Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
01.05.2013 um 20:57@DerGreif
Der Werkstattbesitzer war nicht als Gutachter geladen sondern als Zeuge also gibt es kein Gutachten vom Werstattbesitzer .
Wenn RA Sch.also ein Gutachten erwähnt und zitiert muss es also eines geben das von der STA beauftragten Inst.die unabhängig vom Werkstattbesitzer einen Schaden festgestellt haben.
Wenn es so ist haben also 2 Personen unabhängig voneinander den BMW als nicht fahrtüchtig bezeichnet.Nämlich der Werkstattbesitzer in seiner münd.Aussage und eine Aussage aus einem beauftragten Gutachten aus den Akten .
Es wird sich sicher nicht um eine def. Zündkerze handeln die war da ja schon getauscht .
Das Auto wurde fast eine Woche vor der Tat in der Werkstatt von B.S.angemeldet und war wohl schon da nicht 100% einsatzbereit Ich melde ja bei Geldknappheit kein heiles Auto zur Rep.an.
Von einer manipulierten Zündkerze durch H.S.eine Woche später kann also B.S. doch garnichts gewußt haben es sei denn ????????
Diese wurde ja angeblich nach Meinung einiger Foristen nach der Tat von H.S. eingeschraubt immerhin 5 Tg. nach der Anmeldung von B.S.zur Rep. ?
Eine defekte Zündkerze macht ja ein Auto nicht fahruntüchtig sondern in der Regel nur langsamer und führt zu keinem auseinander fliegen des Motors. .
Wenn ein Sachverständigen zu der Feststellung kommt " Der Motor wäre auseinandergeflogen " ist es ja ein anderes Szenario das auch ein anderes Fehlerbild darstellt wie z.B.Steuerkette ,Pleullager defekt usw ,also mechanische Fehler im Motorblock oder Zylinderkopf.
All diese Dinge sind ja vom Werkstattleiter gar nicht kontrolliert worden, und rein äüsserlich auch gar nicht feststellbar.
Also sollte man wie Du schon schreibst das 2.Gutachten abwarten.
Der Sinn des ganzen ist doch einmal mehr die Fahrtüchtig des BMW in Frage zu stellen.Wenn nun der 2.Sachverst.das gleiche feststellt sind doch alle wackligen Zeugenangaben wie Motorradfahrer und Mercedsfahrerin wertlos .Jeder Richter wird es schwer haben dann zu behaupten H.S. war doch mit dem BMW mit Vollgas in KO.
Auch wären dann alle Zeitfenster in einem anderen Licht zu sehen .
Denn unter der Voraussetzung das H.S. bis kurz vor 21:00 bei den Nachbarn war,kann sie bei 3 Std.Fahrt erst kurz vor Mitternacht in Ko.gewesen sein und das bei heilem Auto.Es ist jetzt schon schwer zu glauben das der Motorreadfahrer oder die Mercedesfahrerin sie dort gesehen haben wollen .
Der Motorradfahrer sprach von Dämmerung (Um Mitternacht ?? ) Will bis gegen .22:15 Fernsehen geguckt haben müsste dann noch min.ca 1 1/2 Std in der Gegeng rumgegurkt sein um dort H.S.zu treffen.
Das Lokal ist bekanntlich um diese Zeit ebenfalls schon geschlossen.
Sollte H.S.aus irgendwelchen Gründen zum langsam fahren gezwungen worden sein ,ist erst recht alles Makulatur.
RA verlass eine längere Einlassung zu dem Gutachten des BMWs. Er hat ein Gutachten, in dem steht, dass der BMW aufgrund eines Motorschadens (sic?!) nicht hätte über 690 km bewegt werden könne.Man hat ja damals über Mittesmänner den BMW angekauft und ihn selber untersucht um Hinweise zu erlangen ob das Auto für die Tat eine Rolle gespielt hat .Gefunden wurde bekanntlich nichts obwohl in alle Einzelteile zerlegt .
Ich konnte nicht alles verstehen, er zitierte irgendetwas aus Gutachten etc., einen Satz sagte er aber sicher: "Der Motor wäre auseinandergeflogen."
Richter Bock fragte die Staatsanwältin, ob sie Staatsanwaltschaft den BMW noch hätte; diese antwortete "ich glaube ja".
