Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

5.118 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Ungeklärt, Hessen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

15.12.2023 um 13:19
Zitat von joni19132joni19132 schrieb:warum der Bruder von Jutta Freispruch will ist eigentlich ziemlich einfach. Ihm reicht das vor Gericht gesagte nicht aus um dafür einen Menschen lebenslang wegzusperren.
Wo hat er das denn gesagt? Also Freispruch gefordert? Ich habe nur mitbekommen, dass er eben starke Zweifel hat.
Und immerhin könnte das ja auch z.B. ein Mittäter gewesen sein, oder eben nur der "fürs Grobe", der damals für Andere ein Loch graben musste. Oder sich mal einen Spaten geborgt hat, oder oder usw.? Also ich finde das halt auch nicht ausreichend, um jemanden lebenslang in den Knast zu stecken.


melden

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

15.12.2023 um 14:36
Zitat von joni19132joni19132 schrieb:warum der Bruder von Jutta Freispruch will ist eigentlich ziemlich einfach. Ihm reicht das vor Gericht gesagte nicht aus um dafür einen Menschen lebenslang wegzusperren. Es gibt nicht 1 stichhaltigen Beweis für die Schuld des Angeklagten nur Theorien Halbwahrheiten und eine ominöse DNA Spur die nach der Rechtsprechung des BGH kein Beweis ist
Es ist also nicht so, dass der Bruder eine andere Theorie oder einen Verdacht in eine andere Richtung hat? Dann hätte ich das eher verstanden. Okay, ich kenne nicht alle Details, aber ein 100%iger Beweis scheint mir tatsächlich nicht vorzuliegen. Aber ist ernsthaft daran zu zweifeln, dass er der richtige ist? Bei seinem sonstigen Täterprofil? Zusätzlich die DNA am Spaten? Seine Reaktion auf die Xy-Sendung? Wie wahrscheinlich ist da, dass diese m. E. recht starken Indizien letztlich alle falsch bzw. nur Zufälle sind? Ob es dem Gericht zu einer Verurteilung reicht, weiss ich natürlich nicht.


1x zitiertmelden

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

15.12.2023 um 15:07
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Es ist also nicht so, dass der Bruder eine andere Theorie oder einen Verdacht in eine andere Richtung hat? Dann hätte ich das eher verstanden. Okay, ich kenne nicht alle Details, aber ein 100%iger Beweis scheint mir tatsächlich nicht vorzuliegen. Aber ist ernsthaft daran zu zweifeln, dass er der richtige ist? Bei seinem sonstigen Täterprofil? Zusätzlich die DNA am Spaten? Seine Reaktion auf die Xy-Sendung? Wie wahrscheinlich ist da, dass diese m. E. recht starken Indizien letztlich alle falsch bzw. nur Zufälle sind? Ob es dem Gericht zu einer Verurteilung reicht, weiss ich natürlich nicht.
natürlich sagt die Logik, dass das vermutlich der gesuchte Täter ist. Allerdings haben wir in diesem Fall Zeugen, die sich entweder nicht mehr exakt an die Gegebenheiten im Jahr 1986 bzw. 1988 erinnern können oder in sich sehr zweifelhaft sind. Bliebe da nur die DNA am Spaten, wobei hier auch nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, wie diese dort dran gekommen ist. Das Verhalten nach der xy ungelöst Sendung will ich nicht zu hoch bewerten, schlussendlich sind ja auch hier in diesem Forum einige User bei diesem Thema "aufgeblüht". Insgesamt wäre mir das für einen Schuldspruch auch zu wenig.


melden

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

15.12.2023 um 17:38
@Zeralda

Die Nebenklage WilliHoffmann hat am Dienstag Beweisnaträge gestellt, dass die Verletzungen an der Rippe der Jutta bei der Obduktion 1988 noch nicht vorhanden war, und das das vermeintliche Täterwissen des ANgeklagten bereits 2006 im Internet nachzulesen gewesen ist, sprich also kein Täterwissen ist weil es fast jeder wusste.

