schluesselbund schrieb:Da die Kosten für das Telefonat gleich bezahlt werden mussten wurde das auch so in der Buchhaltung geführt. Ein Verbindungsnachweis so die Auskunftsperson sei nicht erforderlich. Da die Kosten entsprechen des Telefonats
im System fest hinterlegt waren.
Klar ist kein Verbindungsnachweis notwendig, weder für Harry und Truus Langendonk noch für deren Tochter. Die benötigen keinen Verbindungsnachweis.
Aber das Telefonier- und entsprechend geschaltete Buchungssystem auf Kostenstellen-Basis lief im Hintergrund und zeichnete alles auf so wie für alle anderen Telefonteilnehmer in Deutschland. Es geht um die Aufzeichnung des Telefonier- und Bezahlgeschehens als solches und nicht um die nachträgliche Ausstellung von Verbindungsnachweisen, sei es für die Kunden oder für die Polizei.
Warum hätte man das absolute Extra-Programm für Telefonzellen entwickeln, bezahlen und pflegen sollen? Dafür reicht dann doch ein kleines Programm, das z. B. die Münzen abzählt und solche Sachen und das in das umfassende Telekom-SAP-Allgemeinsystem integriert wurde. Zusammen mit den Telefonverbindungen ergab sich dann ein schlüssiges Bild für die Buchhalter, wieviel Geld in den Münzspeicher eingegeben wurde bis zu einem Stichtag und Stichzeit und wieviel Geld aus dieser Geldentnahme dann auf Kostenstelle Geld-Eingang Telefonzelle Siegsdorf im größeren Telefonzellen-Kontenkreis Bayern zum Beispiel eingegangen war. SAP ist Standard bei der Telekom und auch bei SAP wird mit Kostenstellen abgerechnet, wobei das Fachwort Kostenstelle und die damit verbundenen Aufgaben und Funktionen allgemeinüblich im Buchhaltungswesen sind.
schluesselbund schrieb:Leider konnte mir bis anhin noch niemand plausibel und logisch erklären, warum diese Siegsdorf bei XY nicht genannt wurde. Wenn es doch eine Verbindungsnachweis gibt müsste dieses Siegsdorf zur Erstausstrahlung bekannt gewesen sein. Sollte dieses Siegsdorf den Ermittlern erst nach der Sendung XY bekannt geworden sein, erschliesst es sich mir nicht, warum es 20 Jahre gedauert hat bist der Ort des Telefonats genannt wurde. Wie gesagt, eine glaubhafte Erklärung würde ich schon nett finden.
Vielleicht hatten die Ermittler ja schon die Verbindungsnachweise ganz früh bei der Erstaustrahlung von AZxy, wollten aber noch mehr Beweise haben, um den Telefonierort Siegsdorf hieb- und stichfest zu machen. Ermittler begnügen sich ja selten mit
einem Beweis, weil die Staatsanwaltschaft lieber
mehrere Beweise hat, damit ein Gerichtsverfahren nicht nur zur Anklage, sondern auch zur Verurteilung des Täters führt. So hätte es ja auch zum Beispiel sein können, dass irgend jemand mit verstellter Stimme aus der Telefonzelle in Siegsdorf bei der Tochter anruft, um irgendein Geschehen vorzutäuschen. Oder Harry Langendonk wäre mit einer anderen Person in der Telefonzelle gewesen. Dann hätte man annehmen können, dass Harry Langendonk gezwungen wurde zu sagen, was er gerade sagte zu seiner Tochter. Es war also wichtig, dass
Zeugen Herrn und Frau Langendonk am Telefonierort gesehen hatten und niemanden sonst.