Tiho schrieb:Die Geige ist aber mMn im Wohnmobil verbrannt und kann daher nicht das Motiv sein
Genau darum geht es hier ja immer wieder.
Eigenartig ist es schon, dass WIR überhaupt erfahren SOLLTEN, dass die Ls das Instrument begutachten lassen wollten.
Ich ändere Deine Aussage mal minimal ab:
DIE Geige ist aber mMn im Wohnmobil verbrannt und kann daher nicht das Motiv seinWar es denn DIE Geige? Wer könnte das bezeugen? Bestenfalls doch jener Sachverständige, welcher sie schätzen sollte, denn jener wird sie sich GENAUESTENS angeschaut haben.
Eine sehr wertvolle Geige wird aus sehr gut abgelagertem Holz hergestellt, das macht ihren Klang und somit den Großteil des Wertes aus.
Wir wissen ja nicht, was von der Geige noch übrig geblieben ist, aber ich denke schon, dass die Möglichkeit besteht, herauszufinden, ob es sich um die u.U. begutachtete oder eine andere Geige gehandelt haben müsste.
Zum potenziellen oder tatsächlichen Wert des Instrumentes, Hersteller, Baujahr etc. scheint man sich jedenfalls auszuschweigen. Warum? Weiß man es nicht? Will man derartige Infos aus gutem Grunde zurückhalten?
Interessant wäre allemal, wer von dem Instrument und des Wertes WUSSTE,
und ob es "Kaufangebote" gab.
Hypothetisch:
Leider passiert es oft wegen nur weniger Tausend Euro, dass Täter sich gerne Ware UND Geld sichern.
Wäre also diese Geige verkauft worden, hätte der Käufer die Geige, die Ls das Geld.
Will der Täter aber BEIDES, muss er sich das Geld zurückholen, wie auch immer.
Dann wäre da noch die Besoderheit, dass man dann eigentlich die Geige nicht im WoMo hätte finden können, da sie ja berkauft worden wäre.
Nun könnte man ein solches Geschäft auch "ungeschehen" machen, indem man DIE oder eben eine Geige, welche genau so gut brennt, "zurückgibt"...
Das widerum könnte ein fataler Fehler sein, wenn die Ls Dritten bereits von einem (geplanten) Geschäft erzählt hätten.