sallomaeander
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Mordfall Claudia Wilbert
22.09.2024 um 17:12Ich will mich nicht darüber streiten. Die verlinkte Seite gehört einem Verlag der GdP, einer Polizeigewerkschaft im DGB, es gibt daneben noch andere, konkurrierende Polizeigewerkschaften. Es ist jedenfalls keine behördliche Seite, auch wenn man unterstellen darf, dass die GdP und ihre Organe etwas von der Materie verstehen.
Mir ist nicht bekannt, und darauf wollte ich hinaus, dass die EB in unserem Fall zu anonymen Hinweisen aufgerufen hätten, oder namentlich bekannten Hinweisgebern Anonymität oder Vertraulichkeit zugesagt hätten. Der Briefeschreiber hat, sozusagen aus freien Stücken, eine anonyme Eingabe an drei Adressaten gemacht, deren Inhalt wir nicht kennen.
Abseits begründeter Ausnahmen, etwa bei OK-Delikten, sind anonyme Anzeigen auch nicht immer hilfreich oder wünschenswert. Natürlich erhalten irgendwann Prozessbeteiligte Einblick in die Ermittlungsakte, und TV/Täter können theoretisch herausbekommen, wer sie ins Kittchen gebracht hat - das kommt aber spätestens beim Strafprozess ohnehin ans Licht.
Hier in unserem Fall steht es mMn den Behörden vollständig frei, den Briefeschreiber, oder bei einem Anfangsverdacht, auch gegen den Briefeschreiber zu ermitteln.
In Fällen, wo man gar nicht weiß, wer der Täter sein könnte, ist man vielleicht auch über einen anonymen Hinweis dankbar, darauf bezieht sich mMn der verlinkte Beitrag.
Im hier diskutierten Fall ist man möglicherweise bereits einen Schritt weiter, braucht vielleicht schon für einen Haftbefehl die belastbare Aussage eines dann namentlich bekannten Zeugen. Das könnte in unserem Fall der Hintergrund sein, dass man dem anonymen Schreiben so viel Aufmerksamkeit gewährt.
Mir ist nicht bekannt, und darauf wollte ich hinaus, dass die EB in unserem Fall zu anonymen Hinweisen aufgerufen hätten, oder namentlich bekannten Hinweisgebern Anonymität oder Vertraulichkeit zugesagt hätten. Der Briefeschreiber hat, sozusagen aus freien Stücken, eine anonyme Eingabe an drei Adressaten gemacht, deren Inhalt wir nicht kennen.
Abseits begründeter Ausnahmen, etwa bei OK-Delikten, sind anonyme Anzeigen auch nicht immer hilfreich oder wünschenswert. Natürlich erhalten irgendwann Prozessbeteiligte Einblick in die Ermittlungsakte, und TV/Täter können theoretisch herausbekommen, wer sie ins Kittchen gebracht hat - das kommt aber spätestens beim Strafprozess ohnehin ans Licht.
Hier in unserem Fall steht es mMn den Behörden vollständig frei, den Briefeschreiber, oder bei einem Anfangsverdacht, auch gegen den Briefeschreiber zu ermitteln.
In Fällen, wo man gar nicht weiß, wer der Täter sein könnte, ist man vielleicht auch über einen anonymen Hinweis dankbar, darauf bezieht sich mMn der verlinkte Beitrag.
Im hier diskutierten Fall ist man möglicherweise bereits einen Schritt weiter, braucht vielleicht schon für einen Haftbefehl die belastbare Aussage eines dann namentlich bekannten Zeugen. Das könnte in unserem Fall der Hintergrund sein, dass man dem anonymen Schreiben so viel Aufmerksamkeit gewährt.