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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

7.496 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Doppelmord, Prozess, Koblenz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

23.06.2013 um 00:06
Ich traue einem gerichtlich bestellten Gutachter, noch dazu wenn er so bekannt ist, eigentlich nicht zu, dass er eine "Bonbon-Diagnose" stellt.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

23.06.2013 um 10:12
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Ich traue einem gerichtlich bestellten Gutachter, noch dazu wenn er so bekannt ist, eigentlich nicht zu, dass er eine "Bonbon-Diagnose" stellt.
Und würdest du einem solchen Gutachter zutrauen unkritisch die Selbstdiagnose einer Patientin zu übernehmen? Danach sieht es für mich nämlich aus. Es gibt keinerlei Beweise für eine schwere Depression, die Narben sind nicht mehr zu sehen, es sind keine entsprechenden Arztbesuche bekannt.

Was natürlich sein kann: Die psychischen Diagnosen zielen ja darauf ab, immer größere Anteile der Bevölkerung zu erfassen. So kommt es zu Aussagen wie "die psychischen Krankheiten nehmen immer mehr zu " obwohl genaugenommen nur die Anzahl der Diagnosen zunimmt. So wie diese "nicht näher bezeichnete..."- Diagnose hier erläutert wurde, ist das ein Label das man im Prinzip allen aufdrücken kann denen es ab und an mal schlecht geht, die gelegentlich unzufrieden und unglücklich sind: Also allen. Die Aussagekraft einer solchen Diagnose ist daher minimal und dürfte auch für den Prozess nicht weiter relevant sein.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

23.06.2013 um 10:24
Aus www.frauenzimmer.de
Der aktuelle Arzneimittelreport einer großen deutschen Krankenkasse ist besorgniserregend: Zwischen 2005 und 2012 sind die Zahlen für verschreibungspflichtige Psychopharmaka für Kinder um 41 Prozent gestiegen. Eine medizinische Erklärung dafür gebe es nicht, heißt es in dem Report. Einen Anstieg psychiatrischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen können die Medizinexperten nicht ausmachen. Betroffen sind vor allem die 10- bis 14-Jährigen, bei Kleinkindern bis vier Jahren verschreiben Ärzte kaum noch Psychopharmaka.

Wer sind hier die Gewinner?


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

23.06.2013 um 12:57
Die Erzählungen von HS bei dem Gutachter haben offensichtlich nur das Ziel, den BMW aus dem Spiel zu nehmen und sich selbst in ein besseres Licht zu rücken.

Würde diese Version stimmen, wäre sie doch fein raus gewesen. Es hätte nicht einen einzigen Widerspruch geben müssen. Den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten hätte sie dann darauf gelegt, Zeugen für ihr Nachhausekommen um 1 Uhr zu finden. Die Hunde dürften gebellt haben, bei irgendwelchen Nachbarn war noch Licht, jemand hat das Garagentor gehört usw. Woher käme dann die Aussage der Tochter bzgl. 6 Uhr? Auch die panische Verfolgungsangst von HS (und BS!) schon am zweiten Tag passt nicht dazu.

Dass die Fahrt in selbstmörderischer Absicht war, hätte sie niemandem erzählen müssen. Einfach mal auf die Autobahn, um so richtig aufs Gas zu treten, um "runterzukommen" aus einer Stresssituation, das ist doch nicht ungewöhnlich. Ärger hätte es höchstens wegen dem Benzinverbrauch gegeben, aber wen interessiert das nach so einem schrecklichen Mord.

Auch das Abholen des BMW weit vor 7 Uhr, nach nur wenigen Stunden Schlaf, mehr als unwahrscheinlich. Jeder andere wäre nach 7 hin, da macht Netto auf und man kann sich gleich noch was fürs Frühstück mitbringen. Zu erzählen, sie hätte das Auto früher abgeholt (ohne zu wissen, ob es überhaupt anspringt), ergibt nur dann Sinn, wenn dort gar kein BMW stand, der den ersten Mitarbeitern bestimmt aufgefallen wäre.

