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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

9.299 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Terrorismus, Aktenzeichen Xy, Gesucht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

03.10.2024 um 19:23
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber in dem Fall geht das Gericht wohl davon aus, dass sie den Mann nicht töten wollten und auch nicht damit gerechnet haben.
Ich persoenlich habe damit meine Schwierigkeiten. Ich meine, die wenigsten 85 jaehrigen sind so robust, dass man da mal kraeftig draufhauen kann, ohne dass da ernsthaft was passiert.....
Aber wir sprechen hier ja von etwas anderem.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Weiter heißt es nicht, dass die Vorwürfe vom Bundesanwalt jetzt auch in den kommenden Prozess verhandelt werden
Das war mir gar nicht bewusst.
Macht das Sinn? Ich meine, die hoehere Strafe ist doch aus den RAF-Taten fuer Klette zu erwarten.
Warum faengt man dann mit den Raubtaten an und laesst die RAF- Taten aussen vor?
Oder habe ich irgendetwas falsch verstanden?

Am Schluss muss das noch dann in eine Gesamtstrafe (also aus RAF-Zeiten und aus den Raubueberfallen) muenden?


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

03.10.2024 um 19:52
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Macht das Sinn? Ich meine, die hoehere Strafe ist doch aus den RAF-Taten fuer Klette zu erwarten.
Da es in beiden Fällen in den Haftbefehlen auch um versuchten Mord geht, droht dochj grundsätzlich in beiden Fällen eine lebenlange Freiheitsstrafe.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Warum faengt man dann mit den Raubtaten an und laesst die RAF- Taten aussen vor?
Eine in der Tat gute Frage. Möglicherweise sah sich die StA in Verden in der Lage, schneller eine Anklage fertigzustellen als der GBA, so dass dieses verfahren vorgezogen wurde? Könnten möglicherweise auch Verjährungsfristen bei den länger zurückliegenden Raubstraftaten eine Rolle spielen?

Ich weis das nicht wirklich, wüßte auch nicht, wie ich als Laie das mit den bekannten Informationen und im StGB und der StPO herumgooglen sicher lösen könnte. Aber sicher und glaubhaft belegt wüßte ich das natürlich echt gern!


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

03.10.2024 um 19:59
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Eine in der Tat gute Frage. Möglicherweise sah sich die StA in Verden in der Lage, schneller eine Anklage fertigzustellen
Das wäre eine Möglichkeit. Anklage wird natürlich erst erhoben, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Könnten möglicherweise auch Verjährungsfristen bei den länger zurückliegenden Raubstraftaten eine Rolle spielen?
Das könnte auch sein.

(Versuchter/Beihilfe) Mord verjährt nicht.

Raub dagegen schon nach 20 Jahren.
Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Absatz 2 bleibt unberührt.
(2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.
(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
1.
dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2.
zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78.html


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

03.10.2024 um 20:11
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Anklage wird natürlich erst erhoben, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind
Wobei abgeschlossen nicht heißt, dass dann für immer aus ermittelt ist. Auch während der Hauptverhandlung können Ermittlungen in Auftrag gegeben werden.
2) Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/243.html

Und auch nach einer Verhandlung kann die Staatsanwaltschaft/Bundesanwaltschaft weiter in der Sache ermitteln z.B gegen weitere Mittäter/Unterstützter. Bei Freisprüchen sieht es in der genau gleichen Sache nochmal anders aus.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

03.10.2024 um 20:14
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das wäre eine Möglichkeit. Anklage wird natürlich erst erhoben, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.
Möglicherweise haben die Strafverfolgungsbehörden nach erster grober Sichtung der in Klettes Wohnung und Garwegs Bauwagen sichergestellten Aservate dann quasi pi mal Daumen gepeilt, zu welchem der beiden Haftbefehle (BGH vs. StA) Verden auch mit den neu beschlagnehmten gegenständen sich die Ermittlungen schneller 'anklagereif' abschließen lassen.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:(Versuchter/Beihilfe) Mord verjährt nicht.