Text
Der Werkstattbesitzer war nicht als Gutachter geladen sondern als Zeuge also gibt es kein Gutachten vom Werstattbesitzer .
Wenn RA Sch.also ein Gutachten erwähnt und zitiert muss es also eines geben das von der STA beauftragten Inst.die unabhängig vom Werkstattbesitzer einen Schaden festgestellt haben.
Wenn es so ist haben also 2 Personen unabhängig voneinander den BMW als nicht fahrtüchtig bezeichnet.Nämlich der Werkstattbesitzer in seiner münd.Aussage und eine Aussage aus einem beauftragten Gutachten aus den Akten .
Es wird sich sicher nicht um eine def. Zündkerze handeln die war da ja schon getauscht .
Das Auto wurde fast eine Woche vor der Tat in der Werkstatt von B.S.angemeldet und war wohl schon da nicht 100% einsatzbereit Ich melde ja bei Geldknappheit kein heiles Auto zur Rep.an.
Von einer manipulierten Zündkerze durch H.S.eine Woche später kann also B.S. doch garnichts gewußt haben es sei denn ????????
Diese wurde ja angeblich nach Meinung einiger Foristen nach der Tat von H.S. eingeschraubt immerhin 5 Tg. nach der Anmeldung von B.S.zur Rep. ?
Eine defekte Zündkerze macht ja ein Auto nicht fahruntüchtig sondern in der Regel nur langsamer und führt zu keinem auseinander fliegen des Motors. .
Wenn ein Sachverständigen zu der Feststellung kommt " Der Motor wäre auseinandergeflogen " ist es ja ein anderes Szenario das auch ein anderes Fehlerbild darstellt wie z.B.Steuerkette ,Pleullager defekt usw ,also mechanische Fehler im Motorblock oder Zylinderkopf.
All diese Dinge sind ja vom Werkstattleiter gar nicht kontrolliert worden, und rein äüsserlich auch gar nicht feststellbar.
Also sollte man wie Du schon schreibst das 2.Gutachten abwarten.
Der Sinn des ganzen ist doch einmal mehr die Fahrtüchtig des BMW in Frage zu stellen.Wenn nun der 2.Sachverst.das gleiche feststellt sind doch alle wackligen Zeugenangaben wie Motorradfahrer und Mercedsfahrerin wertlos .Jeder Richter wird es schwer haben dann zu behaupten H.S. war doch mit dem BMW mit Vollgas in KO.
Auch wären dann alle Zeitfenster in einem anderen Licht zu sehen .
Denn unter der Voraussetzung das H.S. bis kurz vor 21:00 bei den Nachbarn war,kann sie bei 3 Std.Fahrt erst kurz vor Mitternacht in Ko.gewesen sein und das bei heilem Auto.Es ist jetzt schon schwer zu glauben das der Motorreadfahrer oder die Mercedesfahrerin sie dort gesehen haben wollen .
Der Motorradfahrer sprach von Dämmerung (Um Mitternacht ?? ) Will bis gegen .22:15 Fernsehen geguckt haben müsste dann noch min.ca 1 1/2 Std in der Gegeng rumgegurkt sein um dort H.S.zu treffen.
Das Lokal ist bekanntlich um diese Zeit ebenfalls schon geschlossen.
Sollte H.S.aus irgendwelchen Gründen zum langsam fahren gezwungen worden sein ,ist erst recht alles Makulatur.
Der Makler bestätigte die Hellhörigkeit des Hauses. Er hatte sich Dienstags mit Schemmers in der Altstadt zu einer Wohnungsbesichtigung getroffen, Schemmers kamen mit ihrem Audi dorthin ( unmittelbare Nähe zur besagten Bäckerei), eine weitere Verabredung für den kommenden Sonntag wurde von Herrn Sch. Am Mittwochen wegen einer Familienfeier abgesagt.TextAlso diese Aussage sagt doch zweierlei.Einmal verabredet sich der Sen.am Dienstag mit dem Makler und am Mittwoch sagt er ab wegen einer Familienfeier.Daraus schliesse ich das der Sen.schon am Mittwoch wußte das es Geburstagsbesuch gab.