emz schrieb am 27.09.2024:Was braucht man denn für so einen Pass? Entweder man ändert einen von einer Behörde ausgestellten Pass ab. Wenn einem das Foto ähnlich sieht, um so besser, dann muss man vielleicht nur noch den Namen abändern. Andernfalls arbeitet man mit einem Bankopass und setzt Bild und Daten ein.
Wenn man im Umfeld/Unterstützerkreis eine ähnlich aussehende Person hat, kann man auch schlicht dessen Identität verwenden. Wurde von NSU praktiziert, de einer der Uwes Holger Gerlach ähnelte:
Gerlach, der im NSU-Prozess behauptete, von den Morden seiner Freunde nichts gewusst zu haben, übergab Uwe Böhnhardt seinen Ersatzführerschein sowie 2001 seinen eigenen Pass. Zehn Jahre später ließ Gerlach einen Pass auf seinen Namen, aber mit dem Foto von Uwe Böhnhardt ausstellen und übergab ihm diesen. Damit konnte Böhnhardt unter falschem Namen agieren. Für Beate Zschäpe kaufte er von einer Friseurin in Hannover deren Krankenversichertenkarte für 300 Euro.[
Quelle:
Wikipedia: Holger Gerlachemz schrieb am 29.09.2024:Ganz so sehe ich das jetzt nicht. Ich wäre da doch eher bei der Beihilfe, wenn einer, wie du es in deinem Beispiel ausführst, nur das Fluchtauto gefahren hat.
emz schrieb am 29.09.2024:Warten wir es doch einfach ab, wie das Gericht im Fall eines Verfahrens das sieht.
Wir wissen ja noch nicht mal, ob die Planungen tatsächlich gemeinsam erfolgten.
Grillage schrieb:Ich wüsste nicht, wieso das nicht nachzuweisen ist. Jedenfalls wenn die Überfälle in etwas so abgelaufen sind, wie sei bei XY dargestellt wurden. Es waren jeweils alle drei am Tatort und haben aktiv mitgewirkt. Da wird sich kaum einer von denen darauf berufen können, er oder sie sei von den anderen zum Mitmachen gezwungen worden.
Ayran84 schrieb:Zu erwarten ist ja auch, dass die Anwälte von Klette fast alle Tathandlungen auf die anderen Beteiligten schieben werden um sie als reine „Mitläuferin, die dabei war, aber nichts gemacht hat“ zu positionieren.
Hier im Forum scheinen die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Mittäterschaft höher gesehen zu werden, als vom OLG München und dem BGH. Der BGH bestätigte die Verurteilung Zschäpes wegen Mittäterschaft - obwohl ihr bei keiner der Taten die Anwesenheit am Tatort nachgewiesen werden konnte und sie in ihren schriftlichen Einlassungen es so darstellte, als habe sie es stets lediglich hinterher von den beiden Uwes erfahren, wenn diese wieder einen Mord begangen hatten.
Zum erst hinterher erfahren haben bspw.
Dass Zschäpe behauptet, sie habe von den Morden und Sprengstoffanschlägen immer erst hinterher erfahren und protestiert, wird ihr nicht geglaubt.
Quelle:
https://www.tagesspiegel.de/politik/was-die-aussage-von-beate-zschape-gebracht-hat-6317368.htmlZur revisonsfesten Verurteilung wegen Mittäterschaft bpsw.
In den daraufhin eingelegten Revisionen hatte Zschäpes Verteidiger mit der Sachrüge vor allem kritisiert, dass ihre Mandantin zu Unrecht als Mittäterin verurteilt worden sei. "Das OLG hat im Fall von Frau Zschäpe geltendes Recht falsch angewendet, denn ohne einen einigermaßen gewichtigen Tatbeitrag geleistet zu haben, ist eine Verurteilung wegen Mittäterschaft auch auf Grundlage der bisherigen BGH-Rechtsprechung nicht möglich", hatte Zschäpe-Pflichtverteidiger Wolfgang Stahl kürzlich gegenüber LTO noch einmal bekräftigt.
[...]
Dieser Argumentation vermochte der BGH in seinem 31-seitigen Beschluss nun nicht zu folgen. Vielmehr beruhten die vom OLG getroffene Feststellungen, die Angeklagte sei an der Planung jedes einzelnen Mordanschlags und Raubüberfalls beteiligt gewesen, nicht nur auf einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung, sondern trügen auch die Verurteilung der Angeklagten als Mittäterin der von Böhnhardt und Mundlos ausgeführten Taten.
Dem Vorwurf der Verteidiger und einiger Stimmen aus der Strafrechtswissenschaft, die Annahme von Zschäpes Mittäterschaft widerspreche der bisherigen Rechtsprechung des BGH, widersprach der 3. Senat: Auf "Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs" sei der Senat zum Ergebnis gelangt, dass Zschäpe die Mordanschläge und Raubüberfälle gemeinschaftlich mit Böhnhardt und Mundlos begangen habe. Sie habe hierfür in ausreichendem Maße sowohl Tatherrschaft als auch Tatinteresse besessen. Fazit des Senats: "Sie leistete gewichtige objektive Tatbeiträge und hatte ein starkes Tatinteresse".
Quelle:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-3StR44120-nsu-beate-zschaepe-revision-mittaeterschaft-wohlleben-gerlach-rechtsextremismus-mord-lebenslangSoweit der Kern der Begründung des BGH. Im Rest des Artikels wird die Begründung des BGH noch ausführlicher (und damit ggf. verständlicher) dargestellt.
