@mattschwarz mattschwarz schrieb:Gerne helfe ich Dir weiter. Ich glaube, dass Dir nicht klar ist, was Mord bedeutet und welche Voraussetzungen dieser Tatbestand hat.Du setzt leider Mord mit Totschlag gleich. Kann man machen, ist aber falsch. Egal, ob man Mord mit dem BGH als eigenen Tatbestand oder als Qualifikation des Totschlags ansieht, müsste zumindest ein Mordmerkmal zweifelsfrei nachgewiesen werden. Bei einem schweigenden Täter und zig möglichen Varianten, kaum möglich. Bei subjektiven Mordmerkmalen kann denkbar, bei den objektiven extrem schwierig.
Wieviel Totschlag kannst du denn erkennen?
mattschwarz schrieb:Dein Einwand ist grundsätzlich nicht falsch. Aber bitte stelle Dir folgendes vor: es kommt zu einem Streit. Sagen wir, Du hast ihn angefangen. Du merkst, dass es eskaliert. Nehmen wir weiter an, Du befürchtet jetzt eine Abreibung zu bekommen und schießt. Jetzt stehst Du blöd da und überlegst, was Du tun sollst, um nicht erwischt zu werden. Du packst die Leichen in den Camper und verbrennst ihn. Nachdem eh schon alles egal ist, nimmst Du vorher noch Geld raus. Mord? Nein!
Interessante Perspektive. Also man
besucht ein
Seniorenpaar die
Touristen sind, in ihrem
Camper dabei hat man natürlich, wie jeder Bürger der keine Straftat begehen möchte, sein
Schießeisen dabei. Dann kommt es zum Streit, dann bekommt man fürchterliche Angst, das man eine Abreibung vom Rentnerpaar bekommt, sind ja zu Zweit, man schießt zu erst und weil man weiter Angst hat, schneidet man dann die
Kehle durch, um sicher zu gehen, das man sein eigenes Leben gerettet hat.
So als Anfänger ist man so in Panik, so das man irrational handelt, sie ausraubt und dann den Camper einfach Mal so zum nächsten Ort,
nur 270km fährt, weil man als Anfänger kein Risiko des erwischt werden eingehen möchte, ihn in Brand steckt.... Verrückt
Das hört sich alles nach Totschlag mit Affekt an, wo ein Anfänger, aus reiner Panik ein Tötungsdelikt begannen hat.