Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
19.05.2013 um 16:09@Putztuch
Den zwingenden Schluss, es hätte keine gegeben, kann man daraus nicht ableiten.
Wenn die Nachbarin die Selbstmordabsichten nicht bestätigt, heißt das nur, dass man einfach nicht weiß, ob es welche gab.Putztuch schrieb:Als widerlegt halte ich die Selbstmordabsichten der Angeklagten. Da halte ich die Nachbarin für glaubwürdiger, die eindeutig ausgesagt hat, dass es nie irgendwelche Äußerungen in dieser Hinsicht gegeben hat.
Den zwingenden Schluss, es hätte keine gegeben, kann man daraus nicht ableiten.