@wurstscheibe @Putztuch Erstmal sollte man das Urteil abwarten .
Die Revision zielt mit ihrer schriftlichen Begründung auf die Verletzung des Verfahrensrechts (Gesetzmäßigkeit des Prozesses) und des sachlichen Rechts (Gesetzmäßigkeit des schriftlichen Urteils).Ob eine Rev.überhaupt Erfolg ist also noch lange nicht in Sicht.
Was sollte man bitte schön jetzt schon vorbereiten ?
Wenn es zu einem Freispruch kommen sollte wird die STA es immer mit einer Rev.versuchen schon aus Prestiggründen .Wer verliert schon gerne ?
Da aber in der Regel nur 10-15% der Rev.Erfolg haben, sollte man ruhig Blut bewahren.
Was sollte denn bei dem Eisdielen Gespräch schon belastendes rauskommen ? Sollte sie sich tatsächlich um ein Alibi bemüht haben in ihrer Situation ist das ja nicht strafbar.Ob die ganze Aktion auch verwertbar ist werden wir sicherlich auch noch hören.Wir werden wohl wieder ein Verwertungs Verbot von Schwenn hören.
Ebenso sind die Aussagen des Freundes und seiner Mutter doch wahrscheinlich ebenso wertlos ,weil eben nur die Aussage im Gericht zählt.
@Tom_Ripley So ist es dafür ist er schließlich da .Er wird das schriftl.Urteil schon zerlegen wenn es eben nicht sauber ist.