Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
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Doppelmord, Prozess, Koblenz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
13.04.2013 um 13:55@sensibella
Wobei man im Falle einer Verurteilung dass nur hoffen könnte. Denn dann ist der Sack sowieso zu
Wobei man im Falle einer Verurteilung dass nur hoffen könnte. Denn dann ist der Sack sowieso zu
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
13.04.2013 um 13:57@Willy
wenn sie sich um kopf und kragen geredet hat, dann hat KHK.J. zuviel gebeugt, in der hoffnung den sack im verhör zuzumachen, diese nummer ging ja wohl nicht auf ;)
Willy schrieb:Ich gehe davon aus das das meiste der Infos von KHK.J.bei diesem Hintergrund wohl nicht den tatsächlichen Ermittlungsstand wiedergaben.ich glaube auch, dass der erfogsdruck über die vernunft gestellt wurde...die nummer vor pfingsten zeugt eigentlich davon...
wenn sie sich um kopf und kragen geredet hat, dann hat KHK.J. zuviel gebeugt, in der hoffnung den sack im verhör zuzumachen, diese nummer ging ja wohl nicht auf ;)
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
13.04.2013 um 13:57Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
13.04.2013 um 14:00@sensibella
Die Frage in diesem Verfahren ist nur welches ist der richtige Sack. Das werden wir wahrscheinlich nie erfahren . Dank der hervorragenden ( Achtung Ironie ) Ermittlungsarbeit der Kripo
Die Frage in diesem Verfahren ist nur welches ist der richtige Sack. Das werden wir wahrscheinlich nie erfahren . Dank der hervorragenden ( Achtung Ironie ) Ermittlungsarbeit der Kripo
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
13.04.2013 um 14:03@jonasschmidt91 du lehnst dich ganz schön weit zum Fenster raus du Rotzlöffel ;) Werde erst mal trocken hinter den Ohren, bevor du die Ermittlungsarbeit von Leuten kritisierst, die du zum einen nicht mal live erlebt hast und bei der Leute am Werk waren, die dir an Lebens- und Berufserfahrung ein wenig voraus sind :)
Im Eifer des Gefechtes (Wie Wieso und willy auch schrieben) sind eindeutig Fehler gemacht worden. Aber es menschelt überall. Das wirst du eines Tages auch für dich in Anspruch nehmen und dankbar sein, wenn man das bei dir dann auch so sieht.
Ich heiße das nicht gut. Ich sehe darin aber nicht den Grund, dass die Umstände wohl nie geklärt werden können.
Dass wir wahrscheinlich nie erfahren werden, was wirklich war da gebe ich dir recht. Weil ich mir sicher bin, dass Täter(in) nicht gestehen wird. Gleichwer es auch war.
Im Eifer des Gefechtes (Wie Wieso und willy auch schrieben) sind eindeutig Fehler gemacht worden. Aber es menschelt überall. Das wirst du eines Tages auch für dich in Anspruch nehmen und dankbar sein, wenn man das bei dir dann auch so sieht.
Ich heiße das nicht gut. Ich sehe darin aber nicht den Grund, dass die Umstände wohl nie geklärt werden können.
Dass wir wahrscheinlich nie erfahren werden, was wirklich war da gebe ich dir recht. Weil ich mir sicher bin, dass Täter(in) nicht gestehen wird. Gleichwer es auch war.
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
13.04.2013 um 14:03@Willy
@jonasschmidt91
Manchmal glaube ich Koblenz liegt gar nicht in Deutschland.
Willy schrieb: So ist es ,fragwürdige Methoden .Jawohl, und dann nicht Mal die Grundkenntnisse einen Festnahme kennen.
@jonasschmidt91
jonasschmidt91 schrieb: Ich glaube ( und das wird auch von einigen hier bestätigt) dass die Mehrheit der Bevölkerung ein instinktives Urvertrauen in die deutsche Polizei und die Justiz hat.