Eine psychiatrische Begutachtung ist sicher üblich und auch sinnvoll. Dass HS aber dadurch die Gelegenheit bekam, eine dem Prozessverlauf angepasste Version zum Besten zu geben, ohne auf Rückfragen antworten zu müssen, halte ich für sehr fragwürdig.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

23.06.2013 um 13:38
@Verbum_peto
Vielen herzlichen Dank für die Einladung.

Hallo @ all
Schon lange verfolge ich diesen Thread und ich bin gespannt, wie sich der Prozess weiter entwickeln wird.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

24.06.2013 um 08:19
Guten morgen an alle!
Was an der neuen Version auch hakt, ist mMn doch wohl die Story mit dem Abschiedsbrief.
Im Verhörvideo hatte sie bei Lauxen ausgesagt, sie hätte sich mit dem BMW umbringen wollen, wäre ziellos durch die Nacht (Richtung Leer) gefahren. Außerdem hätte es einen Abschiedsbrief gegeben, den sie aber zwischenzeitlich vernichtet hätte.

Jetzt auf einmal war es der Dacia und es hätte nie einen Abschiedsbrief gegeben, weil es wie ein Unfall aussehen sollte.

Was @muscaria oben geschrieben hat, ist auch sehr logisch. Wer holt denn dann schon den BMW vor Ladenöffnung ab, wenn er nichts zu verbergen hat? Nach solch einer aufreibenden Nacht?
Und außerdem, typisch für Depressionen wäre es, dass sie in dieser angeblich akuten Phase (Selbstmordabsichten) morgens vor Antriebslosigkeit gar nicht aus dem Bett gekommen wäre.
Als Depressiver hat man morgens zumeist große Schwierigkeiten aufzustehen und in die Gänge zu kommen.

Es ist also mMn absolut untypisch, als Depressiver der gerade nochmal die Kurve bzgl. Suizid gekriegt hat, morgens um 6 Uhr dem BMW zu holen (wie konnte er denn auf einmal morgens ohne Starthilfe anspringen?)
, mit den Hunden zu gehen und fröhlich die Nachbarin mit einem herzhaften "Ist das ein herrlicher Tag heute!" zu begrüßen.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

24.06.2013 um 09:05
Morgen

Über Sinn und Unsinn dieser ganzen Aktion sind wir uns alle wahrscheinlich nicht so ganz klar.
Macht es vielleicht nur, wenn RA Schwenn dass 1. Verhörvidio für Null und Nichtig erklären
lassen könnte.

Wenn ja (das ich jetzt nicht hoffe, sonst verstehe ich die Welt nicht mehr!) , wie macht dann ein
Richter bzw. wie bekommt ein Richter das im 1. Verhörvidio gesagte aus seinem Kopf, um dann
die anderen Aussagen objektiv zu beurteilen?


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

24.06.2013 um 09:53
@snert
Bei Elektrogeräten sagt man immer wenn was spinnt:" Push Reset-Button and try it again".
Das heißt, Stecker rausziehen, wieder einstecken und wenn man Glück hat funktioniert die Kiste wieder.
Das ist das was H.S. da gerade ausprobiert. Der große Unterschied ist nur, dass es sich bei den Richtern nicht um Maschinen handelt sondern um Menschen mit Sinn und Verstand. Da kann man nicht einfach den Button drücken und eine Gehirnwäsche wird ihr ebenfalls nicht gelingen. Nicht bei Richter Bock und seinen Mannen.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

24.06.2013 um 09:56
@Verbum_peto o. @DerGreif


Ich bräuchte etwas Hilfe in diesen Fragen:
Also, das/die Gerichtsurteil/e zur Ablehnung der Verhöraussagen ging doch darum, das es eben nicht reicht einem Ausländischen mutmaßlichem Straftäter ein deutsches Telefonbuch hinzulegen. In unserem Fall hat die Beschuldigte doch auch nochmals extra betont keinen Anwalt hinzuziehen zu wollen. Mit dieser Verneinung sehe ich daher das Verhörvideo als nicht anfechtbar an.

ok das war jetzt noch keine Frage, sorry.

Jetzt aber, beim Abspielen der Gespräche im Auto hat der Richter, die Aufnahme stoppen
lassen. Gelten nur diese als gegeben die laut abgespielt werden oder auch was danach kommt?
und/oder liegt das weitere schriftlich vor, und zählt auch als Beweis?

