Hier wurde ja die Frage aufgeworfen, warum Journalisten die gesuchten Ex-RAFler fanden, die Polizei aber zunächst nicht. Wie schon vermutet wurde, sprechen rechtliche Gründe gegen die Nutzung von datenbankbasierten KI-Tools zur Personensuche anhand von Bildern.
Im Artikel
Die verbotenen Früchte der Polizei findet man eine umfangreiche Erörterung der gesetzlichen Grundlagen, aus der ich hier nur beispielhaft zitieren möchte:
Nach Einschätzung der beiden Wissenschaftler bedienen sich die Ermittler dann "als Teil ihrer hoheitlichen Tätigkeit eines rechtswidrigen Geschäftsmodells, ernten also gleichsam von den Früchten des verbotenen Baumes". Mit dem Ergebnis: "Staatliche Stellen dürfen unter solchen Datenschutzverstößen zustande gekommene Verarbeitungsergebnisse privater Dienstleister nicht nutzen, um Personen zu identifizieren."
Quelle:
https://www.golem.de/news/raf-terroristin-klette-gefasst-die-verbotenen-fruechte-der-polizei-2402-182732-2.htmlDie Golem-Seite ist tendeziell mehr auf die Sorge um den Datenschutz als auf die Kriminalitätsbekämpfung ausgerichet, was auch aus dem gezogenen Fazit ersichtlich ist:
Das Beispiel Klette macht auf jeden Fall deutlich: Die neuen Datenbanken sind sehr mächtige Werkzeuge, die tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger eingreifen. Auch wenn Ermittlungsbehörden solche Tools nicht offiziell nutzen dürfen, ist es nicht ausgeschlossen, dass sie über wie auch immer geartete Umwege in den Genuss dieser verbotenen Früchte kommen.
Quelle: ebda.
Meiner Meinung nach dürfte aber die eventuell rechtswidrige Verwendung der Suchtools, durch wen auch immer, bei der gerichtlichen Bewertung der zur Last gelegten Taten keine Rolle spielen.