@Jürgen57Jürgen57 schrieb:Meiner Meinung nach liegt der Grund für die Nichtbenutzung des BMWs durch BS schon allein darin begründet, dass er ja in München auf Seminar war, ganz ohne Auto.
Ich glaube immer noch, dass es irgendwelche Probleme mit dem Wagen gab und BS ihn zur Reparatur angemeldet hat, das aber deshalb genau in dieser Woche, weil er ihn nicht benötigte, denn er war ja über eine Woche auf dem Seminar.
Das ist sicherlich ein guter Grund und mag auch eine Rolle gespielt haben. In der Tat wäre es sehr interessant, den genauen Zeitpunkt zu erfahren, ab wann HS den Wagen genutzt hat. Den Aussagen der Zeugen kann ich das leider nicht genau entnehmen. Ich meinte in einer Zusammenfassung gelesen zu haben, dass HS geraume Zeit vor der Tat damit begann den BMW zu nutzen. Jetzt müsste man wissen, welcher Zeitraum damit gemeint war. Wenn das in der Woche war, in der BS weg war, war das ja eigentlich nicht auffällig. Wo genau war denn eigentlich der Dacia in der ganzen Zeit? Darauf konnte ich auch keine befriedigende Antwort finden. Irgendwo wird eine Inspektion in zeitlicher Nähe zur Tat erwähnt. Das kann auch wieder alles mögliche sein. Denkbar, dass der Dacia zu Beginn der Woche in der Inspektion war, weil HS dann den BMW nutzen konnte und der im Anschluss - nach Rückgabe des Dacia - selber in die Reparatur musste. Das könnte dann auch ein Grund gewesen sein, warum BS nicht mit dem BMW nach München gefahren ist.
Jürgen57 schrieb:Wenn ich richtig rechne, konnte HS zwei Wochen über den BMW verfügen. Sollte BS gesagt haben, "irgendwas ist nícht okay mit dem Auto, bring ihn mal in die Werkstatt", dann hat sie das erst am Ende der beiden Wochen getan und ihn auch noch kräftig bewegt; heißt für mich, sooo kaputt kann er nicht gewesen sein.
Hier hast Du Dich, glaube ich, etwas vertan. Sie gab den BMW schon am Ende der ersten Woche in die Werkstatt (sofern sie den BMW nicht schon vor dem Seminar von BS zur Verfügung hatte). BS sollte ja zwei Wochen wegbleiben, wovon aber nur eine Woche - zunächst wg. des Überraschungsbesuchs, dann wg. des Mordes - realisiert wurde.
@sensibellasensibella schrieb:Also kann es durchaus möglich sein, dass der Motorradfahrer sich geirrt hat und HS trotzdem in KO war. Die Wahrscheinlichkeiten sind da absolut gleichmäßig verteilt.
Das ist natürlich richtig, allerdings kann die StA das ohne Zeugen nicht beweisen und damit wird das dann für den Prozess schon ziemlich irrelevant. Ohne den Motorradfahrer als Zeugen würde ich den bisherigen Indizienstand als eher dürftig bezeichnen. Oder anders ausgedrückt: Der Motorradfahrer ist das beste Pferd im Stall der StA. Wenn der wegfällt, wird es definitiv schwieriger werden, wenn auch nicht unmöglich. Ein paar brauchbare weitere Indizien gibt es schon noch.
@usualsuspectsusualsuspects schrieb:extrem abwegig? Find ich überhaupt nicht.... Wenn man es mal allgemein hält, als ob man zu nem geplanten Mord "schnurstracks" hinfährt, aussteigt, tötet und wieder weg fährt. Wo parkt man denn? Vor der Tür? Und von der B42 kommt man nicht "schwer" runter. Da sind auf 700m drei Abfahrten (in Fahrtrichtung Lahnstein sogar 4). Vielleicht wurde das Objekt auch erstmal ausgespäht, da rennt man doch auch nicht blind mal rein, im besten Fall sollte es im Haus und in der Nachbarschaft "ruhig" sein. Vielleicht wurde auch erstmal eine geeignete Stelle gesucht um den PKW abzustellen. Und das Riskio gesehen zu werden besteht immer. Ich glaube nicht das ein Täter solche eventualiäten miteinplant, weil dann kann er es, theoretisch, gleich sein lassen.
