Mordfall Claudia Wilbert
17.09.2024 um 09:08Hinsichtlich Verleumdung und falscher Verdächtigung: Natürlich muss ich als Zeuge, und das bin ich ja in dem Moment, wenn ich der Polizei Hinweise gebe, bei der Wahrheit bleiben. Diese ist immer subjektiv, das nur am Rande.
Wenn ich jemanden ohne Gründe bei der Polizei als Täter hinhänge, ist das nicht in Ordnung.
Wenn ich aber bei Dingen bleibe, die mir in Kenntnis gelangt sind, aber mich bei der Deutung dieser Dinge zurück halte, kann mir doch in dieser Hinsicht wenig passieren.
"Ich wollte Ihnen mitteilen, dass Herr A. immer jungen Frauen hinterherglotzt. Überhaupt ist er ein übler Charakter, der hat bestimmt die Frau sowieso umgebracht." - Nutzlos. verleumderisch, wertlos für die Ermittlungen,
"Um die Tatzeit herum fuhr Herr B., der eigentlich einen grünen Opel fährt, häufig mit dem Auto seines Schwagers aus Euskirchen. Es handelte sich um einen hellbeigen Citroen Ami 6 Kombi, der drei Seitenfenster hatte. In der Tankstelle am Ort habe ich ihn dabei beobachtet, wie er neben der Tageszeitung auch die Bildzeitung und die Welt gekauft hat, nachdem der Fall hier publik wurde." - Mit dieser Aussage berichte ich etwas aus meiner subjektiven Wahrnehmung, ohne der Herrn B. einer Tat zu bezichtigen. Die Polizei wird sich ihren Reim darauf machen. Der Hinweisgeber hat sein Gewissen entlastet, möglicherweise dabei zu helfen, dass ein Mörder ungestraft herumläuft, aber er hat nichts falsch gemacht.
Unter diesen Gesichtspunkten finde ich es wichtig, hervorzuheben, dass Zeugen, die subjektive Warhnehmungen schildern, ohne jemanden direkt zu bezichtigen, eigentlich kein Risiko eingehen.
Wenn ich jemanden ohne Gründe bei der Polizei als Täter hinhänge, ist das nicht in Ordnung.
Wenn ich aber bei Dingen bleibe, die mir in Kenntnis gelangt sind, aber mich bei der Deutung dieser Dinge zurück halte, kann mir doch in dieser Hinsicht wenig passieren.
"Ich wollte Ihnen mitteilen, dass Herr A. immer jungen Frauen hinterherglotzt. Überhaupt ist er ein übler Charakter, der hat bestimmt die Frau sowieso umgebracht." - Nutzlos. verleumderisch, wertlos für die Ermittlungen,
"Um die Tatzeit herum fuhr Herr B., der eigentlich einen grünen Opel fährt, häufig mit dem Auto seines Schwagers aus Euskirchen. Es handelte sich um einen hellbeigen Citroen Ami 6 Kombi, der drei Seitenfenster hatte. In der Tankstelle am Ort habe ich ihn dabei beobachtet, wie er neben der Tageszeitung auch die Bildzeitung und die Welt gekauft hat, nachdem der Fall hier publik wurde." - Mit dieser Aussage berichte ich etwas aus meiner subjektiven Wahrnehmung, ohne der Herrn B. einer Tat zu bezichtigen. Die Polizei wird sich ihren Reim darauf machen. Der Hinweisgeber hat sein Gewissen entlastet, möglicherweise dabei zu helfen, dass ein Mörder ungestraft herumläuft, aber er hat nichts falsch gemacht.
Unter diesen Gesichtspunkten finde ich es wichtig, hervorzuheben, dass Zeugen, die subjektive Warhnehmungen schildern, ohne jemanden direkt zu bezichtigen, eigentlich kein Risiko eingehen.
JestersTear schrieb:Du hast Angst vor der Reaktion der Polizei, die irgendwann auf dich zukommen könnte und dir mitteilt, daß der von dir genannte ehrenwerte Herr Sowieso natürlich schon vor Jahren überprüft wurde und lange raus ist. Man interessiert sich jetzt aber plötzlich für dich selbst, weil du es gewagt hast, jemanden zu namentlich nennen.Ja, aber wenn man unschuldig ist - natürlich macht die Polizei einen Background-Check von Zeugen. Wenn da nichts ist, kommt da auch nichts mehr.