@junglerjungler schrieb:Das aber kann sie doch nicht durch den Blick auf eine Uhr verifiziert haben, denn sonst hätte sie ja sagen können: es war 20.50 Uhr . Also stammt diese Annahme von der Aussage von HS: Ich muss los weil gleich ( oder in 10 Minuten) der Netto schliesst.
Woher sonst sollte diese Angabe kommen, es ruft doch keiner durch die Strasse " Achtung, Achtung, gleich schliesst der Netto". Und so habe ich es auch in meinem Bericht geschrieben.
Hier ist Dein Bericht:
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz) (Seite 936) (Beitrag von jungler)Hier ist er von
@sensibella wiedergegeben worden:
Der Doppelmord von Horchheim, Berichte der Prozessbeobachter (Beitrag von sensibella)Das hier ist der relevante Abschnitt aus besagtem Bericht, den ich stets wörtlich - daher auch immer in Anführungszeichen - zitiert habe:
auf die Uhrzeit des Wegfahrens angesprochen wusste sie nur, es war ca 10 min. bevor der Netto schliesst, wusste jedoch nicht, ob der zu jener Zeit um neuen oder zehn schliesst. Ich denke das konnte man feststellen. Der Mann sagte, das Abendprogramm im Fernsehen war schon dran, evtl. kommen da noch mal die Fernsehsendungen ins Spiel habe ich mal so gedacht, ob er sich erinnert, bei welchem Teil einer Sendung sie das Haus verliess.
Dass die Angaben von HS stammen wird da nicht erwähnt. Da steht nur was von 10 Minuten bevor der Netto schließt.
Tatsächlich ist es auch problemlos möglich, dass sie auf die Uhr gesehen hatte, als HS weg ging. Die Frage ist eben, wie sie sich die Uhrzeit dann über einen längeren Zeitraum merkt. Es ist gut möglich, dass sie sich eingeprägt hat, dass es 10 Minuten vor der vollen Stunde war, bevor eben der Netto schließt, auch wenn sie sich nicht mehr dran erinnern kann welche volle Stunde. Das menschliche Gedächtnis ist äußerst trickreich bei der Art und Weise wie und was es einen erinnern lässt.
Aber gut, wenn Du sagst, Dein ursprünglich Bericht war so ungenau und hinsichtlich der 10 Minuten falsch, dann nehme ich das so hin. Die Zeugin sagte also aus, dass HS ihr gesagt habe, sie müsse jetzt zum Netto, weil der gleich/in 10 Minuten schließt. Die Zeugin selber konnte auf Nachfrage des Gerichts aber nicht angeben, wann das gewesen ist und es hätte für sie jede beliebige Uhrzeit an diesem Abend sein können. Ist das jetzt so richtig?
Zum Dacia: Mir war aufgrund Deiner Aussage noch nicht ganz klar, ob und wenn woher es bekannt war, dass der Dacia in der Tatnacht vor dem Haus stand. Wenn es dazu eine Zeugenaussage gibt, hat sich das für mich erledigt. Wenn die Angabe "stand vor dem Haus" nur von HS stammt, dann hätte man das mE intensiver überprüfen müssen.
@usualsuspects@salbeisalbei schrieb:Die Verhaftung von H.S. mit allem was so dazu gehörte, wurde ohne die Aussage des Motorrad-
fahrers vorgenommen. Somit müssen aus dem Blickpunkt der STA und des Haftrichters zu dem
damaligen Zeitpunkt die Indizien ausgereicht haben. Der Prozess soll ja dann die Verwertbarkeit
etc. ermitteln und beurteilen.
Die UHaft setzt dringenden Tatverdacht voraus. Der dringende Tatverdacht verlangt, dass nach
gegenwärtigem Stand der Ermittlungen, der sich aus den Ermittlungsakten ergibt, die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte der Täter ist. Der dringende Tatverdacht setzt jedoch
nicht voraus, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Er setzt nur voraus, dass sie möglich ist.
