Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
24.05.2013 um 11:38@jungler
Sie wurde ordnungsgemäss gefragt und sie hat ja gesagt .Das es nach 18:00 keinen Anwalt in einer ländliche Gegend gibt sollte doch auch dir klar sein.
Hier wurde verbreitet sie hat auf einen Anwalt verzichtet.Das ist eben unwahr sie konnte keinen erreichen.
Es wundert mich schon ,da Du ja selber im Prozess dabei warst.das nun in Abrede stellt oder aber auch keine Klarstellung zu den aufgestellten Behauptungen versuchst.
@salbei
Auch bei dir trifft zu ,das Du als Prozessbeobachter und Kenner der damaligen Posts zu diesem Thema die Klarstellung verweigerst.
Bitte lyncht mich jetzt nicht, aber ich habe das so in Erinnerung, daß KHK Lauxen die HS nach ordnungsgemäßer Belehrung gefragt hat, ob diese nunmehr einen RA anrufen wolle.Si sagte ja ! Er reichte ihr das Telefon und sie suchte die Tel. Nr. in einem von Lauxen überreichten Tel. Buch und wählte nach dem Auffinden selbiger die Nr. ihres "Opferanwaltes", womöglich fühlte sie sich in diesem Moment tatsächlich als "Opfer"...?Du solltest einfach lesen was der Berichterstatter geschrieben hat.
Nach (vermuteten) Freizeichens und langem Durchläuten merkte sie, daß dort (Opferanwalt) keiner mehr erreichbar war.
Text
Sie wurde ordnungsgemäss gefragt und sie hat ja gesagt .Das es nach 18:00 keinen Anwalt in einer ländliche Gegend gibt sollte doch auch dir klar sein.
Hier wurde verbreitet sie hat auf einen Anwalt verzichtet.Das ist eben unwahr sie konnte keinen erreichen.
Es wundert mich schon ,da Du ja selber im Prozess dabei warst.das nun in Abrede stellt oder aber auch keine Klarstellung zu den aufgestellten Behauptungen versuchst.
@salbei
Ich glaube, in dem Moment fühlte sie sich über die Dinge erhaben, selbst Frau genug, den Anwalt überflüssig zu empfinden. (?)TextAuch Du solltest den Beitrag von DD lesen .Sie hat einfach keinen RA mehr erreicht und der KHK ist seiner Informationspflicht nicht nach gekommen ihr den Notdienst zu vermitteln.
Auch bei dir trifft zu ,das Du als Prozessbeobachter und Kenner der damaligen Posts zu diesem Thema die Klarstellung verweigerst.
Nun ist der Angeklagten seitens der Bonner Gutachterin ja absolut klares Denken, eloquenteWas hat dieser Kommentar mit der Informationspflicht einen Anwalt zu besorgen zu tun ?
Ausdrucksweise, waches Teilnehmen an den Gesprächen, reger Blickkontakt und und und
bis in die Morgenstunden attestiert worden. Drängt sich da nicht der Gedanke auf, dass die Angeklagte den Begriff "ich sage nichts ohne meinen Anwalt", den sie aus ihrem umfassenden Thrillerfundus inhaliert, aus jedem Krimi aufgenommen hat, in den Sinn gekommen ist?Text