almera schrieb:@Putztuch
Aber jetzt stellt sich schon die Frage, was sind als Indizien zu werten und was nicht..das ist das was mich immer so verwirrt..scheinbar ist ja vieles was die Ermitttler gesammelt haben Indizien..oder nicht..ist manchmal echt zu kompliziert
Indizien gibt es ja reichlich. Für glaubwürdig halte ich persönlich zuerst einmal die direkte Nachbarin. Alles an Aussagen, was ich hier im Forum nachlesen konnte, halte ich für glaubhaft.
Die veränderte Lebensweise (aus Langschläferin plötzlich Frühaufsteherin usw.), das geführte Telefonat außer Reichweite der Nachbarin (was ihr komisch vorkam)... da ist nichts, was ich für falsche Aussagen halte.
Dann natürlich der Motorradfahrer. Leider konnte er nicht erkennen, wer hinterm Lenkrad gesessen hat. Ein kleines Manko, aber ob das so ausschlaggebend ist, weiß ich nicht.
Besonders glaubwürdig halte ich natürlich auch diesen besagten Kripo-Beamten, der oft tel. oder pers. Kontakt mit H. S. gehabt hat, sowie den Arzt, der die Obduktionen durchgeführt hat.
Als widerlegt halte ich die Aussagen der Nachbarn, die die Seniors noch am Freitagmorgen beim Bäcker gesehen haben wollen. Als widerlegt halte ich die Aussagen über den BMW als Dreitürer.
Als widerlegt halte ich die Selbstmordabsichten der Angeklagten. Da halte ich die Nachbarin für glaubwürdiger, die eindeutig ausgesagt hat, dass es nie irgendwelche Äußerungen in dieser Hinsicht gegeben hat.
Was die Aufklärung des Falles auf jeden Fall erheblich erschwert, sind die fehlenden Spuren am Tatort, das fehlende Tatwerkzeug und jegliches Fehlen der (bestimmt blutbesudelten) Kleidung, die der Täter getragen hat. Ebenfalls fehlt eine beweisbare Begründung, wie der Täter ins Haus gelangt ist. Der gefundene Schlüssel außerhalb des Hauses soll ja wohl der Seniorin zugeordnet worden sein. Daraus zu schließen, dass es nur mit dem Schlüssel des Juniors gewesen sein kann, halte ich zwar für möglich, aber nicht zweifelsfrei erwiesen. Schlüssel lassen sich nachmachen...
Weiterhin erschwert wird die Aufklärung durch die (für mich) wirren Angaben der Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft muss einwandfrei widerlegen, dass ihre Aussagen nicht stimmen können.
Und genau DARIN sehe ich ein Problem.