Manchmal glaube ich Koblenz liegt gar nicht in Deutschland.
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
13.04.2013 um 14:09@Kookie
Kookie schrieb:Manchmal glaube ich Koblenz liegt gar nicht in Deutschland.:) Diesen Gedanken hatte ich auch schon öfter :)
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13.04.2013 um 14:13Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
13.04.2013 um 14:14
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13.04.2013 um 14:31@sensibella
Danke für die bezeichnung Rotzlöffel ;-). Allerdings muss man die Arbeit der Koblenzer Kriminalpolizei nicht live erlebt haben, um zu dieser Meinung hier zu kommen. Denn:
1) Jeder Polizist im ersten Ausbildungsjahr bekommt eingetrichtert wie eine ORDENTLICHE Zeugenund Beschuldigten vernehmung abzulaufen hat, und wie sie zu protokollieren ist. Notfalls kann man das ja auch ganz einfach nochmal in der Strafprozessordnung unter dem § 58 Absatz 1 § 136 Absatz 1 und Absatz 3 sowie in der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ( u.a. 4 StR 455/08 oder . BGHSt [GS] 42, 139, 147; und des Bundesverfassungsgerichtes nachlesen. )
2) Lassen sich DNA Spuren des Ermittelnden Kriminalbeamten am Tatort finden , nicht aber vom MM Täter ( oder Täterin) muss ich mich doch fragen : Warum sind Täter mittlerweile wesentlich klüger als Kripo Beamte.
Danke für die bezeichnung Rotzlöffel ;-). Allerdings muss man die Arbeit der Koblenzer Kriminalpolizei nicht live erlebt haben, um zu dieser Meinung hier zu kommen. Denn:
1) Jeder Polizist im ersten Ausbildungsjahr bekommt eingetrichtert wie eine ORDENTLICHE Zeugenund Beschuldigten vernehmung abzulaufen hat, und wie sie zu protokollieren ist. Notfalls kann man das ja auch ganz einfach nochmal in der Strafprozessordnung unter dem § 58 Absatz 1 § 136 Absatz 1 und Absatz 3 sowie in der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ( u.a. 4 StR 455/08 oder . BGHSt [GS] 42, 139, 147; und des Bundesverfassungsgerichtes nachlesen. )
2) Lassen sich DNA Spuren des Ermittelnden Kriminalbeamten am Tatort finden , nicht aber vom MM Täter ( oder Täterin) muss ich mich doch fragen : Warum sind Täter mittlerweile wesentlich klüger als Kripo Beamte.
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
13.04.2013 um 14:38@jonasschmidt91
Sollten es mal mit Rike probieren.. Die kann´s.
jonasschmidt91 schrieb: 1) Jeder Polizist im ersten Ausbildungsjahr bekommt eingetrichtert wie eine ORDENTLICHE Zeugenund Beschuldigten vernehmung abzulaufen hat, und wie sie zu protokollieren ist.Da trichtern die verkehrten Leute.
Sollten es mal mit Rike probieren.. Die kann´s.
Verbum_peto
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13.04.2013 um 15:07@jonasschmidt
Du magst ja in vielem Recht haben. Allerdings ist es schon sehr mutig von dir, als Jurastudent im 2. Semester, wie schon geschehen, gestandene Juristen oder auch Polizeibeamte als Laien und Nichtskönner abzutun.
Dass es überall menschelt und auch, aus welchen Gründen auch immer, unsauber gearbeitet wird, ist etwas anderes. Die Arbeit darf ruhig kritisiert werden, wenn es etwas zu kritisieren gibt. Allerdings sollte bei aller Kritik der Respekt gegenüber den hinter der Arbeit stehenden Menschen nicht verloren gehen. Nota bene: man muss sein Jurastudium schon überdurchschnittlich abgeschlossen haben, um überhaupt bei der StA genommen zu werden. Und die Anklage in solch einem Verfahren vertreten zu dürfen, da muss man vorher auch schon Leistung gezeigt haben. Erst mal nachmachen, meine ich persönlich.