Am Mittwoch wurden die Plädyoers gehalten und auch da hat die Nebenklage Willi Hoffmann Freispruch beantrag.

@redsherlock
Doch auch er glaubt an die Alternativtäterhypothese. Die DNA am Spaten ist nichts wert das haben die Verteidiger in ihren Plädoyers sehr schön herausgearbeitet abgesehen davon dass der BGH in einer Unmenge an Entscheidungen DNA nicht als Beweismittel sondern nur als Indiz aktzeptiert. Hinzu kommt dass man aus unserer Sicht ( Nebenklage Willi Hoffmann ) eben der Reaktion des Angeklagten auf xy keine Bedeutung beimessen weil wir nicht wissen wie sehr er vom VE 01 angetriggert worden ist

Ich denke das Schwurgericht wird ihn verurteilen, der BGH das Urteil aufheben, und die neue Strafkammer ihn freisprechen


3x zitiertmelden

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

15.12.2023 um 19:08
Zitat von joni19132joni19132 schrieb:dass die Verletzungen an der Rippe der Jutta bei der Obduktion 1988 noch nicht vorhanden war,
Kannst Du etwas mehr erklären, was es damit auf sich hat? Wann (und von wem) wurde denn eine Verletzung an der Rippe festgestellt?


melden

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

15.12.2023 um 21:08
Zitat von joni19132joni19132 schrieb:Hinzu kommt dass man aus unserer Sicht ( Nebenklage Willi Hoffmann ) eben der Reaktion des Angeklagten auf xy keine Bedeutung beimessen weil wir nicht wissen wie sehr er vom VE 01 angetriggert worden ist
Was ist mit den ersten bekannt gewordenen Zeugenaussagen? Ist denn wirklich schlüssig widerlegt, dass da nicht doch mehrere Männer unterwegs waren? Oder kam raus, dass die Zeuginnen irgendwie völlig fantasiert haben damals?
Das würde sonst doch erklären, warum jemand keine Aussagen machen möchte und sich bedroht fühlt? Auch dann wäre der ja plausibel damit angetriggert, aber muss noch lange nicht der Täter bzw Haupttäter sein?
Dass der pervers und nicht ganz richtig im Kopf ist, ist ja nun leider kein Alleinstellungsmerkmal.


melden

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

15.12.2023 um 21:18
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Grundsätzlich erscheint mir die Schwelle, bei denen ein Strafgericht in einem Mordfall zweifelsfrei von der Schuld eines Angeklagten ausgeht, in Bayern nicht allzu hoch. Ob im Fall Peggy, im sog. "Badewannenmord" oder eben im Fall von Ursula Hermann am Ammersee.
Es würde mich nicht wundern, wenn in Hessen ein Freispruch erfolgt. Aber andererseits der Fall Andreas D. aus Babenhausen, bei dem auch immer wieder ein Fehlurteil diskutiert wird, wurde auch vor dem LG Darmstadt verhandelt. Aber Babenhausen grenzt ja fast an Bayern...
Finde ich absolut nicht zielführend. Der Fall Peggy war aufgrund der Behinderung Ulvi K.s sowieso von vornherein schwer zu beurteilen. Und bei Andreas D. ist nicht damit zu rechnen, dass ein Fehlurteil zu verhandeln ist. Ja wir kennen alle die Fälle, in denen es zu Justizirrtümern kam. Aber ich sehe nicht, was das pauschale Bayern-Bashing jetzt hier wieder zu suchen hat


1x zitiertmelden

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

16.12.2023 um 09:47
@joni19132
Und wer war das zweite Mädchen, würde mich interessieren
Bist du aus Lindenfels und kanntest Jutta?


