Mordfall Claudia Wilbert
19.09.2024 um 00:33Justsaying schrieb:...und auf all die anderen Hinweise, die inzwischen gegeben wurden. Darunter auch eine Namensnennung, die moeglicherweise auf den Taeter im Fall CW hinweist.Das sind doch "ungelegte Eier"...
Justsaying schrieb:Wie oft wollen wir das noch wiederholen?So lange, wie du fast schon reflexartig darauf anspringst, wenn ich erwähne, dass ich den anonymen Brief für die "allerletzte Hoffnung" der Ermittler halte, den Mord an CW nach 45 Jahren doch noch aufklären zu können...
Ayran84 schrieb:Dass sie sich nach einer Vergewaltigung selber wieder angezogen haben könnte halte ich für nicht unwahrscheinlich. Wenn der Täter ihr das erlaubt hat wäre es sogar ziemlich wahrscheinlich. Es bleibt sicher niemand unbekleidet im Wald sitzen, noch dazu Ende März, wenn die Möglichkeit besteht, sich wieder anzuziehen.Wenn sich das Opfer nachts im Wald an- und ausgezogen hätte, hätte das unweigerlich Spuren hinterlassen, weil dabei Laub-, Nadel- und Pflanzenreste vom Waldboden in die Kleidung gelangt wären. Das hätten die Untersuchungen an der Toten mit Sicherheit festgestellt.
Diese Theorie scheidet also aus.
Ayran84 schrieb:Und welche bekannten Tatumstände meinst du hier? Zwischen Entführung und Auffinden der Leiche wissen wir hier gar nichts, was da gewesen ist.Ich beziehe mich vor allem auf die nur kurze Zeitspanne, in der sich das Opfer in der Gewalt des Täters befand. Das Opfer wurde am Tatabend gegen 22 Uhr entführt und - nach dem, was in Aktenzeichen XY gesagt wurde - schon kurz darauf ermordet und am Leichenfundort abgelegt bzw. zurückgelassen. Dass der Täter also mit dem Opfer z.B. zunächst noch zu einer Wohnung gefahren wäre, um dort irgendwelche Handlungen an ihm zu begehen, erscheint mir vor diesem Hintergrund sehr unwahrscheinlich.
Ayran84 schrieb:Da aber über die Ereignisse zwischen Entführung und Leichenfund nichts bekannt ist müsste ein Briefeschreiber schon sehr viel Glück haben wenn er ins Blaue hinein Dinge erfindet und die passen dann tatsächlich zu den Ermittlungsergebnissen.Entschuldige bitte, wenn ich so direkt bin: aber das genaue Gegenteil von dem, was du schreibst, ist richtig!
Da über die Ereignisse zwischen Entführung und Leichenfund nichts bekannt ist und die Ermittlungen in diesem Fall bisher doch ganz offenbar auch kein Licht ins Dunkel bringen konnten, hätte ein Briefeschreiber fast schon "alle Freiheit der Welt" sich im Rahmen der bekannten Fakten und "Eckdaten" zu diesem Fall alles Mögliche auszudenken, sofern es glaubhaft klingt und plausibel ist (also einigermaßen realistisch und in sich widerspruchsfrei) und - das ist wichtig - sofern es für die Ermittler nicht zu widerlegen ist und sie deshalb davon ausgehen müssen, dass es tatsächlich stimmen könnte.
JestersTear schrieb:Es wird von "weitestgehend deckungsgleich" gesprochen, nicht nur von " plausibel".Ich hatte zuvor schon versucht darauf aufmerksam zu machen, dass die Ermittler "so gut wie nichts" wissen. Man fahndet nach einem Auto ("R6, kann aber auch ein ähnliches Modell gewesen sein") und nach einer vor 45 Jahren verschollenen Brille mit breitem Gestell und großen Gläsern...
Plausibel bedeutet: "Hört sich logisch an, was der da schreibt" . Weitestgehend deckungsgleich bedeutet: " Der/die weiß (fast) genau so viel wie wir!
Welche "großartigen" Ermittlungsergebnisse sollte es denn geben, die man jetzt auf Deckungsgleichheit mit dem Brief überprüfen kann, um die Angaben eines anonymen Briefschreibers zu verifizieren?
Grillage schrieb:Der eine Komissar kommt mit Untersuchungsergebnissen ins Büro der Ermittler und sagt, dass weder bei der Obduktion noch an der Kleidung Sperma gefunden wurde. Der eine Komissar fragt daraufhin, ob es sonstige Hinweise auf ein Sexualdelikt gibt und der Komissar antwortet:Entschuldige bitte, das soll jetzt nicht unhöflich klingen: aber "Kommissar" schreibt man mit "Doppel-M"...
Da das Wort in der Rubrik Kriminalfälle nun wirklich überaus gebräuchlich ist, bitte ich um Verständnis, wenn ich dich darauf anspreche.
Pusteblume82 schrieb:Die Polizei sagte aber, dass der Inhalt des Briefes sich mit den Ermittlungen weitgehend decke. Also muss der-/diejenige über Täterwissen verfügen.Nein. Also das ist ja nun wirklich ein "glatter Fehlsch(l)uss"...
Entweder durch ein Geständnis oder weil er selbst der Täter ist.
Da @Grillage dir das im direkten Folgebeitrag schon sehr einleuchtend aufgezeigt hat, spare ich mir hier weitere Erläuterungen dazu.
Beitrag von Grillage (Seite 22)
Grillage schrieb:Sondern er hat in dem Brief Wissen offenbart, was sich mit den Erkenntnissen der Ermittler deckt, was den Rückschluss zulässt, dass er/sie die Wahrheit schreibt.Falsch. Einen Rückschluss, dass der Briefschreiber die Wahrheit sagt, lässt die "nebulöse" und letztlich nichtssagende Feststellung, dass Angaben im Brief mit den Ermittlungsergebnissen "weitgehend deckungsgleich" wären, selbstverständlich nicht zu.
Der Brief kann trotzdem falsch sein und der Briefschreiber ein "Troll" oder "Spinner".
Als gesichert ansehen können wir Stand heute nur, dass die Ermittler die Echtheit des Briefs nicht ausschließen können, seine Authentizität also für möglich halten. Gewissheit darüber, ob der Brief tatsächlich echt oder falsch ist, erhalten die Ermittler erst dann und überhaupt nur, falls der Briefschreiber erneut den Kontakt zu ihnen aufnehmen sollte.