Du magst ja in vielem Recht haben. Allerdings ist es schon sehr mutig von dir, als Jurastudent im 2. Semester, wie schon geschehen, gestandene Juristen oder auch Polizeibeamte als Laien und Nichtskönner abzutun.
Dass es überall menschelt und auch, aus welchen Gründen auch immer, unsauber gearbeitet wird, ist etwas anderes. Die Arbeit darf ruhig kritisiert werden, wenn es etwas zu kritisieren gibt. Allerdings sollte bei aller Kritik der Respekt gegenüber den hinter der Arbeit stehenden Menschen nicht verloren gehen. Nota bene: man muss sein Jurastudium schon überdurchschnittlich abgeschlossen haben, um überhaupt bei der StA genommen zu werden. Und die Anklage in solch einem Verfahren vertreten zu dürfen, da muss man vorher auch schon Leistung gezeigt haben. Erst mal nachmachen, meine ich persönlich.
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
13.04.2013 um 15:18@sensibella
Vielleicht wären andere Ermittlungsergebnisse herausgekommen wenn man sich nicht frühzeitig auf H.S. festgelegt hätte . Auf jeden Fall zeigt der Umstand zu welchem Zeitpunkt mit der TÜ des Telefonanschlusses Schemmer begonnen wurde, in Kenntnis der Strafprozessualen Vorraussetzungen einer solchen Maßnahme , ( Vorrausgesetzt sie wurden eingehalten wovon ich aber ausgehe) dass man sich bereits zu einem sehr sehr frühen Zeitpunkt auf die Familie Schemmer festgelegt haben muss. H.S, muss zu diesem Zeitpunkt als hauptverdächtige gegolten haben, und wenn die Kripo erst einmal eine solche gefunden hat, konzentrieren sich die Ermittlungen erfahrungsgemäß auf diese Person. Ich sage nicht , dass nur in diese Richtung ermittelt wurde, aber hauptsächlich .
Im Eifer des Gefechtes (Wie Wieso und willy auch schrieben) sind eindeutig Fehler gemacht worden.Aber es menschelt überall.Natürlich machen Menschen Fehler , und dagegen sagen ich ja auch überhaupt nichts. Es kommt aber darauf an, ob Fehler gemacht werden die durch bloße Fahrlässigkeit verursacht sind, ( dann wären sie entschuldbar und in der Regel nicht so gravierend) oder die einfach der Unprofessionalität MANCHER Ermittlungsbeamter geschuldet ist.
Das wirst du eines Tages auch für dich in Anspruch nehmen und dankbar sein, wenn man das bei dir dann auch so sieht.t
Vielleicht wären andere Ermittlungsergebnisse herausgekommen wenn man sich nicht frühzeitig auf H.S. festgelegt hätte . Auf jeden Fall zeigt der Umstand zu welchem Zeitpunkt mit der TÜ des Telefonanschlusses Schemmer begonnen wurde, in Kenntnis der Strafprozessualen Vorraussetzungen einer solchen Maßnahme , ( Vorrausgesetzt sie wurden eingehalten wovon ich aber ausgehe) dass man sich bereits zu einem sehr sehr frühen Zeitpunkt auf die Familie Schemmer festgelegt haben muss. H.S, muss zu diesem Zeitpunkt als hauptverdächtige gegolten haben, und wenn die Kripo erst einmal eine solche gefunden hat, konzentrieren sich die Ermittlungen erfahrungsgemäß auf diese Person. Ich sage nicht , dass nur in diese Richtung ermittelt wurde, aber hauptsächlich .