melden

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

16.12.2023 um 10:12
@Eichenstark
Ich bin mir beim Nachdenken gerade nicht sicher ob es wirklich ein 2 Mädchen gab oder ob ich mich da vertan habe. Schaue aber wenn ich zuhause bin nochmal in den schriftlichen Urteilsgründen nach und gebe dann nochmal Rückmeldung. Sry

IUnd zur zweiten Frage nö bin weder aus Lindenfels noch kannte ich Jutta ( bin ich auch zu jung für). Ich gehöre zur Nebenklage Willi Hoffmann


1x zitiertmelden

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

16.12.2023 um 10:34
Zitat von joni19132joni19132 schrieb:Ich gehöre zur Nebenklage Willi Hoffmann
Dann ist Willi der ältere Bruder von Jutta?


melden

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

16.12.2023 um 12:47
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Finde ich absolut nicht zielführend. Der Fall Peggy war aufgrund der Behinderung Ulvi K.s sowieso von vornherein schwer zu beurteilen. Und bei Andreas D. ist nicht damit zu rechnen, dass ein Fehlurteil zu verhandeln ist. Ja wir kennen alle die Fälle, in denen es zu Justizirrtümern kam. Aber ich sehe nicht, was das pauschale Bayern-Bashing jetzt hier wieder zu suchen hat
Also vorab...ich bin Jurist mit 2 bayerischen Staatsexamina..ich hatte im Strafrecht immer besonders gute Noten und ich fand die bayerischen juristischen Fakultäten hatten die besten Strafrechtler*innen in der akademischen Ausbildung überhaupt. Also in der Vermittlung des Strafrechts war und ist Bayern wirklich top. Ich komme gebürtig aus Hessen, lebe schon lange wieder in Südhessen, meine Arbeitsstätte ist seit ein paar Jahren aber wieder auf der bayerischen Seite.

Und wer in Bayern Richter*in werden will, musste gerade ab Mitte der 90er absolute Top-Noten haben (mehr oder weniger zu den besten 10% im 2. Staatsexamen gehören). Theoretisch bestens juristisch qualifizierte Leute die Richter*innen dort.

Trotzdem bin ich immer wieder erstaunt, wie es dort bisweilen in der Praxis umgesetzt wird. Bayern macht eine Sache anders: Zwischen Richterschaft und Staatsanwaltschaft wird immer getauscht. Also Strafrichter*innen haben oft ihre berufliche Laufbahn als Staatsanwält*innen begonnen. Da mag die Distanz bisweilen verschwimmen und es psychologisch schwieriger sein, gegen die Behörde zu entscheiden, nach deren Prinzipien man selbst jahrelang gearbeitet hat bzw. man glaubt vielleicht grundsätzlich der Staatsanwaltschaft. Das ist aber nur eine Theorie. Ein anderer Punkt ist, dass die Referendarausbildung in Bayern auch noch sehr theoretisch und weniger praxisnah ist als in anderen Bundesländern. Relationstechnik und Aktenvorträge gibt es dort nicht, es beschränkt sich am Ende auf ein weiteres reines Klausurenexamen. Umgekehrt die Organisation von Gerichtsterminen und auch die Organisation der Justiz ist in Bayern den Hessen Lichtjahre voraus.

Dein Kommentar zu Andreas D. ist ja auch nicht im Widerspruch zu meinen Aussagen...er wurde ja in Hessen verurteilt. Als Bayern-Basher würde ich mich nach dem o.g. absolut nicht bezeichnen, ich versuche mich nur einmal an Fakten zu halten und daraus zu analyiseren. Wenn Politik und Justiz aufeinander treffen, ist das ohnehin so eine Geschichte. Aber das ist nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland ein Problem: Nur Staatsanwaltschaften dürfen in Deutschland anklagen, aber Staatsanwaltschaften sind von Landesregierungen abhängig. Wenn die Druck machen, wird nicht angeklagt, ob in München nicht wegen BayernLB oder in Hamburg vielleicht nicht wegen CumEx etc. Immerhin ein Fortschritt in Bayern: Wenn dann mal angeklagt wird wie im Falle Andrea Tandler, dann wird wenigstens auch von der Richterbank scharf durchgegriffen.

