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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

7.496 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Doppelmord, Prozess, Koblenz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

25.05.2013 um 17:44
@Tom_Ripley
Zitat von Tom_RipleyTom_Ripley schrieb:Wurde untersucht ob in der Nacht jemand in der Nähe sein Elektromobil aufgeladen
hatte?
Auf was willst du bei deiner Frage hinaus?


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

25.05.2013 um 17:49
@ Almera

Ob ein Ökomörder ökologisch korrekt an- und abreiste.
Wenn er nicht aus der nächsten Umgebung kam müsste er nachladen.
Aus Haren ist das in einer Nacht ohnehin nicht zu schaffen.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

25.05.2013 um 17:54
@Tom_Ripley
Ach so..aber ist man denn nicht sowieso davon ausgegangen, dass mit einem Benziner gefahren wurde..sprich dem BMW?

Deswegen hatte mich das mit der Ökologie etwas verwirrt


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

25.05.2013 um 18:00
@ Almera
Nach so vielen Prozesstagen ist nicht mal die Anreise geklärt.
Wie auch sonst nicht viel.
Wir werden ganz schön uns auf die intuition von Richter Bock, ich meine die freie Beweiswürdigung des
Richters, verlassen müssen.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

25.05.2013 um 18:09
@Tom_Ripley
Das ist es..du hast mich endlich auf dieses Wort gebracht..ich wusste einfach nicht mehr wie das genau hieß..habe mich d und d gegoogelt..

Freie Beweiswürdigung: Das würde doch bedeuten, dass der Richter einen gewissen Ermessungsspielraum hat, wenn er überzeugt ist von der Schuld des Angeklagten..so ungefähr habe ich es verstanden


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

25.05.2013 um 18:13
@almera

Ja im Wesentlichen muss der Richter nur überzeugt sein.
Und dann es im Urteil richtig formulieren und unbedingt schreiben das er keinerlei Zweifel hat.
Dann ist es (meist) auch revisionsfest.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

25.05.2013 um 22:41
@ Willy:

Ich habe mir jetzt den von dir geposteten Link mal näher angesehen und zitiere mal die Stelle, in der es um das hingelegte Telefonbuch geht:
Zitat von WillyWilly schrieb:Berühmt geworden ist der Fall, bei dem die Polizei dem Festgenommenen mitten in der Nacht lediglich ein Telefonbuch hinlegte. Als der Festgenommene mit den spärlichen Informationen des Telefonbuchs des Nächtens keinen Verteidiger herbeirufen konnte, wurde schließlich eine Vernehmung ohne Verteidiger durchgeführt. Der BGH entschied später, dass die so gewonnenen Erkenntnisse aus der Vernehmung rechtsstaatswidrig gewonnen wurden und unter Berücksichtigung bestimmter prozessualer Bedingungen im weiteren Strafverfahren nicht verwandt werden dürfen.
http://www.fachanwaelte-strafrecht-potsdamer-platz.de/unser-service/aktuelles/allgemeines-strafrecht/ihre-rechte-bei-festnahme-und-verhaftung.html

Dabei ist es wichtig, auch scheinbar unwichtige Satzteile zu berücksichtigen, die da wären:
Zitat von WillyWilly schrieb:... unter Berücksichtigung bestimmter prozessualer Bedingungen im weiteren Strafverfahren nicht verwandt werden dürfen.
So weit ich weiß, gibt es zwei unabhängige Gutachten über das Aussageverhalten der Festgenommenen, die beide einstimmig darin sind, dass die Dame sich klar und deutlich ausdrücken konnte, dass sie Fragen inhaltlich verstanden hat und so weiter und so weiter.

Mit diesen beiden Gutachten ist für mich erwiesen, dass die Festgenommene sehr wohl in der Lage gewesen sein dürfte, ihre Rechte wahrzunehmen. Aus meiner Sicht war es IHR Fehler, keinen weiteren Versuch mehr zu starten und diesen sogar noch abzulehnen.