Das wirst du eines Tages auch für dich in Anspruch nehmen und dankbar sein, wenn man das bei dir dann auch so sieht./ZITAT]
Bitte ziehe keine Rückschlüsse auf mich. Du kennst mich nicht. Wenn ich irgendwo einen Fehler mache dann stehe ich dafür gerade , und entschuldige mich nicht mit Lächerlichkeiten wie dass ist mir im Eifer des Gefächts passiert.
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
13.04.2013 um 15:50jonasschmidt91 schrieb:Vielleicht wären andere Ermittlungsergebnisse herausgekommen wenn man sich nicht frühzeitig auf H.S. festgelegt hätte . Auf jeden Fall zeigt der Umstand zu welchem Zeitpunkt mit der TÜ des Telefonanschlusses Schemmer begonnen wurde, in Kenntnis der Strafprozessualen Vorraussetzungen einer solchen Maßnahme , ( Vorrausgesetzt sie wurden eingehalten wovon ich aber ausgehe) dass man sich bereits zu einem sehr sehr frühen Zeitpunkt auf die Familie Schemmer festgelegt haben muss. H.S, muss zu diesem Zeitpunkt als hauptverdächtige gegolten haben, und wenn die Kripo erst einmal eine solche gefunden hat, konzentrieren sich die Ermittlungen erfahrungsgemäß auf diese Person. Ich sage nicht , dass nur in diese Richtung ermittelt wurde, aber hauptsächlich .Dass in einem solchen Mordfall bei der Tätersuche auch das nahe familiäre Umfeld überwacht wird, dürfte doch wohl zur üblichen Ermittlungsarbeit gehören. Auch dass HS zu diesem frühen Zeitpunkt als hauptverdächtig galt, ist eine Unterstellung von dir. Mit derartigen Äußerungen wäre ich vorsichtiger.
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
13.04.2013 um 16:19@Verbum_peto
1) Ich kenne mehr als genug Leute ( u.a. meinen Cousain ) die mit einem mehr als schwachen Abschluss( Schnitt 4,0 ) bei der Staatsanwaltschaft genommen wurde und es zum leitenden Oberstaatsanwalt gebracht haben.
2) Natürlich ist es schlechterdings nicht möglich bereits im 2 Semester Jura genug Erfahrungen zu haben um die Ermittlungsarbeit " gestandener Juristen " kritisieren zu dürfen. Jedoch denke ich dass man von einem Rechtsanwaltsfachangestellten der seine Ausbildung als einer der Jahrgangsbesten ( 1.1 Schnitt) abgelegt hat, und in einer der bekanntesten Frankfurter Kanzleien gearbeitet hat ( man verzeihe mir bitte die Prahlerei, das ist normalerweise überhaupt nicht meine Art) genug Kentniss der Strafprozessordnung erwarten darf damit dieser beurteilen kann wann er ein faules Ei vor sich hat.
Diesem kann man kein direktes Fehlverhalten in der Hauptverhandlung vorwerfen.
Zu der weiblichen Verteterin der Anklage lässt sich folgendes schreiben.
1) Du schreibst dass man um in einem solchen Verfahren die Anklage vertreten zu dürfen bereits leistung gezeigt haben muss. Das stimmt nicht.
In kleinen Landgerichtsbezirken ( wie z.B. Koblenz ) ist es üblich dass der ermittelnde Staatsanwalt in dem Verfahren die Anklage vertritt. Und dazu muss einfach nur ein Mord in dessen Zuständigekeitsbereich ( örtlich oder zeitlich ) fallen . Meiner Meinung nach hat Frau M . einfach Glück gehabt, dass der Mord zu einem Zeitpunkt entdeckt wurde , indem sie Bereitschaft hatte. Das hat mit Leistung überhaupt nichts zu tun. Desweiteren wirst du in Koblenz keinen großen Prozess vor einem Landgericht finden indem Frau M. in den vergangenen 2 Jahren die Anklage ALLEINE vertreten hat. Sie ist normalerweise nur in winzigen Verfahren vor dem Amtsgericht Neuwied und Koblenz )Vertreterin der Anklage und selbst dort fällt sie durch inkompetenz dem Vorsitzenden Richter auf ( Ich habe das bereits ausführlich hier berichtet)
2) Ist es für mich schon verwunderlich dass in einem Verfahren von diesem Umfang ( relativ gering im Vergleich zu anderen Prozessen) 2 Staatsanwälte die Anklage vertreten. Normalerweise sitzt da nämlich nur einer. Mag der erwateten Dauer des Prozesses geschuldet sein, aber es fällt auf.