Sorry, was war jetzt ein wenig off-the-topic Jutta Hoffmann.


melden

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

16.12.2023 um 18:15
Damit mein (vor-?) letztes Posting nicht missverstanden wird. Mir scheint (aufgrund der Berichterstattung) die Beweislage auch zu dünn zu sein, um den TV zu verurteillen. Auch der Hinweis hier, dass es dort in der Gegend noch einen anderen Mann gab, der ähnliche Verbrechen beging. Die Frage, wie und wann die DNA da an den Spaten kam, wird wohl ungeklärt bleiben. 90% oder so reichen halt nicht. Das ist gut so in einem demokratischen Rechtsstaat. Es sei denn, dass es doch noch mehr Details gibt, die wir bisher nicht erfahren haben...


melden

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

17.12.2023 um 18:01
Zitat von joni19132joni19132 schrieb:Ihm reicht das vor Gericht gesagte nicht aus um dafür einen Menschen lebenslang wegzusperren. Es gibt nicht 1 stichhaltigen Beweis für die Schuld des Angeklagten nur Theorien Halbwahrheiten und eine ominöse DNA Spur die nach der Rechtsprechung des BGH kein Beweis ist
Zitat von joni19132joni19132 schrieb:Doch auch er glaubt an die Alternativtäterhypothese. Die DNA am Spaten ist nichts wert das haben die Verteidiger in ihren Plädoyers sehr schön herausgearbeitet abgesehen davon dass der BGH in einer Unmenge an Entscheidungen DNA nicht als Beweismittel sondern nur als Indiz aktzeptiert.
Was soll denn dieses Geschwafel von wegen "DNA ist keine Beweis" und "das ist nur ein Indiz" ?!
Natürlich ist die DNA am Spaten kein Beweis, sondern ein Indiz. Aber es braucht auch keinen Beweis, um jemanden rechtskräftig zu verurteilen. In den allermeisten Prozessen gibt es sogar nur Indizien, das ist die Regel, und nicht, wie immer getan wird, die Ausnahme.

Und in dem Zusammenhang finde ich es ehrlich gesagt ziemlich lächerlich, dann fast im gleichen Atemzug einen angeblichen Alternativtäter als Gegenargument anzuführen. Und zwar einzig mit der Begründung, dass Jahre später in der Gegend ein weiterer Mordfall passiert ist, bei dem dieser Mann als Täter ermittelt wurde.
Das ist nämlich nicht mal ein Indiz für die Unschuld des jetzt Angeklagten, sondern eine Information, die mit dem verhandelten Fall nicht mal in einem entfernten Zusammenhang steht.

Wieso denken juristische Laien dauert, sie könnten jemandes Unschuld beweisen, in dem sie jemanden anführen, der auch als Täter in Frage kommt?! Und schmeißen sie immer wieder mit diesem Schlagwort vom "reinen Indizienprozess" um sich, um damit zu belegen, dass eine Fehlurteil droht?!


2x zitiertmelden

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

17.12.2023 um 18:50
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Was soll denn dieses Geschwafel von wegen "DNA ist keine Beweis" und "das ist nur ein Indiz" ?!
Natürlich ist die DNA am Spaten kein Beweis, sondern ein Indiz. Aber es braucht auch keinen Beweis, um jemanden rechtskräftig zu verurteilen.
Da möchte ich noch hinzufügen, dass zwischen Indizien und Beweisen kein derart großer Unterschied besteht, wie meist angenommen. Am Ende sind beides einfach Spuren bzw. Beweisanzeichen, die auf bestimmte Tatsachen hindeuten. Eine Spur kann im Zweifel sogar Beweis und Indiz gleichzeitig sein. Ein Beweis, wie er von den meisten verstanden wird, beweist eine Tatsache, die konkret mit der Tat zusammenhängt, bzw. die Tat selbst. Ein Indiz ist ein sachliches Argument dafür, dass eine nicht unmittelbar beweisbare Tatsache bewiesen werden kann. Man also davon ausgehen kann, dass es so stattgefunden hat. Und somit kann auch über Indizien der Nachweis einer Tat geführt werden. Es geht am Ende auch immer um die Gesamtschau aller Spuren.

