Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 17:36Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 17:39Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 17:41Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 17:46@jungler
Danke, dachte ich mir. Es ist hier niemandem bekannt!
Aber viele haben es als Tatsache aufgenommen und moralisch geurteilt und verurteilt.
Aber egal, auch dieses wird sich aufklären.
Danke, dachte ich mir. Es ist hier niemandem bekannt!
Aber viele haben es als Tatsache aufgenommen und moralisch geurteilt und verurteilt.
Aber egal, auch dieses wird sich aufklären.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 17:49Es gibt keine offizielle Information des Gerichtes oder irgendeinen Medienartikel darüber
wer HS verteidigen wird.
Am 18.12. ; dem ersten Verhandlungstag, wird es sich auflösen.
wer HS verteidigen wird.
Am 18.12. ; dem ersten Verhandlungstag, wird es sich auflösen.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 17:51Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 18:07Willy schrieb:Keine Ahnung offiziell gibt es noch nichts .Ja, wenn man erstmal die erste Distanz vergeigt hat, ist man schnell in der Sicherheitsverwahrung, wo einen nur noch lautlose Experten rausholen können. Ich bevorzuge da Ninjas.
Die Ruhe und Geheimhaltung spricht meines Erachtens für ihn bzw.für einen Experten.Diese brauchen sich nicht in der Presse/Zeitung/Forum/TV präsentieren.
Könnte schon sein das S.das macht er hat ja viele verteidigt die unschuldig saßen zum Pflichtverteidigersatz.Er muss sich da schon sicher sein das er nicht für lau arbeitet denn die mit der Sicherheitsverwahrung hätten ihn mit Sicherheit nicht bezahlen können.
Bei so einer Geschichte sollte man den besten nehmen den man bekommen kann.Die erste Distanz ist schnell vergeigt.
Ob Schwenn ein Ninja ist?
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 18:17Schwenn ist für mich eher ein Anwalt für Wiederaufnahmeverfahren, also das dickste Brett was man gegen die deutsche Justiz bohren kann.
Also für den Fall wenn die HS dann vom Landgericht Koblenz verurteilt sein wird und die Revision beim BGH kein Gehör finden wird. Das wird in etwa 1-2 Jahren soweit sein.
Was will er denn jetzt schon in Koblenz?
Also für den Fall wenn die HS dann vom Landgericht Koblenz verurteilt sein wird und die Revision beim BGH kein Gehör finden wird. Das wird in etwa 1-2 Jahren soweit sein.
Was will er denn jetzt schon in Koblenz?
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 18:24@Tom_Ripley
Es sind fast keine Details bekannt und dann hat "D" etwas aus Erster Hand und bringt es nur hier ein?
Sieht man mal wie leichtgläubig man sich hier ungeprüft auf Luftblasen stürzt.
Es sind fast keine Details bekannt und dann hat "D" etwas aus Erster Hand und bringt es nur hier ein?
Sieht man mal wie leichtgläubig man sich hier ungeprüft auf Luftblasen stürzt.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 18:26Nein es sind , abgesehen von den dürren Medienmeldungen und der Beiträge in xy , die wir alle ja kennen , keine brauchbaren Informationen bekannt.
Erst der Prozess ab dem 18.12. wird frisches Material liefern können.
Erst der Prozess ab dem 18.12. wird frisches Material liefern können.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 18:31@Tom_Ripley
Danke für Deine Einschätzung, es gibt ja immerhin einige die sich trotz der dürftigen Sachlage seriös mit den Umständen auseinandersetzen.
Danke für Deine Einschätzung, es gibt ja immerhin einige die sich trotz der dürftigen Sachlage seriös mit den Umständen auseinandersetzen.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 18:34Tom_Ripley schrieb:Schwenn ist für mich eher ein Anwalt für Wiederaufnahmeverfahren, also das dickste Brett was man gegen die deutsche Justiz bohren kann.So dumm, sich auf ein Wiederaufnahmeverfahren verlassen zu wollen, wird HS kaum sein.