Doch ich halte an dieser Aussage fest. Den Parkplatz überlegt man sich am besten bevor man dorthin fährt. Es ist ja nicht so, als ob HS die Örtlichkeiten völlig unbekannt gewesen wären. Aber selbst wenn sie dort noch nach einem passenden Parkplatz suchen musste, auf der B 42 wird sie da doch eher weniger fündig werden. Zum Ausspähen des Tatortes ist die B 42 - selbst wenn man von Norden kommend auf der B 42 fahren würde - auch denkbar ungeeignet, erst recht, wenn man dann von Süden kommt (was im Übrigen impliziert, dass man da irgendwo schon mal großräumigst dran vorbeigefahren sein muss). Einen Sinn und Zweck dieses Rumkreuzens auf der B 42 kann ich nicht erkennen. Man kann natürlich immer von einem völlig irrationalen Verhalten des Täters ausgehen. Im Gesamtkontext halte ich das aber eben für unwahrscheinlich, zumal das Zeitfenster sowieso extrem knapp ist.
@armleuchterarmleuchter schrieb:ist das theoretische Risiko beobachtet zu werden bei einem fahrenden auto höher als bei einem parkenden? Deine aussage würde ich zumindestin dieser absolutheit bezweifeln.
Ich meine ja, zumindest im Vergleich zu einem abgelegenen Parkplatz, auf dem das Fahrzeug stillsteht. Im Verkehr - und erst recht auf einer größeren Straße, ist man im Vergleich einer größeren Anzahl an Verkehrsteilnehmern ausgesetzt, dazu kommt das Risiko von Verkehrskontrollen, Überwachungskameras und Radarfallen (letzteres kann man immerhin durch vorsichtigeres gesetzmäßiges Fahren minimieren, aber der Motorradfahrer gab hohe Geschwindigkeiten an). Einen Sinn und Zweck kann ich in dem Rumkreuzen jedenfalls nicght erkennen und schon gar nicht in diese Richtung auf dieser Straße.
@ramisharamisha schrieb:Als Unschuldiger glaubt man letztendlich doch daran, dass die Wahrheit ans Licht kommt, ohne andere beeinflussen zun müssen.
Das ist eine definitiv falsche Aussage. Die deutsche Justizgeschichte ist voll von etlichen Unschuldigen, die das nicht geglaubt haben und daher zu einer Lüge gegriffen haben, um sich zu schützen. Die deutsche Justizgeschichte ist auch voll von Justizirrtümern, in denen nachweislich Unschuldige verurteilt worden sind. Insofern hat die Angst eines Unschuldigen, dass die Wahrheit nicht ans Licht kommt (besonders wenn man ein Motiv und kein Alibi hat), durchaus seine Berechtigung. Ich habe das hier schon ein paar Mal dargestellt. das ist auch der Grund, warum der BGH es grundsätzlich nicht zulässt, dass eine Lüge über ein Alibi als Indiz gewertet wird.
Und im Übrigen mag es Dich überraschen, aber es ist auch schon vorgekommen, dass Unschuldige die Tat gestanden haben. Man sollte meinen, dass es dafür noch viel weniger Gründe gibt. Tatsächlich ist es aber so, dass manche unschuldige soviel Angst hatten, dass die Wahrheit nie ans Licht kommt, dass sie lieber ein falsches Geständnis abgelegt haben, um zumindest dadurch eine mildere Strafe zu bekommen, da sie fest überzeugt warenm, dass sie - trotz Unschuld - eh sicher verurteilt werden.
@brummbaerbrummbaer schrieb:Die Aussage des Nachbarn zur möglichen Abfahrtzeit war, dass das Abendprogramm begonnen hatte.
Die Aussage der Nachbarin war eine andere: "auf die Uhrzeit des Wegfahrens angesprochen wusste sie nur, es war ca 10 min. bevor der Netto schliesst, wusste jedoch nicht, ob der zu jener Zeit um neuen oder zehn schliesst." Also ca. 10 Min. bevor der Netto schließt. Und der schloss um 21.00 Uhr, daher Abfahrt bei der Nachbarin 20.50 Uhr. Das Abendprogramm war nur von dem Mann der Nachbarin eingebracht worden in dem Sinne, dass das auf jeden Fall schon lief, als HS wegging, nicht aber in dem Sinne, dass das Abendprogramm dann erst begonnen hätte.