Raub dagegen schon nach 20 Jahren.
Ganz so trivial ist es leider nicht, siehe § 78c StGB Unterbrechung der Verjährung. Da scheinen mir einige der Punkte in Frage zu kommen, bspw.
der Teil des Absatz 1, Punkt 1
die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist,
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78c.html
Das (auch) gegen Klette ein Ermittlungsverfahren wegen der Raubstraftaten eingeleitet wurde, dürfte schon lange auch öffentlich bekannt sein.

oder Absatz 1, Punkt 4
jede richterliche Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung und richterliche Entscheidungen, welche diese aufrechterhalten,
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78c.html
Ich würde mal stark vermuten, dass bei den Raubstraftaten auf richterliche Anordnung hin Beweismittel beschlagnahmt wurden.

Wie lange die Verjährung unterbrochen wird (und was davon konkret bei den Raubstraftaten zutrifft), können wohl ganz sicher nur Juristen aus dem Absatz 3 entnehmen:
(3) Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem in § 78a bezeichneten Zeitpunkt das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist und, wenn die Verjährungsfrist nach besonderen Gesetzen kürzer ist als drei Jahre, mindestens drei Jahre verstrichen sind. § 78b bleibt unberührt.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78c.html


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

03.10.2024 um 20:20
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Ganz so trivial ist es leider nicht
Ne ist es auch nicht . Unterbrechung der Verjährungsfristen gibt es natürlich, ist ja auch gerade nochmal durch die Reformen bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fokus gerückt.

Aber die Frage war ja, ob es eine Rolle spielen könnte, dass die Raubtaten Verjährungsfristen unterliegen.

Und da ist meine Meinung, ja könnte. Weil Raub im Gegensatz zu Mord verjährt. Das wollte ich damit ausdrücken auf die Schnelle. An die Unterbrechungen bin ich gar nicht rangegangen, weil ich das mittlerweile so unübersichtlich finde, welche Taten zu welchem Tatzeitpunkt nun in welchem Prozess geklärt werden sollen.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

03.10.2024 um 20:34
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:wurden.

Wie lange die Verjährung unterbrochen wird (und was davon konkret bei den Raubstraftaten zutrifft), können wohl ganz sicher nur Juristen aus dem Absatz 3 entnehmen
Es ist mehr Text als es eigentlich aussagt.
(3) Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem in § 78a bezeichneten Zeitpunkt das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist und, wenn die Verjährungsfrist nach besonderen Gesetzen kürzer ist als drei Jahre, mindestens drei Jahre verstrichen sind. § 78b bleibt unberührt.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78c.html

Sobald unterbrochen ist, Gründe dafür hast du ja schon aufgezählt, beginnen die jeweiligen Fristen aus 78 von neuem. Und 78a ist kurz, das besagt das die Verjährungsfrist mit Vollendung der Tat beginnt. Aber höchstes bis zur Verdoppelung. Bei Straftaten wie „Trunkenheit im Verkehr“, „Beleidigung“ (so ziemlich alles bis 1Jahr FS) die grundsätzlich nach drei Jahrem verjähren, sind es höchstens drei Jahre.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 78a Beginn
Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78a.html

Der Schaden tritt ja nicht immer sofort ein. Zum Beispiel bei Todesfolgen.


Und 78b besagt dass das „Ruhen“ unberührt ist. Das sieht auch nach mehr aus als es ist, weil da die Straftaten in Paragrafen aufgelistet sind. Viel davon eben Sexualstraftaten, wo die Fristen mittlerweile erst anfangen, wenn das Opfer 30 ist. Die kann man aber einfach im StGB nachschlagen. Oder wenn der Täter eben am Übergestellt werden ist und so weiter.

Also so verstehe ich das. Ich bin zwar erst im Studium und man kann mich gerne verbessern, aber ich denke so kann man es sagen.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

03.10.2024 um 20:45
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:(so ziemlich alles bis 1Jahr FS
1-3 Jahren sollte das heißen. Da ist dann noch „Sachbeschädigung“ oder „Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs“ dabei. Und noch vieles mehr, was mit 2 oder 3 Jahren bedroht ist. 4 Jahre gibt es ja nicht. Und „Diebstahl“ oder „Betrug“ hat ja dann schon 5 Jahre im Höchstmaß und andere Verhährungsfristen.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

03.10.2024 um 21:21
https://www.fr.de/panorama/klette-berlin-raf-terroristin-taten-leben-verbrechen-ueberfaelle-versuchter-mord-festnahme-daniela-zr-92858402.html
vom 03.03.2024

Dies war eine der allerersten Informationen:
Die Polizei wirft Daniela Klette sowie zwei weiteren ehemaligen RAF-Terroristen, Ernst-Volker Staub und Burkhad Garweg, versuchten Mord und eine Serie schwerer Raubüberfälle zwischen 1999 und 2016 vor.



