@ Willy:
Ich habe mir jetzt den von dir geposteten Link mal näher angesehen und zitiere mal die Stelle, in der es um das hingelegte Telefonbuch geht:
Willy schrieb:Berühmt geworden ist der Fall, bei dem die Polizei dem Festgenommenen mitten in der Nacht lediglich ein Telefonbuch hinlegte. Als der Festgenommene mit den spärlichen Informationen des Telefonbuchs des Nächtens keinen Verteidiger herbeirufen konnte, wurde schließlich eine Vernehmung ohne Verteidiger durchgeführt. Der BGH entschied später, dass die so gewonnenen Erkenntnisse aus der Vernehmung rechtsstaatswidrig gewonnen wurden und unter Berücksichtigung bestimmter prozessualer Bedingungen im weiteren Strafverfahren nicht verwandt werden dürfen.
http://www.fachanwaelte-strafrecht-potsdamer-platz.de/unser-service/aktuelles/allgemeines-strafrecht/ihre-rechte-bei-festnahme-und-verhaftung.htmlDabei ist es wichtig, auch scheinbar unwichtige Satzteile zu berücksichtigen, die da wären:
Willy schrieb:... unter Berücksichtigung bestimmter prozessualer Bedingungen im weiteren Strafverfahren nicht verwandt werden dürfen.
So weit ich weiß, gibt es zwei unabhängige Gutachten über das Aussageverhalten der Festgenommenen, die beide einstimmig darin sind, dass die Dame sich klar und deutlich ausdrücken konnte, dass sie Fragen inhaltlich verstanden hat und so weiter und so weiter.
Mit diesen beiden Gutachten ist für mich erwiesen, dass die Festgenommene sehr wohl in der Lage gewesen sein dürfte, ihre Rechte wahrzunehmen. Aus meiner Sicht war es IHR Fehler, keinen weiteren Versuch mehr zu starten und diesen sogar noch abzulehnen.
Aber gut, auch ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Aber bis dahin vergeht entweder noch viel Zeit oder... der Freispruch erfolgt.
Da heißt es einfach abzuwarten.