@muscaria
Es ist zwar in der Tat normal dass das familiäre Umfeld der Opfer ÜBERPRÜFT wird. Und dagegen ist auch überhaupt nichts zu sagen.
Aber: Hier ist bereits zu einem sehr sehr frühen Zeitpunkt knapp 2 Monat nach der Tat ) derart in die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten eingegriffen worden , dass ( geht man davon aus dass alles mit Rechten Dingen abgegangen ist ) nur ein Schluss in Betracht kommt.
Sie galt bereits spätestens 1 Monat ( wahrscheinlich von Anfang an) zumindest als Verdächtige , spätestens am 31.08. jedoch als dringend Tatverdächtig , und um diesen Status zu bekommen muss in einem Rechtsstaatlichen Verfahren einiges gegen die Beschuldigte vorliegen und die Kripo sehr intensiv in ihre Richtung ermittelt haben.
Falls es dich interessiert schau dir doch einmal die Vorraussetzungen für eine Telefonüberwachung auf Grundlage der Strafprozessordnung ( in § 100 a hier besonders interessant Absatz 1 Nr 1 und Nr 3 sowie BVerfG 2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08, 2 BvR 422/08 ) an. #
Ich persönlich ziehe daher für mich den Schluss dass, ( unterstellt man die Rechtsstaatlichkeit dieser Maßnahme ) nicht mehr von einer Routineüberprüfung der Familie ausgegangen werden kann, sondern von einem dringenden tatverdacht gesprochen werden muss. Liegen besonders die Vorraussetzungen des Absatzes 1 Nr 3 vor, ( und das müssen sie sonst ist die Maßnahme rechtswiedrig) lässt das den Schluss nahe dass sehr intensiv in richtung Familie ermittelt wurde , was ja von einer Kripo beamtin zumindest was diesen Zeitpunkt betrifft meiner Erinnerung nach im Zeugenstand bestritten wurde
Verbum_peto schrieb:man muss sein Jurastudium schon überdurchschnittlich abgeschlossen haben, um überhaupt bei der StA genommen zu werden.Nein muss man nicht.
1) Ich kenne mehr als genug Leute ( u.a. meinen Cousain ) die mit einem mehr als schwachen Abschluss( Schnitt 4,0 ) bei der Staatsanwaltschaft genommen wurde und es zum leitenden Oberstaatsanwalt gebracht haben.
2) Natürlich ist es schlechterdings nicht möglich bereits im 2 Semester Jura genug Erfahrungen zu haben um die Ermittlungsarbeit " gestandener Juristen " kritisieren zu dürfen. Jedoch denke ich dass man von einem Rechtsanwaltsfachangestellten der seine Ausbildung als einer der Jahrgangsbesten ( 1.1 Schnitt) abgelegt hat, und in einer der bekanntesten Frankfurter Kanzleien gearbeitet hat ( man verzeihe mir bitte die Prahlerei, das ist normalerweise überhaupt nicht meine Art) genug Kentniss der Strafprozessordnung erwarten darf damit dieser beurteilen kann wann er ein faules Ei vor sich hat.