Also für den Fall wenn die HS dann vom Landgericht Koblenz verurteilt sein wird und die Revision beim BGH kein Gehör finden wird. Das wird in etwa 1-2 Jahren soweit sein.
Was will er denn jetzt schon in Koblenz?
Und Schwenn verteidigt auch ganz normal. Der ist schon gut genug auch "normale" Verfahren zu begleiten.
Nur weil bei Wikipedia drinsteht, dass der Schwenn sich auch hinsichtlich von Wiederaufnahmeverfahren einen Namen gemacht hat, heißt das nicht, dass das seine "Spezialität" ist. Da hätte der Mann nicht viel zu tun und ich glaube Strates Bilanz ist da noch deutlich besser.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 18:40Wir wissen ja nicht wer die HS verteidigt.
Prinzipiell kann dies jeder Anwalt (für Strafrfecht) sein.
Schwenn steht für mich als Spezialist in Wiederaufnahmeverfahren, und hier im wesentlichen
bei Sexualstraftaten.
Natürlich wird er ja auch jedes andere Strafverfahren können.
Auch Rechtsanwalt Strate als Strafverteidiger wäre eine Option, so man ihn verpflichten kann.
Aber auch er hatte auch schon Erfolge in Wiederaufnahmeverfahren.
Ich vergleiche die Qualität der Anwälte immer mit ein wenig der von Ärzten.
Strate oder Schwenn sind analog wie "Chefärzte".
Als ich mich einer schweren Operation unterziehen musste war der Oberarzt für mich die
bessere Wahl.
Prinzipiell kann dies jeder Anwalt (für Strafrfecht) sein.
Schwenn steht für mich als Spezialist in Wiederaufnahmeverfahren, und hier im wesentlichen
bei Sexualstraftaten.
Natürlich wird er ja auch jedes andere Strafverfahren können.
Auch Rechtsanwalt Strate als Strafverteidiger wäre eine Option, so man ihn verpflichten kann.
Aber auch er hatte auch schon Erfolge in Wiederaufnahmeverfahren.
Ich vergleiche die Qualität der Anwälte immer mit ein wenig der von Ärzten.
Strate oder Schwenn sind analog wie "Chefärzte".
Als ich mich einer schweren Operation unterziehen musste war der Oberarzt für mich die
bessere Wahl.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 18:42@jungler
Natürlich ist der Termin anberaumt.
Aber bisher nirgends offiziell ausgehängt oder im Portal zu finden.
Hast Du ihn live gesehen dann kennst du auch den Anwalt.
Natürlich ist der Termin anberaumt.
Aber bisher nirgends offiziell ausgehängt oder im Portal zu finden.
Hast Du ihn live gesehen dann kennst du auch den Anwalt.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 18:46@LivingElvis
TExt:
Ja, wenn man erstmal die erste Distanz vergeigt hat, ist man schnell in der Sicherheitsverwahrung, wo einen nur noch lautlose Experten rausholen können. Ich bevorzuge da Ninjas.
Ob Schwenn ein Ninja ist?
---------
Dein Fachwissen ist einfach genial.
TExt:
Ja, wenn man erstmal die erste Distanz vergeigt hat, ist man schnell in der Sicherheitsverwahrung, wo einen nur noch lautlose Experten rausholen können. Ich bevorzuge da Ninjas.
Ob Schwenn ein Ninja ist?
---------
Dein Fachwissen ist einfach genial.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 18:47@Willy
Du hast die Ironie nicht verstanden :-) Einer der Besten Beiträge hier ^^
Nachtag: Ach, kannst es auch nicht verstehen, da er sich auf Dich bezieht ....
Du hast die Ironie nicht verstanden :-) Einer der Besten Beiträge hier ^^
Nachtag: Ach, kannst es auch nicht verstehen, da er sich auf Dich bezieht ....
