TatsachenTreue schrieb (Beitrag gelöscht):Einmal die Raubtaten, mit Schuß auf Transporter (Decke erinnere ich nicht).
Siehe hier:
Der Fahrer des Geldtransporters war am Samstag in einem Gewerbegebiet in Cremlingen von zwei maskierten Tätern mit einer Panzerfaust und einem Sturmgewehr bedroht worden. Die Täter sollen ein Mann und eine Frau gewesen sein. Sie sollen zudem Schüsse in die Luft und gegen den Wagen abgegeben haben. Zwei Fahrzeuge hatten den Transporter zuvor eingekeilt, nachdem ein Beifahrer ausgestiegen war, um Tageseinnahmen aus einem Geschäft abzuholen. Ein dritter Täter soll dem Beifahrer in den Laden gefolgt sein und dort Geld gefordert, sowie in die Decke geschossen haben.
Quelle:
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/raf-ueberfall-niedersachsen-geldtransporterSchussabgabe in die Decke also mutmaßlich nicht durch die weibliche Person (Klette?), da diese möglicherweise das Fahrzeug in Schach hielt. Ob die weibliche Person mit dem Sturmgewehr oder der Panzerfaust hantierte, geht aus dem Artikel nicht hervor.
Wegen der gemeinschaftlichen Tatbegehung
könnte das je nach Beurteilung des Gerichts aber keine Rolle spielen, wer jetzt genau welchen Tatbeitrag geleistet hat, da hier alle drei Beteiligten gleichermaßen den tatbestandlichen Erfolg herbeiführen wollten.
Hier wäre Klette, wenn man denn nachweisen kann, dass es sich bei der weiblichen Person nur um sie gehandelt haben kann und sie ggf. die Panzerfaust-Akteurin gewesen ist, übrigens gar nicht mal so schlecht beraten, wenn sie sich ausnahmsweise zur Sache äußern und das durch ihren Anwalt so darstellen lassen würde, dass sie das ganz furchtbar fand, dass ihre Komplizen geschossen haben, denn dann wäre es potentiell sehr schwierig, ihr einen Mordversuch mit anzulasten.