@überwälder Im Anfang ein denkbares Szenario. Aber dann kommen zwei bisher nicht so recht plausible Annahmen, die diesen Fall eben so kompliziert machen;
1) Jutta ist auf einmal "schwer verletzt." So schwer verletzt, dass sie im Kofferraum nicht auf sich aufmerksam macht, als die anderen Zeugen eintreffen (im Kofferraum war das ja auch zu hören, dass da draussen jemand war.) Wo kommt die schwere Verletzung her? Wenn es durch die Täter war, und bereits auf dem Weg zum Friedhof geschah, und das den Plan der Täter durcheinander brachte, warum lassen sie Jutta nicht einfach liegen, fliehen zu ihrem Auto (sie können ja nicht wissen, dass ausgerechnet dann die Zeugen auftauchen) und verschwinden?
2) Wenn es denn aber so war, bleibt die eine merkwürdige Problematik: Warum bleiben die Täter mit der (verletzten?) Jutta noch so lange am Ort und warum kümmern sie sich um den Schuh? Dass Jutta verschwindet fällt sowieso auf, der Schuh allein bietet ja keine Hinweise auf die Täter. Dem normalen Menschenverstand nach würde man annehmen, die Täter verschwinden so schnell wie möglich, also sofort nachdem die Zeugen den Friedhof betreten haben. Die Gefahr, von diesen genauer beobachtet zu werden, die Gefahr, dass Jutta im Kofferraum sich bemerkbar macht usw. ist ja viel grösser, als irgendeine denkbare Gefahr, die für die Täter davon ausgeht, den Schuh im Wald zurückzulassen.
Nun ist klar, dass Täter nicht immer komplett rational handeln, aber es bleibt eben bei diesen Merkwürdigkeiten.
Ansonsten ist das Szenario durchaus denkbar, wobei ich keinen Anhaltspunkt dafür sehe, dass Jutta die Täter kannte (das Szenario ist genauso denkbar, wenn sie ihr unbekannt waren) oder dass zwingend die Täter Arbeitskollegen sein müssen (dafür gibt es nun ganz und gar keine Anhaltspunkte, es kann sich genausogut um ehemalige Schulfreunde handeln, um Bundeswehr-kameraden, um ... sonst was.
Zustimmen tue ich der Annahme, dass einer (mindestens) ortskundig war. Aber z.B. kann es sich bei dem Alzeyer Täter (wenn wir davon ausgehen, wir haben es mit dem Halter des PKW zu tun) z.B. auch um einen ehemaligen Lindenfelser handeln. Man sollte diesen Aspekt eh nicht aus den Augen verlieren: ortskundig heisst nicht, dass die Person zur Tatzeit noch in Lindenfels wohnte.