Verbum_peto schrieb: Und die Anklage in solch einem Verfahren vertreten zu dürfen, da muss man vorher auch schon Leistung gezeigt habenDu wirst von mir kaum einen Kommentar zum männlichen Vertreter der Staatsanwaltschaft vernehmen . Meines wissens habe ich nur in einem einzigen Beitrag geschrieben dass ich die beiden Staatsanwälte für einen totalausfall halte. Das nehme ich in Bezug auf den männlichen Vertreter der Staatsanwaltschaft zurück)
Diesem kann man kein direktes Fehlverhalten in der Hauptverhandlung vorwerfen.
Zu der weiblichen Verteterin der Anklage lässt sich folgendes schreiben.
1) Du schreibst dass man um in einem solchen Verfahren die Anklage vertreten zu dürfen bereits leistung gezeigt haben muss. Das stimmt nicht.
In kleinen Landgerichtsbezirken ( wie z.B. Koblenz ) ist es üblich dass der ermittelnde Staatsanwalt in dem Verfahren die Anklage vertritt. Und dazu muss einfach nur ein Mord in dessen Zuständigekeitsbereich ( örtlich oder zeitlich ) fallen . Meiner Meinung nach hat Frau M . einfach Glück gehabt, dass der Mord zu einem Zeitpunkt entdeckt wurde , indem sie Bereitschaft hatte. Das hat mit Leistung überhaupt nichts zu tun. Desweiteren wirst du in Koblenz keinen großen Prozess vor einem Landgericht finden indem Frau M. in den vergangenen 2 Jahren die Anklage ALLEINE vertreten hat. Sie ist normalerweise nur in winzigen Verfahren vor dem Amtsgericht Neuwied und Koblenz )Vertreterin der Anklage und selbst dort fällt sie durch inkompetenz dem Vorsitzenden Richter auf ( Ich habe das bereits ausführlich hier berichtet)
2) Ist es für mich schon verwunderlich dass in einem Verfahren von diesem Umfang ( relativ gering im Vergleich zu anderen Prozessen) 2 Staatsanwälte die Anklage vertreten. Normalerweise sitzt da nämlich nur einer. Mag der erwateten Dauer des Prozesses geschuldet sein, aber es fällt auf.
@muscaria
muscaria schrieb:Dass in einem solchen Mordfall bei der Tätersuche auch das nahe familiäre Umfeld überwacht wird, dürfte doch wohl zur üblichen Ermittlungsarbeit gehörebeten wir für unseren Rechtsstaat das das keine routinemäßige Überprüfung war . Denn dann können wir gleich den Polizeistaat ausrufen.
Es ist zwar in der Tat normal dass das familiäre Umfeld der Opfer ÜBERPRÜFT wird. Und dagegen ist auch überhaupt nichts zu sagen.
Aber: Hier ist bereits zu einem sehr sehr frühen Zeitpunkt knapp 2 Monat nach der Tat ) derart in die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten eingegriffen worden , dass ( geht man davon aus dass alles mit Rechten Dingen abgegangen ist ) nur ein Schluss in Betracht kommt.
Sie galt bereits spätestens 1 Monat ( wahrscheinlich von Anfang an) zumindest als Verdächtige , spätestens am 31.08. jedoch als dringend Tatverdächtig , und um diesen Status zu bekommen muss in einem Rechtsstaatlichen Verfahren einiges gegen die Beschuldigte vorliegen und die Kripo sehr intensiv in ihre Richtung ermittelt haben.
Falls es dich interessiert schau dir doch einmal die Vorraussetzungen für eine Telefonüberwachung auf Grundlage der Strafprozessordnung ( in § 100 a hier besonders interessant Absatz 1 Nr 1 und Nr 3 sowie BVerfG 2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08, 2 BvR 422/08 ) an. #
Ich persönlich ziehe daher für mich den Schluss dass, ( unterstellt man die Rechtsstaatlichkeit dieser Maßnahme ) nicht mehr von einer Routineüberprüfung der Familie ausgegangen werden kann, sondern von einem dringenden tatverdacht gesprochen werden muss. Liegen besonders die Vorraussetzungen des Absatzes 1 Nr 3 vor, ( und das müssen sie sonst ist die Maßnahme rechtswiedrig) lässt das den Schluss nahe dass sehr intensiv in richtung Familie ermittelt wurde , was ja von einer Kripo beamtin zumindest was diesen Zeitpunkt betrifft meiner Erinnerung nach im Zeugenstand bestritten wurde
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
13.04.2013 um 16:56@jonasschmidt91
der Rotzlöffel war augenzwinkernd und nicht böse gemeint. Aber ich denke, das weißt du auch.