Aber gut, auch ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Aber bis dahin vergeht entweder noch viel Zeit oder... der Freispruch erfolgt.

Da heißt es einfach abzuwarten.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

25.05.2013 um 22:47
Zitat von janbornjanborn schrieb:Nur zur Information:
Es gab keine Grußanzeige zum Geburtstag.
Es gab mal Zeiten, da wurde ein zu früher Geburtstagsgruß als "bevorstehendes Unglück" bezeichnet. Wenn der Geburtstag also morgen ist, könnten die Glückwünsche auch noch am Montag in der Zeitung stehen.

Nach den vielen anderen Grußbotschaften wäre es allerdings eigenartig, wenn keine Anzeige geschaltet worden wäre.

Deshalb: abwarten bis Montag.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

25.05.2013 um 23:00
Zitat von almeraalmera schrieb:Angenommen die Lampen waren aus, dann hätten doch die Juniors das Licht bestimmt erstmal angemacht..die Rolläden waren ja unten, somit also dunkel..dann hätten sie ja damit die eventuellen "brauchbaren" Spuren verwischt..
Wäre jetzt mal so meine Überlegung
Meines Wissens hat man den Senior im Bad gefunden. Zwar hatte er noch uriniert, zum abziehen ist er aber nicht mehr gekommen. Geht ein Senior ohne Licht zur Toilette? Was wir NICHT wissen: War das Licht im Bad an oder aus, als die Juniors kamen? Was ist mit Licht im Schlafzimmer bei Auffindung? Den XYZ-Ausschnitt kann man diesbezüglich wohl nicht für die Beantwortung dieser Fragen heranziehen. Zu sehen waren weder die Angeklagte noch die Verhältnisse im Bad oder Schlafzimmer.

Man kann natürlich erst einmal davon ausgehen, dass der Senior beim Aufstehen ein kleines Nachttischlämpchen eingeschaltet haben könnte und anschließend auch das Bad-Licht.
Ich denke, die genaue Auffindesituation wird in den Akten stehen. Ob H. und B. S. dazu befragt wurden und welche Angaben sie gemacht haben, wurde wohl auch nicht in den öffentlichen Verhandlungen erläutert, oder?

Dass die/der Mörder/in Licht eingeschaltet haben soll, glaube ich nicht. Die Gefahr einer zu frühen Entdeckung wäre meines Erachtens viel zu groß gewesen. Ausschalten allerdings halte ich für möglich.

Schade, dass so viele Fragen offen bleiben. Aber Akten haben wir nun mal nicht zum Lesen...


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

25.05.2013 um 23:05
Es ist möglich das der Senior das Licht angemacht hat genauso wie es möglich ist
im Dunkeln den bekannten Weg zum bekannten Ort zu finden und zu gehen.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

25.05.2013 um 23:13
Zitat von Tom_RipleyTom_Ripley schrieb:Es ist möglich das der Senior das Licht angemacht hat genauso wie es möglich ist
im Dunkeln den bekannten Weg zum bekannten Ort zu finden und zu gehen.
Natürlich ist das möglich, im Dunkeln ins Bad zu gehen;keine Frage. Allerdings wäre das sehr ungewöhnlich für eine Person Mitte siebzig.

Ja, es ist möglich und ja, ich würde gerne mal diesbezüglich einen Blick in die Akten werfen...


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

25.05.2013 um 23:15
@ Putztuch

Die Frage für mich ist ob von außen Licht zu sehen wäre in diesem Fall.
Ich könnte mir vorstellen das dies einen Täter warten lassen würde.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

25.05.2013 um 23:18
Zitat von Tom_RipleyTom_Ripley schrieb:@ Putztuch

Die Frage für mich ist ob von außen Licht zu sehen wäre in diesem Fall.
Ich könnte mir vorstellen das dies einen Täter warten lassen würde.
Interessante Frage. Leider kennen wir die Örtlichkeiten nicht und auch nicht, wie blickdicht die Rolläden heruntergelassen waren. Manche lassen immer noch einige kleine Lichtschlitze offen und andere ziehen komplett runter.