@regenbogen1
Da ist wohl was dran an der Sache


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

24.06.2013 um 09:57
@snert
Zitat von snertsnert schrieb:Morgen

Über Sinn und Unsinn dieser ganzen Aktion sind wir uns alle wahrscheinlich nicht so ganz klar.
Macht es vielleicht nur, wenn RA Schwenn dass 1. Verhörvidio für Null und Nichtig erklären
lassen könnte.
(...)
Ich glaube, genau das ist Schwenns Strategie.

Es wird so sein, dass das 7-Stunden-Verhör bei der Urteilsbegründung mit einbezogen wird. Dann wird HS zu Lebenslänglich verurteilt.

Schwenn wird den Fall vor den BGH bringen. Das kann er nur, wenn dem Urteil formale Fehler zugrunde liegen. Dieser formale Fehler wird nach Schwenn die Berücksichtigung des 7-stündigen Verhörs sein, das in sich formale Fehler beinhaltete; genau dies wird er bei BGH-Revisionsverfahren beweisen (wollen).

Die Juristerei ist eine ungenaue Wissenschaft, aber einfach!

HS wird ein paar Monate die geringelten Socken der Knastis tragen müssen und ihre zukünftigen Ansprechpartner werden tätowieete, bizepsbepackte Ladies, die es gar nicht gern haben, wenn man zuviel redet.

Nach dieser Schule des Lebens aber wird sie das quietschende Gefängnistor hinter sich lassen. Die Sonne wird über Haren scheinen, wenn HS mit ihrem Pathfinder den Weg in ein neues Leben ohne finanzielle Sorgen findet.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

24.06.2013 um 10:02
@Verbum_peto
@DerGreif
@Jürgen57
@regenbogen1

werden eigentlich in einer Revision neue Beweismittel zugelassen?


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

24.06.2013 um 10:23
@Verbum_peto
@alle

Die Abhörgespräche können ja nur von der Staatanwaltschaft in Auftrag gegeben sein!
Meine Frage, bekommt die Verteidigung im Vorfeld der Verhandlung Kenntnis über den
Inhalt? Wir rätseln ja noch was das alles soll.

Ich verstehe auch nicht was ein Gespräch über Brokopizza etc... für eine relevante Aussagekraft
besitzen sollte. Das Sie eben der Chef im Hause ist oder was? Das mit dem Alibi einfordern, können doch höchstens 2-4 Gespräche gewesen sein? Ja und dann die Anderen?


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

24.06.2013 um 10:42
@snert
Ob das Verhörvideo zulässig ist oder nicht, kann man geteilter Ansicht sein. Die Entscheidung des BGH (5. Senat), auf die Du Dich beziehst, ist sehr allgemein formuliert. Das Gericht macht darin deutlich, dass effektive Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts geleistet werden muss. Da in dieser Entscheidung - wie auch in unserem Fall - die Vernehmung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgte, könnte der BGH auch hier wieder fordern, dass die Polizei auf den anwaltlichen Notdienst hätte hinweisen müssen. Der 1. Senat hingegen, geht etwas lockerer mit dem Recht auf Anwaltsanwesenheit um. Nach dessen Rechtsprechung wäre ds Verhörvideo wohl eher verwertbar. Gut möglich, dass es - sollte die Sache zum BGH gehen - dazu dann eine Entscheidung des Großen Senats geben wird, um das definitiv und einheitlich zu klären.

Richter Bock wird das ganze taktisch handhaben:
- Verurteilt er die Angeklagte, wird er zusehen, dass er die Verurteilung ohne Verhörvideo hinbekommt. Das ist einfach, weil er dazu nur die Aussage des Motorradfahrer als glaubhaft bezeichnen muss. Mit dem ganzen anderen Rest hat er da genug Beweismaterial in der Hand und kann locker auf das Verhörviedo verzichten.
- Spricht er die Angeklagte frei, hätte daran vermutlich auch das Verhörvideo nichts geändert. Dann kann er erst recht darauf verzichten.
- Nur wenn er die Angeklagte verurteilt, aber die Aussage des Motorradfahrers als nicht glaubhaft ansieht, liegt es nahe auf das Verhörvideo zurückzugreifen. Dann wird er sich wohl auf die Rechtsprechung des 1. Senats stützen. Er riskiert allerdings damit, dass das Urteil nicht revisionsfest ist.


