09.2024:Welche "großartigen" Ermittlungsergebnisse sollte es denn geben, die man jetzt auf Deckungsgleichheit mit dem Brief überprüfen kann, um die Angaben eines anonymen Briefschreibers zu verifizieren?
Wir können Stand heute nur sicher sein, dass der Briefschreiber einigermaßen glaubwürdige und plausible Angaben gemacht hat, die zu den wenigen bekannten Fakten in diesem Mordfall passen und ihnen nicht widersprechen.
Ayran84 schrieb:Man wird der Öffentlichkeit den originalen Brief natürlich nicht zur Kenntnis bringen. Er enthält vermutlich Täterwissen, persönliche Informationen und könnte theoretisch unrichtige Aussagen oder falsche Bezichtigungen enthalten.
Die Vermutung, dass der anonyme Brief "Täterwissen" enthalten könnte, ist durch nichts gedeckt.
Es sei denn, du zählst auch den Namen des Täters und seine Wohnanschrift zum "Täterwissen"...
Denn nur von diesen beiden Angaben ist bekannt, dass der anonyme Briefschreiber vorgibt (!), sie zu kennen.
JestersTear schrieb:Hallo,die suchen einen Mädchenmörder, keinen Briefeschreiber.
Schon verstanden.
Und gerade deine feste Überzeugung war es doch bisher, falls ich dich richtig verstanden habe, dass der Weg der Ermittler zum Mörder über den Briefschreiber führt.
Weil du überzeugt bist, dass der Briefschreiber "etwas weiß" und die Polizei den Brief sonst nicht so ernst nehmen würde...
brigittsche schrieb:Wobei man sowieso überlegen sollte, ob der Brief denn überhaupt Merkmale aufweist, die es Außenstehenden ermöglichen, nur aufgrund vom Anschauen irgendwas wiederzuerkennen.
Das stimmt. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Brief überhaupt Merkmale oder Besonderheiten aufweist, nach denen sich sinnvoll in der Öffentlichkeit fahnden lässt.
Bei einem "Schrieb" über immerhin fünf Seiten würde ich aber schon davon ausgehen, dass wenigstens Charakteristika im Schreibstil und bei den Formulierungen identifizierbar sind, die als Ansatzpunkte für die Ermittlung des Briefschreibers dienen können.
JestersTear schrieb:Natürlich bittet man die Öffentlichkeit nicht um Hinweise zum Brief und erst recht nicht zu dessen Verfasser, weil man die Anonymotät respektiert.
Was ist letztlich bedeutsamer: die Anonymität eines Briefschreibers zu wahren, der sinngemäß behauptet "ich weiß, wer der Mörder ist, aber ich sage es euch nicht" oder die Möglichkeit, den ungesühnten Mord an CW doch noch aufzuklären?
Grillage schrieb:Und wie kommst Du darauf, dass der Brief von einem Mann geschrieben sein soll?
Ich gehe tatsächlich von einem männlichen Briefschreiber aus, würde aber eine Frau auch nicht völlig ausschließen.
Ich hätte also richtiger von einer "Person" sprechen sollen.
JestersTear schrieb:Deshalb bittet man den Briefeschreiber, sich noch mal zu melden und hetzt nicht gleich die Öffentlichkeit auf ihn.
Deswegen hieß es hier bisher auch nur, dass die aktive Suche nach dem anonymen Briefschreiber, auch mit Hilfe der Öffentlichkeit, - zukünftig - eine letzte Option sein könnte, die Spur "anonymer Brief" doch noch abzuklären für den Fall, dass der Briefschreiber alle Appelle, sich nochmal zu melden, ignorieren sollte.
Grillage schrieb:Wie sieht so ein "der Öffentlichkeit zeigen" denn in Deiner Vorstellung aus?
Du tust gerade so, als hättest du noch nie etwas von einer "Öffentlichkeitsfahndung" gehört...
Es wäre nicht das erste Mal, dass öffentlich mit Ausschnitten aus Schriftstücken oder von Telefonaten nach Personen gefahndet wird.
JestersTear schrieb:Selbst , wenn man des Verfassers so habhaft werden könnte (wenn man denn überhaupt wollte) , was würde man tun, wenn der nicht freiwillig auspackt? Daumenschrauben ansetzen ?
Warum fahndet man - nach deiner Logik - dann überhaupt noch nach irgendjemandem...?