Auch etwas, was wohl für immer unbeantwortet bleiben wird.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

25.05.2013 um 23:22
Wichtig ist meiner Meinung nach doch nicht was die Polizei richtig oder falsch gemacht hat. Das hat doch nichts damit zu tun ob die Angeklagte schuldig ist oder nicht. Oder verstehe ich da etwas falsch?


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

25.05.2013 um 23:26
Zitat von PaulanerPaulaner schrieb:Wichtig ist meiner Meinung nach doch nicht was die Polizei richtig oder falsch gemacht hat. Das hat doch nichts damit zu tun ob die Angeklagte schuldig ist oder nicht. Oder verstehe ich da etwas falsch?
Du meinst jetzt die Sache mit dem Telefonbuch, richtig? Nun, wenn die Vorgehensweise der Polizei juristisch nicht in Ordnung war, ist das natürlich ein äußerst heftiger Revisionsgrund im Falle einer Verurteilung. Da bin ich ganz bei Schwenn. Die Frage ist, ob die Gutachten über das Aussageverhalten nicht als Gegenbeweis einer polizeilichen Verfehlung gelten könnten.

Sollte ein Freispruch erfolgen, ist die ganze Sache sowieso hinfällig und kann vergessen werden.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

25.05.2013 um 23:28
Das heisst, wenn ich eine Straftat begehe, könnte ich nicht bestraft werden, weil die Polizei Fehler gemacht hat?


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

25.05.2013 um 23:35
Zitat von PaulanerPaulaner schrieb:Das heisst, wenn ich eine Straftat begehe, könnte ich nicht bestraft werden, weil die Polizei Fehler gemacht hat?
Nein, so einfach ist das dann doch nicht.

Eine erfolgreiche Revision (beim BGH) führt nur dazu, dass erneut verhandelt werden muss und die Revisionsgründe berücksichtigt werden müssen.

Könnte (rein theoretisch natürlich) also sein, dass die gesamte Verhandlung von vorne beginnen muss und die Aussagen der Angeklagten (bei der Polizei) nicht mehr berücksichtigt werden dürfen.

Aber das ist wirklich noch sehr weit hergeholt. Nicht umsonst hat man gleich zwei verwertbare Gutachten eingeholt; bezüglich des Aussageverhaltens der damals Festgenommenen.

Meines Erachtens hat man da wohl schon so etwas in Erwägung gezogen und deshalb vorgebeugt.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

26.05.2013 um 11:00
Das Urteil von Richter Bock im Fall der Tötung eines Polizisten bei der Festnahme eines Rockers wurde im Revisionsverfahren aufgehoben. Das ist doch auch eine Schlappe für den Richter. Ich denke, ein Richter der fortlaufend juritisch nicht korrekte Urteile spricht, ist fehl am Platz. Insofern wird sich Bock kein zweites fehlerhaftes Urteil leisten.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

26.05.2013 um 11:32
@Wikinaut und woher wissen wir, was das fehlerhafte Urteil in diesem Fall wäre? Ich gehe mal schwer davon aus, dass der Vorsitzende sein Urteil nicht "Schlappen-mäßig" fällt sondern anhand des Bildes, dass er sich in den letzten Monaten machen konnte.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

26.05.2013 um 11:33
@ Wikinaut.
Ein Richter kann sehr lange "seine Urteile" sprechen, es nutzt eventuell sogar seiner Karriere, da man ihn nur los werden kann wenn man ihn wegbefördert.
Richter Bock ist schon 60, der wird keine andere Position mehr anstreben und kann völlig entspannt an die Beweiswürdigungen rangehen.


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