Ansonsten muss ich dir weiter etwas widersprechen. Wir wissen nicht mal genau, ob und was schief gegangen ist. Diese unsägliche DNA-Geschichte kann ich langsam nicht mehr hören! Und auch wenn es hier immer wieder geschrieben wird, ist es nicht alles so einfach und leicht! Man kann mir da gern widersprechen. Ich äußere mich dazu auch nicht mehr groß. Es gibt genug Fachliteratur, in der nachzulesen ist, dass man nicht allüberall wo man sich befindet DNA hinterlässt. Dass die Polizeibeamten ihre DNA hinterlassen haben ist mir neu. Aber auch das wäre - wenn auch sicher nicht optimal - kein Hindernis, das Verbrechen aufzuklären.
Die Fehler bei der Art der Verhöre waren ja wohl eher ein Eigentor für die KP und sind in meinen Augen auch nicht hinderlich daran, die Wahrheit zu erfahren.
Das Einzige, was daran hindert ist, dass Täter(in) nicht geständig ist. Alles andere ist, wie es ist. Ich glaube nicht, dass sich auch nur einer in unserem Kreise anmaßen kann zu sagen, ob SpuSi und Co sauber und gut gearbeitet haben. Man mag zu dem ein oder anderen eine persönliche Meinung haben (die habe ich auch). Aber Wissen ist das nicht!
Den Eifer des Gefechtes habe ich ins Spiel gebracht und nicht die Personen, die sich in deinen Augen entschuldigen müssten (für was genau?).
Zumal, wenn Festnahme und Verhör der St. sowie die Umstände es so waren, wie geschildert, dann kann man da keine Entschuldigung aus dem Hut zaubern. Das Kind ist in den Brunnen gefallen. Geschadet hat man damit der TV nicht. Höchstens sich selbst.
Die Art wie mit St. umgegangen wurde ist menschlich absolut nicht in Ordnung. Und da wäre - ganz unabhängig vom Prozesssausgang - eine satte Entschuldigung fällig. Denn egal was ihre Mutter getan hat oder auch nicht: die 3 sind unschuldige Opfer dieser ganzen Geschichte und gehören geschützt.
Ansonsten kann ich dir nur eines sagen: ich habe in deinem Alter sehr oft gedacht, dass mir dies oder das nicht passieren wird.... Das Leben hat mich eines besseren belehrt.
Ich wünsche dir aber sehr, dass du nie in diese Lage kommst, dass du Fehler begehst, die eben nicht so einfach zu entschuldigen sind und für die du auch keine Erklärung haben wirst.
der Rotzlöffel war augenzwinkernd und nicht böse gemeint. Aber ich denke, das weißt du auch.
Ansonsten muss ich dir weiter etwas widersprechen. Wir wissen nicht mal genau, ob und was schief gegangen ist. Diese unsägliche DNA-Geschichte kann ich langsam nicht mehr hören! Und auch wenn es hier immer wieder geschrieben wird, ist es nicht alles so einfach und leicht! Man kann mir da gern widersprechen. Ich äußere mich dazu auch nicht mehr groß. Es gibt genug Fachliteratur, in der nachzulesen ist, dass man nicht allüberall wo man sich befindet DNA hinterlässt. Dass die Polizeibeamten ihre DNA hinterlassen haben ist mir neu. Aber auch das wäre - wenn auch sicher nicht optimal - kein Hindernis, das Verbrechen aufzuklären.