Als Beweis zählt nur, was in die Verhandlung mündlich eingebracht wurde. Darum wird auch viel verlesen, was ohnehin schriftlich vorliegt. Was nicht vorgespielt wurde, ist kein Beweis und wird nicht berücksichtigt.


Die Revision ist keine Tatsacheninstanz. Daher werden dort keine neuen Tatsachenbeweise erhoben und auch die Beweismittel an sich nicht überprüft (wohl aber, ob die Grundsätze der Beweiswürdigung beachtet wurden). Die Revsion überprüft das Urteil nur auf Rechtsfehler, also auf Fehler, die auf falscher Rechtsanwendung beruhen.


Die Verteidigung bekommt selbstverständlich vor der Verhandlung Akteneinsicht und Zugang zu dem Beweismaterial. Anders könnte sie eine effektive Verteidigung gar nicht aufbauen.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

24.06.2013 um 10:51
@DerGreif
Ja, danke dir recht herzlich für die schnelle Antwort. So in etwa sah ich es auch.

Nochmal kurz, in Amerika ist es doch so: man kann nicht wegen der selben Sache nochmals
angeklagt werden und hier bei uns? Also ehrlich wenn später sich neue Beweise finden lassen,
fände ich es persönlich richtig, neu anzuklagen, oder nicht?


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

24.06.2013 um 12:07
@snert

Nein, das ist aufgrund des rechtsstaatlichen Grundsatzes "ne bis in idem" nicht möglich. Man bezeichnet das auch als sog. Strafklageverbrauch.

Das Verfahren kann nur unter den sehr engen Voraussetzungen des § 362 StPO wiederaufgenommen werden:
§ 362
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,

1.
wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2.
wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3.
wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
4.
wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.
Die StA tut also gut daran, vor der Anklageerhebung gründlich und vollständig zu ermitteln.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

25.06.2013 um 09:04
@DerGreif
Ist seitens der Verteidigung eine Klage wegen Falschaussage gegen die Zeugen Herr und Frau N. aus Brey möglich welche HS mit Zwillingen im Parkhaus und den BMW in der Tatnacht in Koblenz gesehen haben?


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

25.06.2013 um 09:37
@Kookie
Ja, eie Anzeige wäre möglich. Klage erhebt dann die StA.

Erfolgsaussichten sind schwierig abzuschätzen, weil die beiden sich theoretisch auf einen Erinnerungsfehler rausreden könnten und die StA ungern einen Präzedenzfall setzt, der zukünftige Zeugen am Aussagen hindern könnte.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

25.06.2013 um 14:16
@Kookie

Dann müsste man der Familie doch sicher einen Vorsatz beweisen. Und an den glaube ICH in diesem Fall nicht.

Ich glaube auch nicht das man sich, in diesem Fall, mit einen Erinnerungsfehler "rausreden" müsste, sondern das die StA, aufgrund der Sachlage davon ausgehen kann, das es sich in der Tat um einen Erinnerungsfehler handelt.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

25.06.2013 um 16:16
@DerGreif
@usualsuspects
Dann kamen wohl gleich mehrere Erinnerungsfehler im Doppelpack zusammen.

Anhand von Bankauszügen und Deichstadtfest und Schwager-Auto die Daten manifestiert.
“Tiefgründig in sich gegangen“ ohne ein Hauch von Zweifel mit Inbrunst und großem Selbstvertrauen vorgetragen.

Vom Kronzeugen zum Loser?

Den wichtigen Zeugenvergleich hat STA und das Gericht sich und uns leider vorenthalten.
Schade.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

25.06.2013 um 17:16
@Kookie

Ich sehe das genauso wie Du.

Ich kenne eine StA, die in diesem Fall von Vorsatz ausginge und das knallhart verfolgen würde - wie ich auch. Die Darstellung speziell der Zeugin war schon sehr weit entfernt von einer Situation, wo man noch Irrtum annehmen kann und erfüllte gleichzeitig typische Merkmale einer Lüge.

Aber letztlich hängt es halt doch von der StA vor Ort ab. Wie gesagt, es gibt auch genug die das bewusst nicht verfolgen.


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