Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
26.04.2013 um 22:07Anzeige
Jürgen57 schrieb:Heute in der Rhein-Zeitung: Der Mann, der in Kruft seine Frau und seine beiden Söhne (7 und 9 Jahre) mit Messer, Bratpfanne und Kissen erstickt, erschlagen und erstochen hat, bekommt lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld.Und, wo ist das Problem? Bei Alkohol und Marihuana kann - bei entsprechender Menge - doch ein Fall des § 21 StGB vorliegen. Das müsste man dann schon berücksichtigen.
Und? Die Verteidigung geht in Revision. Da fragt man sich schon, wieso? Ach ja, vor der Tat hatte der Angeklagte ja Marihuana geraucht und viel Alkohol getrunken, in der letzten Verhandlung auch seine Tat bereut.
Alles klar!
janborn schrieb:Na das ist ja toll.Doch, da stimmt alles. Vor allen Dingen deshalb, weil Deine Aussage natürlich schlicht falsch ist.
Wenn man sowas hört, hat man das Gefühl, man kann heutzutage ruhig jemanden umbringen, wenn man dann seine unglückliche Kindheit ins Spiel bringt, braucht man sich gar keine Sorgen mehr zu machen. Bald ist es soweit, dass man für einen Banküberfall länger sitzen muss, als für Mord. Da kann doch was nicht stimmen!
Tom_Ripley schrieb:Warum man bei Drogeneinfluß eine Strafminderung überhaupt annehmen kann entzieht sich auch meiner Denkweise. Wenn, dann sollte es strafverschärfend gewertet werden.Dies ergibt sich aus § 21 StGB iVm § 20 StGB. Falls es Dir um die grundlegenderen Überlegungen geht, die hinter diesen gesetzlichen Regelungen stehen, so kann ich auch da Dir gerne weiterhelfen.
@Jürgen57Das "Problem" liegt darin, dass es keinem Täter gelingen darf, aufgrund (vorsätzlichem?!) Alkohol-Drogenkonsum seine Strafe reduziert zu bekommen bei Mord.
Jürgen57 schrieb:
Heute in der Rhein-Zeitung: Der Mann, der in Kruft seine Frau und seine beiden Söhne (7 und 9 Jahre) mit Messer, Bratpfanne und Kissen erstickt, erschlagen und erstochen hat, bekommt lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld.
Und? Die Verteidigung geht in Revision. Da fragt man sich schon, wieso? Ach ja, vor der Tat hatte der Angeklagte ja Marihuana geraucht und viel Alkohol getrunken, in der letzten Verhandlung auch seine Tat bereut.
Alles klar!
Und, wo ist das Problem? Bei Alkohol und Marihuana kann - bei entsprechender Menge - doch ein Fall des § 21 StGB vorliegen. Das müsste man dann schon berücksichtigen.
Jürgen57 schrieb:Das "Problem" liegt darin, dass es keinem Täter gelingen darf, aufgrund (vorsätzlichem?!) Alkohol-Drogenkonsum seine Strafe reduziert zu bekommen bei Mord.1. Es kommt relativ selten vor, dass ein Täter Alkohol oder Drogen zu sich nimmt, um sich gezielt in einen Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit zu bringen. In den meisten Fällen, in denen der Alkohol oder Drogen einen Rolle gespielt haben, geschah dies, ohne dass der Täter schon bei dem Konsum die Tat beabsichtigte. Diese ergab sich vielmehr aus dem unkotrollierten Rauschzustand.
Dies wäre ja ein Leitfaden für zukünftige Taten Dritter. Manche vertragen sehr viel und machen im Rausch das, was bereits - lange vorher - in ihren Köpfen spukte. Die Drogen als Mittel, geringfügiger verurteilt zu werden.
DerGreif schrieb:1. Es kommt relativ selten vor, dass ein Täter Alkohol oder Drogen zu sich nimmt, um sich gezielt in einen Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit zu bringen. In den meisten Fällen, in denen der Alkohol oder Drogen einen Rolle gespielt haben, geschah dies, ohne dass der Täter schon bei dem Konsum die Tat beabsichtigte. Diese ergab sich vielmehr aus dem unkotrollierten Rauschzustand.Zu deinem ersten Satz: Das sagt die Statistik!
Jürgen57 schrieb:Zu deinem ersten Satz: Das sagt die Statistik!Nein. Das sagt nicht nur die Statistik, sondern auch die Wissenschaftler, die sich damit intensiv und regelmäßig auseinandersetzen, und der - hier ja auch gern und oft zitierte - gesunde Menschenverstand. Ein Großteil der vorsätzlichen Tötungsdelikte ereignet sich nunmal im Streit - sind dann meist auch gar nicht als Mord zu klassifizieren - und in einem Zustand, in dem Täter und Opfer erheblich alkoholisiert sind.
Aber wissen tun wir nichts, die Täter dürfen lügen (haben wir hier oft gelesen) und vorgeben, sie hätten getrunken, dies habe Agressionen ausgelöst, dann sei es zur Tat gekommen.
Sorry, aber Psychologen und Juristen werden diesbezüglich von gewieften Tätern öfters hinters Licht geführt als sie wahrhaben wollen.
Jürgen57 schrieb:nee, da reden wir aneinander vorbei.Es gibt ja auch Leute die - entgegen aller Wissenschaft - glauben, dass die Erde nur 6.000 Jahre alt ist. Ich glaube, da fehlt uns beiden dann tatsächlich eine brauchbare Diskussionsbasis.
Meine Meinung ist immer noch -durchaus entgegen aller Wissenschaft- dass es einen "Prozentsatz" von Tätern gibt, die die Wirkung von Alkohol bei ihren Taten zu ihren Gunsten recht gut einzuschätzen und einzusetzen wissen.
D´accord bin ich natürlich mit dir, dass es einen nicht unerheblichen Anteil von Taten gibt, die ohne Alkohol nicht passiert wären. Aber - darf die Tat trotzdem nicht hart verurteilt werden?
Beispiel: Der Tod des jungen Mannes am Alexanderplatz in Berlin im vergangenen Jahr: Gruppenagression, Alkohol etc.: Warum wirkt das strafmildernd? Der junge Mann ist tot, wurde ermordet (nein, Juristen nennen es Körperverletzung mit Todesfolge). Für mich ist das -manchmal-zynisch. Man stirbt nur einmal, ist aber für immer tot.