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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

03.10.2024 um 22:17
Zitat von emzemz schrieb:Dies war eine der allerersten Informationen:
Klette konnte ja erst dieses Jahr festgenommen werden und als Beschuldigte vernommen werden und ein Durchsuchungsbeschluss vollstreckt werden.Anderseits läuft ja sicher schon ein Haftbefehl seitdem die DNA-Spuren zugeordnet werden konnten und es ist auch sicher seitdem ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, nehme ich an? Das sind ja alles Sachen nachdem die Verjährungsfrist unterbrochen werden kann. Meines Wissens müsste man ihr das aber auch persönlich bekannt machen oder zustellen.

Ich bin aber gerade überfragt, inwieweit das genau eröffnet werden muss und wann das bei Klette mit dem Haftbefehl der Fall war. Bin auch gerade nicht zuhause und habe nicht viel Zugriff bzw. könnte schnell jemand erreichen. Vielleicht kann bis dahin ja jemand von unseren Experten was sagen.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

05.10.2024 um 07:14
@fassbinder1925
Am 07.03.2024 wurde Daniela Klette mit einem Hubschrauber von Vechta nach Karlsruhe geflogen - dort wurde ihr der Haftbefehl der Bundesanwaltschaft eröffnet.

https://www.tagesschau.de/inland/klette-karlsruhe-haftrichter-100.html

Im Vorfeld, am 27.02.2024 also am Tag nach ihrer Verhaftung, wurde ihr im Amtsgericht Verden der Haftbefehl der dortigen Staatsanwaltschaft vorgelegt.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/LKA-bestaetigt-Festnahme-von-Ex-RAF-Terroristin-Daniela-Klette,danielaklette102.html


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

05.10.2024 um 11:31
@louis1949

Habe mir erlaubt, mit deinem jüngsten Beitrag das Themen-Wiki zu eröffnen.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

06.10.2024 um 14:22
Ich hoffe immer noch darauf, dass man durch das Rekonstruieren der alten Stasi-Unterlagen noch Informationen über bisher unbekannte RAF-Terroristen oder darüber, wer an welcher Tat beteiligt war, erhält. An einigen Tatorten konnte man Fingerabdrücke und DNA-Spuren sichern, die man bisher nicht zuordnen konnte.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

06.10.2024 um 21:15
Zitat von AnnemausAnnemaus schrieb:Ich hoffe immer noch darauf, dass man durch das Rekonstruieren der alten Stasi-Unterlagen noch Informationen über bisher unbekannte RAF-Terroristen oder darüber, wer an welcher Tat beteiligt war, erhält.
Werden die 1989 aufgefundenen geschredderten Akten der Staatssicherheit noch immer rekonstruiert, also wird versucht, dieses "Puzzle" zu lösen?

Ist Dir dazu mehr bekannt, @Annemaus ? Ich hätte vermutet, inzwischen sei, auch mit EDV bis hin zu KI alles, was noch irgendwie rekonstruierbar scheint, rekonstruiert. Auch wenn dem nicht so sein sollte, wäre es interessant zu wissen, ob es zumindest Vermutung über die Inhalte der letzten Schredder-Reste gibt. Weil wenn hinreichend sicher scheint, dass in den noch unerschlossenen Aktenresten sich nichts wird zur RAF finden, könne wir hier an diesen Aspekt quasi einen Haken machen.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

06.10.2024 um 21:36
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Werden die 1989 aufgefundenen geschredderten Akten der Staatssicherheit noch immer rekonstruiert, also wird versucht, dieses "Puzzle" zu lösen?
Die Übung scheint leider gescheitert zu sein:
Ein vernichtendes Urteil des Bundesrechnungshofs: Das 17 Millionen Euro teure Projekt, zerrissene Stasi-Akten digital wieder zusammenzufügen, sei gescheitert. Nur 0,1 Prozent des Bestands hätten rekonstruiert werden können.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/stasi-akten-rekonstruktion-101.html


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

06.10.2024 um 22:31
Zitat von ManateeManatee schrieb:Die Übung scheint leider gescheitert zu sein:
Kommt wohl auf die Definition von Scheitern an ;-)
Die Rechnungsprüfer kritisierten die Staatsminister für Kultur und Medien der vergangenen zehn Jahre. Sie seien trotz wiederholter Hinweise untätig geblieben. Es sei nicht nachvollziehbar, warum an der Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut festgehalten werde. "Bei diesem Arbeitstempo wären die Unterlagen erst in rund 847 Jahren wiederhergestellt", kritisierten die Prüfer. Betroffene könnten sich somit keinen Zugang zu den über sie gesammelten Daten mehr beschaffen.

