Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 17:29Anzeige
Willy schrieb:Keine Ahnung offiziell gibt es noch nichts .Ja, wenn man erstmal die erste Distanz vergeigt hat, ist man schnell in der Sicherheitsverwahrung, wo einen nur noch lautlose Experten rausholen können. Ich bevorzuge da Ninjas.
Die Ruhe und Geheimhaltung spricht meines Erachtens für ihn bzw.für einen Experten.Diese brauchen sich nicht in der Presse/Zeitung/Forum/TV präsentieren.
Könnte schon sein das S.das macht er hat ja viele verteidigt die unschuldig saßen zum Pflichtverteidigersatz.Er muss sich da schon sicher sein das er nicht für lau arbeitet denn die mit der Sicherheitsverwahrung hätten ihn mit Sicherheit nicht bezahlen können.
Bei so einer Geschichte sollte man den besten nehmen den man bekommen kann.Die erste Distanz ist schnell vergeigt.
Tom_Ripley schrieb:Schwenn ist für mich eher ein Anwalt für Wiederaufnahmeverfahren, also das dickste Brett was man gegen die deutsche Justiz bohren kann.So dumm, sich auf ein Wiederaufnahmeverfahren verlassen zu wollen, wird HS kaum sein.
Also für den Fall wenn die HS dann vom Landgericht Koblenz verurteilt sein wird und die Revision beim BGH kein Gehör finden wird. Das wird in etwa 1-2 Jahren soweit sein.
Was will er denn jetzt schon in Koblenz?
Robert80 schrieb:Du hast die Ironie nicht verstanden :-) Einer der Besten Beiträge hier ^^;)
Nachtag: Ach, kannst es auch nicht verstehen, da er sich auf Dich bezieht ....