Wenn man aufgrund der UHaft bereits sagen könnte, dass sie die Täterin ist, könnte man sich ja den Prozess sparen. Im UHaft-Verfahren werden auch keine Zeugen gehört.
Ich gehe davon aus, dass der dringende Tatverdacht mit den Aussagprotokollen von T und J, insbesondere der Suche nach dem Auftragsmörder und dem Leihauto begründet wurde. Hinzu kommt dann noch die Tatsache, dass der Täter ohne Einbruchsspuren zu hinterlassen, in das Haus eindringen konnte. Dazu kommt Motiv und fehlendes Alibi.
@usualsuspectsNaja. BS wohnt 350 KM entfernt und brachte seinen Vater ja nicht jeden Tag ins Bett. Was ich sagen will, Ausnahmen bestätigen die Regel, und pauschal sagen, das er immer und spätestens um 21:30 Uhr im Bett war kann man ja auch nicht.
Das kann man natürlich nicht. Theoretisch denkbar ist vieles. Ich denke aber, dass BS durchaus wusste und weiß, wann sein Vater normalerweise ins Bett geht. Ich weiß das bei meiner Mutter auch, obwohl ich nicht mit ihr zusammen wohne. Das kann zwar mal anders sein, aber es ist sehr unwahrscheinlich. Wenn man schon spekuliert, sollte man doch bei dem bleiben, was wahrscheinlich ist. Als StA sollte man seinen Fall nicht von Fakten abhängig machen, die nicht die Regel sind
und nicht zu beweisen. Damit gewinnt man keinen Blumentopf.
Zur B 42: Da werden wir uns wohl nicht einig werden.
@jungler@usualsuspectsMeine Frage als Laie. Die beschuldigte hat ja, wenn ich das richtig verstanden habe, in ihrem Umfeld verschiedene Versionen über ihren Aufenthaltsort erzählt, bevor die Tat überhaupt entdeckt worden ist. (Nachbarin: Auto sprang am Netto nicht mehr an, Tochter: Mit ner Freundin um die Häuser gezogen) Würde man das auch als "Alibilügen" werten? Kann ja eigentlich nicht oder? Da ja überhaupt noch kein Tatverdacht bestehen konnte, weil ja noch keiner wußte, das in Koblenz zwei tote in der Wohnung liegen. Das könnte man doch als Indiz werten?
Die Möglichkeit, diese Aussagen grundsätzlich als Indiz zu werten, ist natürlich gegeben. Das hatte ich schonmal geschrieben. Man muss allerdings bedenken, dass sie durchaus einen Grund gehabt haben mag auch schon vor Entdeckung der Tat zu lügen. Man geht ja nicht hin und sagt dem eigenen Kind: "Du, gestern nacht bin ich ein bichen durch die Gegend gefahren, um eine Stelle zu suchen mich umzubringen." Und der Nachbarin würde ich das so auch nicht erzählen. Das würde ich tatsächlich niemandem erzählen wollen. Aber die Verwertung als Indiz sehe ich hier nicht ausgeschlossen. Als StA würde ich diese Aussagen auf jeden Fall versuchen, als entsprechendes Indiz zu präsentieren.
Zu guter letzt: Die Ermittler haben Verfahrensfehler begangen. Das muss man nicht versuchen denen anzuhängen. Das ist nicht schön zu reden. Und mich kotzt das ehrlich gesagt an. Erstens, dass es hier Leute gibt, die nicht in der Lage sind zu begreifen, wie gravierend so etwas ist, selbst wenn man den richtigen Täter erwischt hat. Zweitens, dass man hier die Leute, die zu Recht die Verfahrensfehler kritisieren diffamiert, indem man es darstellt, als ob es diese Verfahrensfehler nicht gegeben hätte. Und drittens, dass man hier immer noch glaubt, wenn man unschuldig ist, wird man schon nicht verurteilt werden. Es wäre doch schön, wenn man sich wenigstens ein bißchen mit dem Hintergrund beschäftigt über den man da spricht. Wikipedia ist doch da ein guter und leicht zugänglicher Anfang, wenn auch nicht immer 100 % zuverlässig und korrekt.