Laut Bundesarchiv konnten in der manuellen Rekonstruktion unter anderem Dokumente der Bespitzelung und Verfolgung prominenter DDR-Oppositioneller wiederhergestellt werden. Auch Einblicke in die Dopingpraxis des DDR-Sportes oder die Grenzabsicherung 1961 wurden demnach möglich. Bei den virtuell rekonstruierten Seiten seien bislang Inhalte aus den späten 1980er-Jahren zusammengesetzt worden.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/stasi-akten-rekonstruktion-101.html

Da besteht wohl noch eine - geringe - Chance, dass sich irgendwann vielleicht doch nicht etwas zur RAF digital aus geschredderten Stasi-Akten rekonstruiren lässt. Späte 80er ist für die driotte Generation nicht uninteressant.

Aber wahrscheinlich ist Ausklärung auf diesem Wege nach dem Artikel wohl wahrscheinlich nicht...


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

06.10.2024 um 23:33
Ich weiß, dass es unwahrscheinlich ist, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
Vor allen Dingen gehen viele Experten davon aus, dass viele Attentate nicht von der RAF alleine geplant und durchgeführt worden waren und dass Kontakte zwischen RAF und DDR-Regime bestanden hatten.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

06.10.2024 um 23:53
Zitat von AnnemausAnnemaus schrieb:Vor allen Dingen gehen viele Experten davon aus, dass viele Attentate nicht von der RAF alleine geplant und durchgeführt worden waren und dass Kontakte zwischen RAF und DDR-Regime bestanden hatten.
Generelle Kontakte zwischen RAF und DDR-Regime sind m.E. gesicherte historische Wahrheit. Dazu bspw. ein Artikel der Bundeszentrale für politische Bildung, der wie folgt überschrieben ist:
Untergetauchte RAF-Terroristinnen und Terroristen im bürgerlichen Alltag, wie Anfang März 2024 aufgeflogen in Berlin, gab es schon einmal vor rund 34 Jahren. Damals kam heraus, dass die Stasi westdeutschen RAF-Mitgliedern geholfen hatte sich in der DDR zu verstecken – mit Tarnexistenzen. Wie weit ging die Kooperation noch?
Quelle: https://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/546478/die-raf-in-der-ddr-komplizen-gegen-den-kapitalismus/

Inhaltsaspekte bspw. Beginn der Kontakte/Kooperation schon kurz nach RAF-Gründung, Ausreisen über Schönefeld unterfalschen Namen zur "Ausbildung" im Nahen Osten ermöglicht. Ebenso die Gewährung von Unterschlupf unter falschen Namen für nicht mehr akive/quasiausstiegswillige.
Den Rest mögen Interessierte selber nachlesen. Ist aufschlußreich. Hatte auch einiges nicht mehr auf dem Schirm, obwohl ich einiges damals selber miterlebt (im Sinne von durch mediale Berichterstattung mitbekommen) habe.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

07.10.2024 um 12:25
Die Terroristen der RAF benehmen sich genau so, wie sie es ihren Eltern und Großeltern, die in der Zeit von WK2 gelebt hatten, vorgeworfen hatten. Schweigen und nicht zu der eigenen Verantwortung stehen und andere Verbrecher schützen.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

07.10.2024 um 13:35
Ich interessiere mich ebenfalls für die Geschichte der RAF und insbesondere die der dritten Generation. Sind die Namen der Personen, die auf der "Zehnerliste" stehen, also zumindest aus Ermittlersicht nah an der Kommandoebene dran waren oder ihr sogar angehörten, eigentlich irgendwo einsehbar?

Alexander Straßner hat scheinbar viel zu dem Thema geforscht:
Youtube: Online-Veranstaltung: "Das Erbe der RAF" vom 03.12.2020
Online-Veranstaltung: "Das Erbe der RAF" vom 03.12.2020
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