Pusteblume82 schrieb:Was mich interessieren würde, ist, ob die Fesselung ante oder post mortem abgenommen wurde.
Post mortem könnte zu der Theorie eines Pedanten oder eines zumindest planvoll handelnden Täters passen.
Für die OFA ist es ein wichtiges Kriterium ob der Täter „am Tatort alles stehen und liegen lässt“ oder ob er Veränderungen vornimmt, also z. B. einen Leichnam irgendwo verstecken, in besonderer Weise drappieren oder zumindest „halbwegs friedlich abzulegen“. Eine Fesselung zu entfernen und mitzunehmen könnte entweder einem „Ordnungssinn“ entspringen oder der Täter hat insofern planvoll, überlegt und auch kaltblütig gehandelt, dass er keine unnötigen Spuren/Beweisstücke hinterlassen wollte. Ein panisc
sallomaeander schrieb:Als regelmäßiger Zuscnauer von Az XY würde ich dann aber sagen, dass sich der Betrag, angesichts eines Mordfalles, doch eher am unteren Rand des Üblichen bewegt.
Der Betrag wurde vermutlich 1979 ausgelobt und dürfte damals angemessen hoch gewesen sein. 4000 DM, inflationsbereinigt, waren seinerzeit nicht wenig Geld.
Heute sind 2000 EUR wahrscheinlich für niemanden ein Anreiz mehr.
Shiloh schrieb:Könnte der Täter bei der Bundeswehr gewesen sein?
Bundeswehrangehörige, die von weiter weg kamen, wohnten i.d.R. auch in der Kaserne.
Niemand wird jemanden, der Ende der Siebziger als junger Mensch irgendwo weit entfernt in einer Kaserne gedient hat, diesen an seinem heutigen Wohnort mit dem Mord an Claudia Wilbert in Verbindung bringen.
Wehrdienstleistende mussten oft in der Kaserne wohnen, aber das waren ja in der Regel Männer, die mit 18 oder kurz danach, wenn die Ausbildung/Schule absolviert war, eingezogen wurden.
Der Täter in diesem Fall wurde eher älter geschätzt, 25-35 Jahre alt.
Es kann natürlich sein, dass die Altersschätzungen nicht sehr genau waren. Weiterhin, wie jemand erwähnte, konnte man in den Kasernen nicht kommen und gehen wie man wollte.
Es sei denn es war ein älterer Soldat, der, anders als Wehrdienstler, mehr Freiheiten hatte.
Die naheliegende Kaserne war sehr, sehr klein. Das war gar keine richtige Kaserne, eher ein größeres (Verwaltungs-)Gebäude. Sollte der Täter Bezüge dorthin gehabt haben wäre eine Entführung nur 50 Meter weiter ein großes Risiko. Er hätte damit rechnen müssen, dass irgendwer rauchend draußen steht oder die üblichen Kontrollrunden am Zaun geht.
Halte ich für eher unwahrscheinlich, dass jemand ein so großes Risiko eingeht wenn er andererseits mit seinem Opfer anschließend in eine sehr einsame Gegend fährt.
Es sei denn, wir ich ja insgesamt vermute, der Täter wohnt in der Eifel und der Parkplatz war nicht direkt an seinem Weg nach Hause, aber doch ungefähr in die grobe Richtung.
Pusteblume82 schrieb:Kommando zurück- ich hab das mal gegoogelt. Tatsächlich gibt es eine Kaserne in Euskirchen. Ein Soldat wäre also theoretisch schon ein möglicher Täter.
Da gibt es sogar 2 Kasernen und das EU-Kennzeichen würde passen. Aber dann fragt man sich, wie kommt ein Soldat aus Euskirchen an diese Stelle in Rheinbach? Ja, er könnte im Rahmen des Dienstes mal in der dortigen Kaserne gewesen sein, aber das ist dann eine ziemlich lange Vermutungs-Verkettung.
Kielius schrieb:Wenn in der TV-Fahndung von "die Kleidung der Leiche war intakt" gesprochen wird, dann kann doch nur gemeint sein, dass der Täter dem Opfer "nicht an die Wäsche gegangen" ist.
Ich habe das eher als eine Aussage wahrgenommen, die man der Mutter in dieser Schocksituation erstmal zur Beruhigung gesagt hat.
Man hat ja bewusst offen gelassen ob die Obduktion später noch Hinweise auf ein ausgeführtes Sexualdelikt ergeben hat.
Sollte Claudia korrekt angezogen gewesen sein ist es natürlich tatsächlich wahrscheinlicher, dass der Täter nicht massiv an ihrer Bekleidung herumgefummelt hat.
Nicht auszuschließen ist aber auch, dass sie sich nach einem Sexualdelikt selber wieder angezogen hat.
Kielius schrieb:Dass sich das Opfer nach der Entführung und vor seiner Ermordung irgendwo selbst ausgezogen und anschließend wieder angezogen haben könnte oder dies gar der Täter selbst bewerkstelligt hätte, das schließe ich aufgrund der bekannten Tatumstände aus.
Dass sie sich nach einer Vergewaltigung selber wieder angezogen haben könnte halte ich für nicht unwahrscheinlich. Wenn der Täter ihr das erlaubt hat wäre es sogar ziemlich wahrscheinlich. Es bleibt sicher niemand unbekleidet im Wald sitzen, noch dazu Ende März, wenn die Möglichkeit besteht, sich wieder anzuziehen.
Und welche bekannten Tatumstände meinst du hier? Zwischen Entführung und Auffinden der Leiche wissen wir hier gar nichts, was da gewesen ist.
Kielius schrieb:Dass der Schreiber im Brief Angaben gemacht hat, die plausibel sind in Hinblick auf die bisherigen Ermittlungsergebnisse, bedeutet nicht, dass er tatsächlich "etwas weiß". Seine Angaben im Brief können auch frei erfunden sein.
Solange der Inhalt des Briefs sich mit den Ermittlungsergebnissen vereinbaren lässt und dazu nicht in wesentlichen Punkten im Widerspruch steht, kann die Kripo nämlich nicht sicher sein, ob der Briefschreiber tatsächlich "etwas weiß" oder ob er lügt.
Da aber über die Ereignisse zwischen Entführung und Leichenfund nichts bekannt ist müsste ein Briefeschreiber schon sehr viel Glück haben wenn er ins Blaue hinein Dinge erfindet und die passen dann tatsächlich zu den Ermittlungsergebnissen.