Bsp.: Es werden Fingerabdrücke von Person X auf einer Waffe gefunden, mit der jemand erschossen wurde. Die Fingerabdrücke beweisen, dass Person X die Waffe in der Hand hatte. Sie beweisen aber nicht direkt, dass Person X auch den tödlichen Schuss abgegeben hat. Sie sind dafür somit ein Indiz. Kommen dann noch weitere Umstände dazu (Person X hatte als einzige Zugriff auf die Waffe; Person X war am Tatort etc.), kann man aufgrund der Fingerabdrücke davon ausgehen, dass Person X den tödlichen Schuss abgegeben hat.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:In den allermeisten Prozessen gibt es sogar nur Indizien, das ist die Regel, und nicht, wie immer getan wird, die Ausnahme.
Dem kann ich mich nur anschließen. Zumal Dinge wie der Vorsatz, der entscheidend für die Bewertung einer Tat ist, praktisch immer indiziell nachgewiesen wird. Kaum ein wegen Tötung eines anderen Angeklagter sagt im Gericht "Ja, ich war es. Ich habe den wissentlich und willentlich umgebracht". Mit dem Argument "es sind ja nur Indizien" müsste man dann ja bei praktisch jedem Mordprozess die Feststellung des Vorsatzes anzweifeln.


1x zitiertmelden

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

17.12.2023 um 19:13
Zitat von Juris019Juris019 schrieb:Indizien
Es sollte eine nahtlos, geschlossene Indizienkette sein, will man jemanden Rechtskräftig verurteilen.
Halbe Sachen sind dazu nicht dienlich.
Gegenwärtig halte ich es im Fall von Jutta ziemlich dünne, von einer geschlossenen Indizienkette zu sprechen.
Aber erst mal abwarten wie das Gericht sein noch Ausstehendes Urteil dann Begründen wird !


1x zitiertmelden

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

17.12.2023 um 19:21
Zitat von SpiderWebSpiderWeb schrieb:Es sollte eine nahtlos, geschlossene Indizienkette sein, will man jemanden Rechtskräftig verurteilen.
Halbe Sachen sind dazu nicht dienlich.
Letzteres habe ich nie behauptet. Und für eine Verurteilung reicht die tatrichterliche Überzeugung von der Täterschaft, die sich auf die Spurenlage in ihrer Gesamtbetrachtung stützt. Diese Überzeugung muss schlüssig begründet werden. Das ist ausreichend für ein Urteil. Und dabei ist es eben irrelevant, ob man sich "nur" auf Indizien oder auch Beweise stützt. Zumal Beweise im strafprozessualen Sinne auch etwas anderes sind als umgangssprachlich. Alle Beweismittel, die das Gericht im Prozess erhoben hat, sind aus dieser Perspektive nämlich Beweise. Da wird rechtlich kein Unterschied gemacht.
Zitat von SpiderWebSpiderWeb schrieb:Gegenwärtig halte ich es im Fall von Jutta ziemlich dünne, von einer geschlossenen Indizienkette zu sprechen.
Warst du bei allen Prozesstagen anwesend und/oder kennst die Akte? Oder wie kommst du zu dieser Einschätzung?