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 18:56@Tom_Ripley
Wie kommst denn Du auf das Wiederaufnahmeverfahren?
Wenn Schwenn gewählt wurde, bedeutet das nicht, dass man mit einem Wiederaufnahmeverfahren rechnet. Schwenn verteidigt wie jeder andere auch. Er mag ja durchaus seine Erfahrungen mit Wiederaufnahmeverfahren haben (er hat ja auch n nettes Buch zu Wiederaufnahmeverfahren bei Sexualstraftaten geschrieben, worauf sich vermutlich Deine Einschätzung stützt), was aber vermutlich eher dazu führen wird, dass Schwenn das Ding lieber gleich versuchen wird vernünftig zu lösen.
Es macht einfach keinen Sinn auf ein Wiederaufnahmeverfahren zu setzen. Das wäre -mir fällt kein anderes Wort ein- töricht. Bis obenhin. Einem Anwalt, der sowas auch nur vorschlagen würde, würde ich sofort das Mandat entziehen.
Also der Schluss: HS wählt Schwenn, der ist mit Wiederaufnahmeverfahren recht erfolgreich (das dürften so 2-3 erfolgreiche Anträge gewesen sein), also bereitet sich HS auf das Wiederaufnahmeverfahren vor, ist völlig unzulässig.
Wie kommst denn Du auf das Wiederaufnahmeverfahren?
Wenn Schwenn gewählt wurde, bedeutet das nicht, dass man mit einem Wiederaufnahmeverfahren rechnet. Schwenn verteidigt wie jeder andere auch. Er mag ja durchaus seine Erfahrungen mit Wiederaufnahmeverfahren haben (er hat ja auch n nettes Buch zu Wiederaufnahmeverfahren bei Sexualstraftaten geschrieben, worauf sich vermutlich Deine Einschätzung stützt), was aber vermutlich eher dazu führen wird, dass Schwenn das Ding lieber gleich versuchen wird vernünftig zu lösen.
Es macht einfach keinen Sinn auf ein Wiederaufnahmeverfahren zu setzen. Das wäre -mir fällt kein anderes Wort ein- töricht. Bis obenhin. Einem Anwalt, der sowas auch nur vorschlagen würde, würde ich sofort das Mandat entziehen.
Also der Schluss: HS wählt Schwenn, der ist mit Wiederaufnahmeverfahren recht erfolgreich (das dürften so 2-3 erfolgreiche Anträge gewesen sein), also bereitet sich HS auf das Wiederaufnahmeverfahren vor, ist völlig unzulässig.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 19:05Robert80 schrieb:Du hast die Ironie nicht verstanden :-) Einer der Besten Beiträge hier ^^;)
Nachtag: Ach, kannst es auch nicht verstehen, da er sich auf Dich bezieht ....
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 19:27@ Livingelvis
Schwenn ist ein Spezialist für Wiederaufnahmeverfahren.
Im Moment braucht HS nur einen Strafverteidiger.Gewinnt Sie ist es gut.
Verliert Sie braucht sie einen Experten für Revisionen. Gewinnt Sie ist es gut.
Verliert Sie die Revision bleibt nur die Wiederaufnahme.
So das Gedankenspiel.
Im Moment graue Theorie.
Aber wie anderweitig erwähnt geht es im Verfahren nicht um Sicherungsverwahrung.
Schwenn ist ein Spezialist für Wiederaufnahmeverfahren.
Im Moment braucht HS nur einen Strafverteidiger.Gewinnt Sie ist es gut.
Verliert Sie braucht sie einen Experten für Revisionen. Gewinnt Sie ist es gut.
Verliert Sie die Revision bleibt nur die Wiederaufnahme.
So das Gedankenspiel.
Im Moment graue Theorie.
Aber wie anderweitig erwähnt geht es im Verfahren nicht um Sicherungsverwahrung.