Tom_Ripley schrieb:Ich bin für eine Anwaltspflicht mindestens dann wenn das Verhör zu der Anschuldigung, um die es geht, zu einer Verhandlung vor dem Landgericht führt, wo dann ja auch Anwaltspflicht herrscht.
Wenn in der Nacht oder am Wochenende kein Anwalt erreichbar ist, dann wird geschwiegen und vertagt bis der Anwalt da ist. Es muss dann halt vertagt werden. das geht schon jetzt.
Aber die Unkenntnis und die falschen Vorstellungen des Normalbürgers über die Vorgänge oder Rechte in der Justiz sind schon fast unendlich.
Ja, das Vorgehen sollte überarbeitet werden, damit es gar nicht erst zu solchen "Vorfällen" kommen kann.
In diesem speziellen Fall Sch. kennen wir aber gar nicht den genauen Wortlaut am Anfang der Vernehmung, oder?
Könnte es nicht sein, dass man ihr, nach dem erfolglosen Telefonat, gesagt hat, dass sie keine Aussage machen müsse?
DAS wäre dann natürlich eine andere Sicht als die, die wir gerade diskutieren.
Ist es nicht so, dass man schon bei Bagatell-Unfällen durch die Polizei darauf hingewiesen wird, dass man sich äußern könne, aber nicht muss? Bei mir war es einmal so, aber das ist gefühlte 100 Jahre her.