Die Fehler bei der Art der Verhöre waren ja wohl eher ein Eigentor für die KP und sind in meinen Augen auch nicht hinderlich daran, die Wahrheit zu erfahren.
Das Einzige, was daran hindert ist, dass Täter(in) nicht geständig ist. Alles andere ist, wie es ist. Ich glaube nicht, dass sich auch nur einer in unserem Kreise anmaßen kann zu sagen, ob SpuSi und Co sauber und gut gearbeitet haben. Man mag zu dem ein oder anderen eine persönliche Meinung haben (die habe ich auch). Aber Wissen ist das nicht!
Den Eifer des Gefechtes habe ich ins Spiel gebracht und nicht die Personen, die sich in deinen Augen entschuldigen müssten (für was genau?).
Zumal, wenn Festnahme und Verhör der St. sowie die Umstände es so waren, wie geschildert, dann kann man da keine Entschuldigung aus dem Hut zaubern. Das Kind ist in den Brunnen gefallen. Geschadet hat man damit der TV nicht. Höchstens sich selbst.
Die Art wie mit St. umgegangen wurde ist menschlich absolut nicht in Ordnung. Und da wäre - ganz unabhängig vom Prozesssausgang - eine satte Entschuldigung fällig. Denn egal was ihre Mutter getan hat oder auch nicht: die 3 sind unschuldige Opfer dieser ganzen Geschichte und gehören geschützt.
Ansonsten kann ich dir nur eines sagen: ich habe in deinem Alter sehr oft gedacht, dass mir dies oder das nicht passieren wird.... Das Leben hat mich eines besseren belehrt.
Ich wünsche dir aber sehr, dass du nie in diese Lage kommst, dass du Fehler begehst, die eben nicht so einfach zu entschuldigen sind und für die du auch keine Erklärung haben wirst.
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
13.04.2013 um 16:58sensibella schrieb:der Rotzlöffel war augenzwinkernd und nicht böse gemeint. Aber ich denke, das weißt du auchLogisch
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
13.04.2013 um 17:14@sensibella
Es muss sich keiner Entschuldigen, passiert ist eben passiert.
Es muss sich keiner Entschuldigen, passiert ist eben passiert.
sensibella schrieb:Die Art wie mit St. umgegangen wurde ist menschlich absolut nicht in Ordnung. Und da wäre - ganz unabhängig vom Prozesssausgang - eine satte Entschuldigung fällig. Denn egal was ihre Mutter getan hat oder auch nicht: die 3 sind unschuldige Opfer dieser ganzen Geschichte und gehören geschützt.Wie meinst du das jetzt. Habe leider den letzten Verhandlungstag nicht zur gänze mitbekommen ( Zeugenaussagen fehlen mir komplett) kann allerdings nicht erkennen wieso sich irgendjemand bei St entschuldigen sollte. Sicher die Erziehungsmethoden der HS sind nicht ganz einwandfrei
sensibella schrieb:ass sich auch nur einer in unserem Kreise anmaßen kann zu sagen, ob SpuSi und Co sauber und gut gearbeitet habenNach allem was wir hier gehört haben denke ich dass man von einer sehr sorgfältigen Spurensicherung und Dokoumentation reden kann.
sensibella schrieb:Die Fehler bei der Art der Verhöre waren ja wohl eher ein Eigentor für die KP und sind in meinen Augen auch nicht hinderlich daran, die Wahrheit zu erfahren.ja und nein. Für die Ermittlungen sind diese Fehler in der Tat erst einmal unerheblich. Das Problem ist ein anderes. Sie bieten der Verteidigung ( und ganz besonders Dr Schwenn ) aber mehr als genug Zündstoff. Nun kann Schwenn in seinem Plädoyer alles unglaubwürdig machen was ihm nicht in den Kram passt . Und das halte ich einfach für überflüssig.