1x zitiertmelden

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

17.12.2023 um 19:25
Zitat von Juris019Juris019 schrieb:Warst du bei allen Prozesstagen anwesend und/oder kennst die Akte? Oder wie kommst du zu dieser Einschätzung?
Ich bin jemand der abwartet und nicht brüllend, echauffierend durch die Gegend rennt.
Das was die Öffentlichkeit bisher erreicht hat, sieht mir das in der Gesamtschau erst mal recht dünne aus (Irrtümer Vorbehalten).
Deshalb lasse ich mich überraschen, und warte die Begründung eines/ des Urteils ab, egal wie es jetzt auch ausfallen mag.


melden

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

17.12.2023 um 19:38
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Wieso denken juristische Laien dauert, sie könnten jemandes Unschuld beweisen, in dem sie jemanden anführen, der auch als Täter in Frage kommt?! Und schmeißen sie immer wieder mit diesem Schlagwort vom "reinen Indizienprozess" um sich, um damit zu belegen, dass eine Fehlurteil droht?!
Ich glaube der Fehler vieler juristischer Laien - und danach scheinst Du zu diesen zu gehören - liegt darin, dass sie der Ansicht sind, jemand müsste seine Unschuld beweisen, um nicht verurteilt zu werden. Niemand muss seine Unschuld beweisen, um einer strafrechtlichen Verurteilung zu entgehen, sondern ein Gericht darf nur verurteilen, wenn sie die Schuld eines Angeklagten ZWEIFELSFREI als erwiesen sieht. Ansonsten gilt in unserem Rechtsstaat noch immer der "in dubio pro reo"-Grundsatz.

Natürlich kann diese Verurteilung auch ohne konkrete Beweise für die angeklagte Tat erfolgen, aber dann muss das Urteil eben verdammt gut begründet werden, um nicht von einer Revision durch den Bundesgerichtshof kassiert zu werden. Mit der Revision können zwar regelmäßig keine Tatsachenfeststellungen angegriffen werden, aber bei Verstößen gegen allgemeine Denkgesetze wird es auch kassiert. Wenn das Urteil nicht auf einer lückenlosen Beweiskette beruhts, muss hinreichend dargelegt werden, warum trotz des Grundsatzes "in dubio pro reo" verurteilt wird. Die Revision prüft dann nicht mehr, ob das Gericht den Grundsatz richtig ausgelegt hat, aber zumindest, ob das Gericht sich bei einer dünnen Beweislage mit dem Grundsatz auseinander gesetzt hat.


1x zitiertmelden

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

18.12.2023 um 10:57
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Ich glaube der Fehler vieler juristischer Laien - und danach scheinst Du zu diesen zu gehören - liegt darin, dass sie der Ansicht sind, jemand müsste seine Unschuld beweisen, um nicht verurteilt zu werden. Niemand muss seine Unschuld beweisen, um einer strafrechtlichen Verurteilung zu entgehen, sondern ein Gericht darf nur verurteilen, wenn sie die Schuld eines Angeklagten ZWEIFELSFREI als erwiesen sieht. Ansonsten gilt in unserem Rechtsstaat noch immer der "in dubio pro reo"-Grundsatz.
Natürlich muss der Angeklagte nicht seine Unschuld beweisen. Das versucht er ja nicht einmal, denn er hat sich ja dazu entschlossen zu schweigen. Und das ist sein Recht und darf ihm auch nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Allerdings gilt der "in dubio pro reo" Grundsatz erst in der Gesamtschau, also nach der Würdigung aller im Prozess vorgetragenen Argumente für und gegen die Schuld eines Angeklagten. Es ist eben nicht so, dass man jedes einzelne Indiz hernimmt und sich fragt, ob dieses Indiz einen Beweis für die Schuld des Angeklagten liefert oder nicht. Wenn ein Indiz nicht ausreicht, um die Schuld des Angeklagten zu beweisen, wird halt schnell nach "in dubio pro reo" geschrien und das so gedeutet, dass das Indiz damit untauglich und zu verwerfen sein.
Aber ein Indiz ist eben per se kein Beweis sondern nur ein Beweisanzeichen und die Beurteilung erfolgt in der Gesamtschau aller Indizien. Genau deswegen ist es müßig, dass wir hier palavern, dass die im Prozess vorgetragenen Argumente und Indizien nicht ausreichend seien. Das kann nur der beurteilen, der an allen Prozesstagen anwesend war und dementsprechend alle Argumente gehört hat.