Ayran84 schrieb:Wenn hier also gezielt und vorsätzlich auf Menschen geschossen wurde, die nur glücklicherweise hinter Panzerglas geschützt waren, wird das mit einer entsprechenden Verurteilung enden.
Grillage schrieb:Ich habe keinen genauen Überblick über die Taten, aber die Frage, ob eine andere person tatsächlich in die Gefahr des Todes gebracht wurde, wird in dem Prozess auf jeden Fall geklärt werden müssen und ich kann mir schon vorstellen, dass die Verteidiger argumentieren werden, dass den Räubern klar war, dass die Wagen mit Panzerglas gesichert waren und ein Schutz demzufolge nur ein Schreckschuss und keine wirkliche Bedrohung mit dem Tod war.
Ein Panzerglas,w as in Wahrheit ein gegen Beschuss mit vielen Schußwaffen/Munnitionsarten geschützt ist, aber nicht gegen Beschuss mit einer Kriegswaffe und entsprechender Munition, wie sie in Suhr verwednet wurde:
Die Kugel im Sitz des Geldtransporters soll aus dem Lauf der AK-74 in Klettes Wohnung in Berlin gekommen sein, schreibt "Der Spiegel" am Freitag. Bei dem Überfall im Jahr 2015 in Stuhr (Landkreis Diepholz) soll der ebenfalls gesuchte Ex-RAF-Terrorist Burkhard Garweg durch die Fensterscheibe in den Sitz gefeuert haben.
Quelle:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Ex-RAF-Terroristin-Klette-Waffe-aus-Ueberfall-in-Stuhr-gefunden,klette186.htmlWenn, was ich stark annehme, die Tatverdächtigen wußten, dass der Geldtransporter nicht gegen diese Waffe/Munition geschützt ist, dann müssen sie auch eine Verletzung des Fahrers bis hin zu dessen Töltung aus meiner Sicht mindestens für möglich gehalten haben. Was/wie viel mehr an Wissen/Vorsatz/Absicht bei diesem Schusswaffeneinsatz vorlag, wird hoffentlich durch den Prozeß geklärt werden können.
fassbinder1925 schrieb:Es gab ja tatsächlich schon ziemlich ähnlich gelagerte Fälle. Die sich von der Anzahl der Überfälle und der Art des möglicherweise versuchten Mordes ähneln. Die haben alle eine zeitige Freiheitsstrafe bekommen.
Kannst Du zu einigen solcher Beispiele eine Quelle verlinken? Mir fallen mindestens spontan keine entsprechenden Beispiele ein.
katerle schrieb:Die Fahndung nach Staub könnte man auch langsam runterfahren. Er ist jetzt wie alt, 70? Selbst wenn man ihn in den nächsten Monaten oder Jahren zu fassen bekäme, ob er dann das Ende des Prozesses noch erleben würde? Wenn es - und davon ist auszugehen - ähnlich lang wie bei DK dauern würde. Und selbst wenn, wie lange sitzt er dann effektiv noch ein?
Auch wenn damit der Rechtsstaat mit einer Verurteilung sein Ziel erreicht hätte, welchen Sinn macht's, einer angemessenen Strafe wird man ihn nicht mehr zuführen können. Die Zeit ist einfach vorbei.
Nicht nur so ein ganz leicht wenig fassungslos hat mich diese Rechtsauffassung ehrlich gesagt schon gemacht. Denn damit käme ich zu m.E. absurden wir für einen Rechtsstaat untragbaren Konsequenzen, die genauer auszuführen mir
@fischersfritzi und
@Grillage abgenommen haben:
fischersfritzi schrieb:Was ist das denn für eine kuriose Rechtsauffassung?
Nur weil er möglicherweise nicht mehr die Strafe absitzen kann, die in Hinblick auf die Straftaten angemessen wäre, weil er das Ende der Strafe vielleicht nicht mehr lebend erreicht, kann man ihn doch nicht gänzlich aus der Verantwortung nehmen.
Das käme einer Amnestie gleich.
Grillage schrieb:Tatsächlich eine lustige Vorstellung und Argumentation. Das würde ja vor allem dazu führen, dass 80-jährige sich vielleicht noch davor hüten müssten, Handtaschendiebstähle oder Körperverletzungen zu begehen - denn 1 oder 2 Tage Prozess und 2 oder 3 Jahre Haft könnten sie ja sicher noch durchhalten - aber gleichzeitig ohne Sorge auf Strafverfolgung mit Panzerfäusten bewaffnet durch die Gegend fahren könnten, um einen Geldtransport nach dem anderen auszurauben und zwar je mehr desto besser, denn je höher die zu erwartende Strafe, desto unwahrscheinlicher würde die Strafverfolgung.
Wenn ich weiter darüber nachdenke, kiönnte bis würde sie Sicht von
@katerle möglicherweise auch bedeuten, zu Schadenersatz sollte nur noch verurteilt werden, wer entsprechendes Vermögen bereits hat oder sicher erarbeiten wird. Dann könnten gerade ältere Personen ohne Arbeitseinkommen und mit Rente nahe des Existenzminimums/Pfändungsgrenze quasi folgenlos Sachbeschädigungen begehen. Ebenso junge politische Aktivisten, die in ihrem kein geregeltes Einkommen auslösenden Aktivismus ihren Lebensinhalt sehen.
In einem Land mit soclhen - ich sag mal - Verfolgungsgrundsätzen - würde ich nicht leben wollen.