Es ist eben auch nicht so, dass es für eine Verurteilung eine "geschlossene Indizienkette" geben muss. Was soll denn in diesem Zusammenhang "geschlossen" bedeuten?
Es kann sogar Indizien geben, die auf eine Unschuld des Angeklagten hindeuten, und trotzdem zu einer Verurteilung kommen. Das Urteil ist eine Abwägung der Richter, die für sich feststellen, ob sie von der Schuld des Angeklagten überzeugt sind oder aber ob daran Zweifel bestehen. Bestehen diese Zweifel, so müssen sie freisprechen, denn dann gilt eben "in dubio pro reo".

Natürlich arbeiten sich Verteidiger gerne an einzelnen Indizien ab und versuchen, diese zu entkräften, zu schwächen oder sogar zu widerlegen. Und besonders gerne tun sie das in der Öffentlichkeit und gegenüber der Presse. So sät man halt Zweifel.
Natürlich kann man sich hundert Erklärungen ausmalen, wie die DNA des Angeklagten an den Spaten gekommen sein könnte. Natürlich können zur gleichen Zeit noch 100 andere perverse Personen in der Gegend rumgelaufen sein. Und natürlich kann ein chronischer Sexualstraftäter auch aus anderen Gründen nervös werden und sich die Hände kneten, wenn im Fernseher von einer Sexualstraftat berichtet wird.

Das ist auch ein legitimes Verhalten eines Verteidigers und sogar seine Aufgabe.
Dass sich aber der Rechtsbeistand des Nebenklägers während des laufenden Prozesses vor die Kamera stellt und rumsalbadert, dass die Indizien nicht ausreichen würden, dass es keine Beweise gäbe und sich dann auch noch versucht, einzelne Indizien zu entkräften, ist in meinen Augen einfach nur unprofessionell. Der Nebenkläger und sein Anwalt scheinen offenbar von Anfang an eine sehr vorgefasste Meinung gehabt zu haben.
Bevor man sich zu so einem Statement hinreißen lässt, hätte man die restlichen Prozesstage bis vopr den Plädoyers abwarten müssen, denn erst dann kann man sich eine Meinung bilden. Alles andere ist nur ein Zwischenstand, der am Ende völlig irrelevant ist.
So hat man der Sache eher geschadet, und das völlig unnötig. Was steckt da für eine Motivation hinter, ohne Not so etwas rauszublasen? Klar drängelt die Presse immer und will ein Statement haben, aber man hätte auch einfach professionell sagen können, dass man erst die anderen Prozesstage abwarten will, um sich ein Gesamtbild zu machen, bevor man sich ein Urteil bilden kann.


1x zitiertmelden

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

18.12.2023 um 12:26
Natürlich verstehe ich, dass dem Bruder sehr daran gelegen ist, den richtigen Täter zu verurteilen und nicht den falschen. Klar! Aber diese sehr ambitionierte Motivation, den TV als Täter fast schon (gefühlt) auszuschließen, verstehe ich nicht so ganz. Ich würde es verstehen, wenn der Bruder noch begründete (!) Verdachtsmomente in eine andere Richtung hat. Aber dann hätte er es dem Gericht ja sicherlich vorgetragen. Wenn dem aber nicht so ist: nochmal, einen 100%igen Beweis gibt es NIE. Und doch ist mir sonst kein Einzelfall bekannt, in dem Opferangehörige so engagiert faktisch die Verteidigung des vermeintlichen Täters übernehmen. Alles gut, aber ich wundere mich nur.


1x zitiertmelden